Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene im Dritten Reich in Heuchlingen
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Einführung

Erzeugungsschlacht 1938 - Vorboten einer großen Sache?

Aalen den 8. Nov. 1937 - Gesch. Zeichen: 5200 - An alle Bürgermeister der Kreise Aalen, Ellwangen und Neresheim.
Betrifft: Vorbereitungsmaßnahmen für die Bereitstellung von Arbeitskräften für die
"Erzeugungsschlacht 1938"
siehe Anhang -
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Vorgeschichte
Während
des zweiten Weltkrieges arbeiteten etwa 13,5 Millionen ausländische Zivilarbeiter, Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und KZ- Häftlinge im Deutschen Reich.

Erst verpönt - dann willkommen
Noch Mitte
der 1930er- Jahre waren ausländische Arbeitskräfte in Deutschland nicht will-kommen. Als durch die Rüstungskonjunktur 1936 eine Vollbeschäftigung erreicht wurde,  ließ das Regime jetzt immer mehr Ausländer ins Land. Ideologischen Bedenken , vor     allem bei den slawischen Zivilarbeitern, wurden zusehends fallen gelassen.

Ab 1936
begann die NS-Führung Arbeitskräfte für die Landarbeit aus anderen Ländern anzuwerben. Bei Verhandlungen darüber stimmte die polnische Regierung für 1937 der Anwerbung von 10 000, für 1938 von 60 000 und für 1939 von 90 000 polnischen Landarbeitern zu. Mitte 1939 arbeiteten zudem 37 000 Italiener, 15 000 Jugoslawen, 12 000 Ungarn, 5 000 Bulgaren und 4 000 Holländer in der Landwirtschaft des Deutschen Reiches.

Ende der Freiwilligkeit                                     
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Bereits am 3. September 1939 - zwei Tage nach Beginn des Polenfeldzugs, wurde mit der Einrichtung von Arbeitsämtern begonnen und schon Ende Januar 1940 war der flächendeckende Aufbau der Arbeitsverwaltung im besetzten Polen vollzogen.
Im Generalgouvernement galt ab dem 26. Oktober 1939 ein genereller Arbeitszwang für die polnische Bevölkerung. Er umfasste alle Personen zwischen 18 und 60 Jahren und wurde i
m Dezember desselben Jahres auf Jugendliche vom 14. Lebensjahr an ausgedehnt. Zudem übernahmen die Arbeitsämter die Anwerbung von Landarbeitern für den Einsatz in der   deutschen Landwirtschaft. Bis zum Jahresende 1939 waren 70- 80.000 polnische Landarbeiter ins Deutsche Reich gebracht worden.
Die Rekrutierung von Arbeitskräften verschärfte sich dann sehr schnell.
Im Januar 1940 beauftragte der Generalgouverneur die Arbeitsverwaltung in den besetzten Gebieten damit, "Bereitstellung und Transport von mindestens 1 Million Land- und Industriearbeiter - und Arbeiterinnen ins Reich - davon etwa 750 000 landwirtschaftliche Arbeitskräfte - von denen mindestens 50% Frauen sein müssen, zur Sicherstellung der landwirtschaftlichen Erzeugung wurde zunächst versuchten die deutschen Behörden durch Aufrufe und Plakataktionen  und "Anwerber" der
Arbeitsämter, die polnische Bevölkerung für einen Arbeitseinsatz in der deutschen Landwirtschaft zu gewinnen - mit nur geringem Erfolg. - s. Anhang- (in pdf)



Bild: tschech. Junge auf einem Bauernhof

 

Zwangsmaßnahmen
Die Besatzungsbehörden entschieden sich dann im April 1940 dazu, Zwangsmaßnahmen anzuwenden. Neben Inhaftierungen, die bei Razzien besonders in den Städten orgenommen wurden, zwang man die polnischen Gemeindevorsteher, Arbeitskräfte für den Arbeitseinsatz zu bestimmen. Jetzt galt zudem die Bestimmung, dass sich alle 15-25 jährigen Polen und Polinnen zum Arbeitseinsatz nach Deutschland zu melden hatten.

Arbeitspflicht auch für deutsche Staatsbürger-     aus Gd. Akten - 2012
Es bestand Arbeitspflicht für alle arbeitsfähigen männlichen und weiblichen deutschen Personen ab der Entlassung aus der Volksschule, ausgenommen Personen über 80 Jahren.
Alle arbeitsfähigen deutschen männlichen und weiblichen Bewohner erhielten ein Arbeitsbuch- s. Anhang S. …… Dieses Arbeitsbuch musste immer mitgeführt werden. Darin eingetragen waren jeweils die Arbeitgeber und diverse Hinweise. Schon früher hatten die Gemeindebehörden arbeitslose Personen zu erfassen. Ein besonderes Augenmerk sollte auf jene Personen gerichtet werden, die sich während den Arbeitszeiten in den Gasthäusern aufhielten. Der erfasste Personenkreis musste der zuständigen Arbeitsbehörde gemeldet werden. ( auch darüber liegen div. Meldungen i. d. Gd. Akten vor)

Prekärer Arbeitskräftemangel in der deutschen Landwirtschaft                                          .
Viele deutsche Bauernanwesen waren durch den Kriegseinsatz oder Arbeitsdienst ihrer männlichen Angehörigen fast vollständig beraubt. Die Bewirtschaftung oblag den betagten Eltern, Ehefrauen und Kindern. Die Lage versuchte man durch die Einführung eines Land- Pflichtjahres für alle junge Frauen und Mädchen zu lindern. Und eben durch den oben beschriebenen Einsatz von Ostarbeitern.

Es reichte wohl nicht aus. Die Eingaben nach Arbeitskräften nahmen zu. Schon 1938 haben auch in Hchl. landwirtsch. Betriebe Arbeitskräfte angefordert. Für 21 Betriebe wurden Betriebskarteien angelegt. in der Anlage (in pdf) sehen wir eine solche Eingabe nach Arbeitskräften aus dem Jahr 1942. Auch Ehefrauen, Mütter und Witwen, wurden nun verpflichtet während der Erntesaison zumindest stundenweise sich als Arbeitskraft einzubringen-  - s. auch hierzu eine kurze Auflistung in den Anlagen

Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterklassen                                                                       . Zwangsarbeiter waren nicht gleich Zwangsarbeiter. Die Menschen aus den Ostgebieten wurden nach ihrer Herkunft bewertet. Als Angehörige von "Arbeitsvölkern" wurden die ausländischen Arbeitskräfte gegenüber den deutschen "Herrenmenschen" durch zahlreiche Bestimmungen deklassiert und entrechtet. Dabei zeigte die unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Nationen ein hierarchisches System, bei dem die Zwangsarbeiter und - Arbeiterinnen aus der Sowjetunion auf der untersten Stufe standen, gefolgt von den Polen und Polinnen.

In der oberen Bewertungsstufe des "Reichseinsatzes" standen die Tschechen, die als Bewohner des "Protektorats Böhmen u. Mähren" 1939 zu Inländer (zweiter Klasse) erklärt wurden. Da die Meldung von Freiwilligen auch dort nicht das gewünschte Ausmaß erreichte, gingen die deutschen Besatzer schon 1939 zu Zwangsmaßnahmen über.

Einen Sonderstatus hatten auch Arbeitskräfte aus der Ukraine und den baltischen Staaten. Offensichtlich wurde mit den dortigen Behörden ein Sonderstatus ausgehandelt. So erfuhren die ukrainischen Landarbeiterinnen eine verhältnismassig großzügige Reisefreiheit und Urlaubsgewährung zum Besuch ihrer Angehörigen in der Heimat- wie es am Beispiel der Ukrainerin Rusin Anna - s. Arbeitsbuch 332/001849 A.B. zu sehen ist.

Auf der untersten Stufe standen, wie schon erwähnt, die Russen, gefolgt von den Polen.
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Polnische Arbeitskräfte                                                                                         .                
Da eine "rassische Auslese" der Million Polen und Polinnen nicht möglich war, mussten sich alle Arbeitskräfte aus Polen ein auf gelbem Untergrund aufgedruckten
"P", welches gut sichtbar auf der Kleidung fest angebracht werden musste, kennzeichnen. Damit waren die polnischen Arbeiter und Arbeiterinnen die erste Gruppe, die durch diese Art der Kennzeichnung gebrandmarkt wurden. Das "P"    Abzeichen stigmatisierte sie noch vor Einführung des Judensterns.

Darüber hinaus sollte jeglicher soziale Kontakt zwischen Polen und Polinnen und der deutschen Bevölkerung unterbunden werden. In einschlägigen Verordnungen hieß es: ... wenn es nicht zu vermeiden ist, dass sie mit Euch unter einem Dach wohnen, dann bringt sie so unter, dass jede engere Berührung mit Eurer Familie ausgeschlossen ist" - "Deutsche, seid zu stolz, Euch mit Polen einzulassen….
"   Zit. N. J. August: Erinnern an Deutschland. Berlin 1986; U. Herbert: Fremdarbeiter. Berlin/Bonn 1985)

So wurden auch die Bauern kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe dazu angehalten, ihre polnischen Arbeitskräfte getrennt vom übrigen Gesinde unterzubringen und sie auch bei den Mahlzeiten zu separieren. Um sexuelle Beziehungen zwischen Polen und deutschen Frauen zu unterbinden, wurde das Reichsarbeitsministerium aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ebenso viele polnische Frauen wie Männer in einer Region zum Arbeitseinsatz kämen.

Schwangerschaften blieben natürlich nicht aus - wie auch? Schwangere Zwangsarbeiterinnen aus Polen und der Sowjetunion wurden ab 1943 zur Abtreibung genötigt oder mussten ihre Kinder in Entbindungsbaracken zur Welt bringen. Nach wenigen Tagen hatten sie an ihre Arbeitsstätten zurückzukehren. Die Babys blieben in den Baracken zurück, oder wurden in Säuglingslagern untergebracht. Im NS-Sprachgebrauch wurden die Säuglingssammellager hochtrabend "Ausländerkinderpflegestätte" genannt. Diese dunkle Geschichte haben wir in einem separaten Abschnitt  kurz ausgeleuchtet.

Erträgliches Los in der Landwirtschaft.
Die überwiegend deportierten Zivilarbeiter - viele von ihnen waren Jugendliche, und etwa 1,7 Mill. polnische Kriegsgefangene wurden vor allem in der Landwirtschaft eingesetzt, was ihr Los noch halbwegs erträglich machte.

Ostarbeiter
ostarbeiter Seit Frühjahr 1942 bildete die insgesamt fast 2,8 Mill. "Ostarbeiter" die größte Einzelgruppe ausländischer Zwangsarbeiter im Reich. Sie kamen etwa zur Hälfte aus der Ukraine, zu einem Drittel aus Russland und einem Sechstel aus Weißrussland. Nur ein sehr geringer Teil davon ging freiwillig nach Deutschland. Den deutschen "Werbern" schlug dort schon bald offene Ablehnung entgegen.
Ganze Jahrgänge im Jugendalter wurden in Güterwagen zum Arbeitseinsatz ins Reich geschickt. Dort wartete, für einen geringen Lohn, harte Arbeit, z.B. in der Industrie. Hinzu traten schlechte Ernährung- Kleidung- und Unterkünfte. Alle
Ostarbeiter mussten sich durch das Tragen eines "Ost"- Abzeichen und einer Nr. kennzeichnen. In den Betrieben wurden viele über Jahre nur mit ihrer Nummer angesprochen.

Einsatz von Kriegsgefangenen. Mit Fortdauer des Krieges kamen jetzt auch immer mehr Kriegsgefangene als Arbeitskräfte im Reich zum Einsatz. Die polnischen Kriegsgefangenen. wurden schon nach einigen Monaten bis auf wenige Tausend in den Zivilstatus überführt, ebenso die Niederländer. Dann arbeiteten bis zu 1,3 Mill. französische Kriegsgefangene zeitweise in der deutschen Wirtschaft. 90 000 wurden gegen französische Zivilarbeiter ausgetauscht. Ca. 220 000 wählten die Möglichkeit, durch Überführung in den Zivilstatus mehr Geld zu verdienen - handelten sich in der Heimat dadurch aber den Vorwurf der Kollaboration ein.

Sowjetische Kriegsgefangene wurden in den ersten Monaten nach dem Russlandfeldzug im Juni 1941 nur sehr selten im Reichsgebiet eingesetzt. Über 2 Mill. ließ die Wehrmacht verhungern. Erst Ende Okt. 1941 erfolgte dann der Einsatz im Reich, vorzugsweise im Bergbau. Etwa die Hälfte von ihnen starb. Ein etwas besseres Schicksal als die Sowjets erlitten die etwa 500 000 italienischen "Militärinternierten" nach dem Spätsommer 1943.
Qu.: aus div. Literatur, I.net. usw.

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Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene in Heuchlingen

Zwangsarbeiter in Heuchlingen

Im Einwohnermeldeamt Heuchlingen liegen ein "Zugangs- und Abgangsbuch zur Meldekartothek" vor. In diesen Büchern sind die Zuzüge/Abgänge aller -also auch deutsche, Personen nach Heuchlingen, bzw. deren Wegzug, im Zeitraum von 1929 bis 1946 erfasst.
Im Zugangsbuch finden sich ca. 43 Zwangsarbeiter aus verschiedenen östlichen Ländern, die in landwirtschaftlichen Anwesen in Heuchlingen Dienst taten. 1940 werden 6 Pers., 1941 = 2, 1942 = 17, 1946 = 6, 1944 = 5 und 1945 = 7 Personen als Zugänge gemeldet.  Bei dem genannten Personenkreis handelte es sich ausschließlich um Ostarbeiter aus Russland, Polen, der Ukraine u. Weißrussland. In den Akten - "Fremdarbeiter" lassen sich nach einer Auswertung ca. 60 Zwangsarbeiter in Heuchlingen festmachen. Auch hier sind bei einem Teil der aufgeführten Personen die Einsatzorte nicht vermerkt - siehe auch im Anhang
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Der Arbeitseinsatz

Der Einsatz der Fremdarbeiter war streng geregelt. Alle Personen mussten ihre (gelben) Arbeitskarten ständig bei sich führen. An der Arbeitskleidung musste, wie schon erwähnt,  das Polenzeichen "P" fest angenäht sein. Der Gemeindebezirk durfte nur mit schriftlicher Genehmigung des Arbeitgebers - nach deren Vorlage bei Meldebehörde - und in dringenden Fällen erlaubt werden - z.B. Arztbesuche, Besuch von Verwandten auf anderen Arbeitsstellen u.a. Wurde der Arbeitsplatz aus persönlichen Gründen - Arbeitsunlust usw. verlassen, hatte die Ortspolizeibehörde unverzüglich die Staatspolizeileitstelle zu unterrichten.

Sonderregelungen
Es bestanden zahlreiche Sonderregelungen, z.B. wie die für kirchliche Angelegenheiten. "Polnische Zivilarbeiter dürfen (außer an hohen Festtagen) nur am ersten Sonntag im Monat von 10 bis 12 Uhr seelsorgerisch betreut werden"

Geschlechtsverkehr zwischen Deutschen und Fremdarbeitern war strengstens untersagt und wurde schwer bestraft. (in der Praxis hier - naturgemäß - besonders die Fremdarbeiter)

Malzeiten.
Hinsichtlich der gemeinsamen Malzeiten bestand die Vorschrift, dass Fremdarbeiter nicht am gemeinsamen Tisch mit den deutschen Menschen, sondern an getrennten Tischen oder Räumen ihre Malzeiten einzunehmen hatten.

Unterbringung (hier besonders von Fremdarbeiter aus altsowjetischen Gebieten)
In kleineren landwirtschaftlichen Betrieben, in denen der Einzeleinsatz gestattet war, galt für Arbeitskräfte  aus  "altsowjetischen Gebieten" (also Russen)  die Sonderregelung,  dass  die Unterbringung in fest verschließ - und überwachbaren Einzelunterkünften gestattet  werden kann. (üblich war die Lagerunterbringung) Auch Polnische Arbeitskräfte sollten auf jeden Fall getrennt von den deutschen Bewohnern untergebracht sein.

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Bild: Fremdarbeiter b. d. Heuernte                   .
 
Arbeitsplatzwechsel.
Die Zuteilung oder Änderung der Arbeitsplätze von Fremdarbeitern erfolgte nur nach Genehmigung der Gemeindebehörde. Der Tausch nach Absprache der Arbeitgeber untereinander oder mit den Fremdarbeitern selbst war untersagt.

Die Praxis. Bei der Sichtung der Aktenmappe - sofern vollständig, zeigte sich, dass die genannten u. ungenannten Vorschriften auch in Heuchlingen pragmatisch gehandhabt wurden. So erfolgten die Wechsel einzelner Fremdarbeiter auf den verschiedenen Anwesen oder deren Tausch scheinbar oft ungeordnet. Auch in der Frage der getrennten Unterbringung - es fehlten oft die erford. Räumlichkeiten-  oder der vorgeschriebenen getrennten Malzeiten, entschieden die Gegebenheiten - wobei hier sehr wohl Unterschiede bei den einzelnen Anwesen zu sehen sind. Diese, nicht selten laxe Befolgung der einschlägigen Erlasse, kommt dann auch in scharfen Stellungnahmen der Reichsführer immer wieder zum Ausdruck.

Am Ende – Rache                                          .        
Nach Ende des Krieges herrschte unter  den Fremdarbeiter für einige Zeit eine gewisse  Gesetzlosigkeit. Sehr schnell folgten nun auch in unserem Dorf nächtliche Plünderungen durch Polen und Russen, vor allem aber in den umliegenden Gehöften, Widerstand war nicht selten lebensgefährlich. Auch diese Geschichten haben wir in einem separaten Artikel näher beleuchtet.
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Kriegsgefangene in Heuchlingen und  Zeitzeugenwissen

Zeitzeugen wissen noch von 5 Franzosen in Holzleuten, 2 Franzosen auf dem Mäderhof,           1 Franzose auf dem Riedhof und 3 - 4 Franzosen in Heuchlingen. Diese Angaben würden 11 bis 12 Kriegsgefangene für Heuchlingen ergeben.

Die amtlichen Zahlen hierzu

Anlässlich einer polizeilichen Verfügung vom Aug. 1941 zur Benutzung von Fahrrädern durch Kriegsgefangene, wurden 13 Arbeitgeber  in Heuchlingen, bei denen Kriegsgefangene im Einsatz waren, von dieser Verfügung in Kenntnis gesetzt. Allerdings sind die zugeteilten Kriegsgefangenen  namentlich nicht vermerkt. Nicht aufgeführt sind hier die Anwesen Klotzbücher in Holz. und das Riedhofanwesen. – siehe Anhang S. ….

In Heuchlingen kamen nur französische Kriegsgefangene zum Einsatz            .
Nach dem sogen. Blitzkrieg gegen Frankreich 1940, wurde im Schloss  für die nach Hchl. zugeteilten Kriegsgefangenen ein Gefangenenlager mit einer Kommandantur eingerichtet. Zur Einrichtung einer solchen Kommandantur war eine Mindestgröße von 10 im Ort eingesetzten Kriegsgefangene notwendig. Bei Unterschreitung drohte die Auflösung des Lagers.

Die Anzahl der eingesetzten Kriegsgefangenen in Heuchlingen                                    . Über die Anzahl der Kriegsgefangen in Heuchlingen gibt die Aktenlage folgendes Bild:
< nach einer Auflistg. in den Bmstr. Rechng. v. 1940 beträgt die Anzahl der K. Gefangenen v. 7.Jului 1940 bis 28.Febr. 1941 in Hchl. 11 Mann. Diese 11 Mann wurden von 11 Landwirten ständig beschäftigt - siehe Auflistung. aus Bm. Rn. 1940
< Am 28.4.1941 beträgt die Iststärke nur noch 8 Mann. Die sofortige Auffüllung
auf die Mindestgröße von 10 Mann wird angemahnt.                        .
< am 28.5.1941 erfolgt eine Mitteilung, dass in Kürze 4 Mann zugewiesen werden
< am 12.6.1941 erfolgt dann eine Meldung über die Zuweisung von 2 weiteren Kriegsgefangenen. Im Zeitraum von Nov. 40 bis Juni 41 waren also 17 Kriegsgefangene in Heuchlingen eingesetzt. Wie lange nun - zeitlich gesehen - französische Kr. Gef. im Ort eigesetzt waren, geht aus der spärlichen Aktenlage nicht hervor.

Die Namen der Kriegsgefangenen und ihre Arbeitsstellen in Heuchlingen
In den (derzeit) vorhandenen Akten sind nur 6 französische Kr. Gefangene namentlich und 1 Gefangener mit seiner Gefangennummer vermerkt. Nur bei 4 Gefangenen ist  ein Arbeitgeber namentlich zugeordnet.

Etwas zum Verdienst und Verpflegung                      .
Die in der Landwirtschaft eingesetzten Kriegsgefangenen hatten Anspruch auf einen monatlichen Lohn von 54.- Reichsmark - Für die Verpflegung der Gefangenen musste der jeweilige Arbeitgeber aufkommen.
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Unterbringung und Bewachung - was wissen Zeitzeugen?

Gefangenenlager im Schloß. Wie ob. schon erwähnt, wurde nach dem sogen. Blitzkrieg gegen Frankreich 1940 für die nach Hchl. zugeteilten Kriegsgefangenen im Schloss ein Gefangenenlager mit einer Kommandantur eingerichtet.

Nach Bruno Bihlmaier oblag die Überwachung der Kriegsgefangene zu Beginn der ersten Internierungen einem Wachmann der Wehrmacht. Für den Wachmann wurde im Haus des Dorfbüttels Xaver Bihlmaier- es lag in unmittelbarer Nähe beim Schloss, ein Wachzimmer eingerichtet und mit einer eigens vom Schloss zum Wachzimmer des Hauses verlegten Alarmleitung versehen                         .
Hans Bihlmaier sieht seinen Vater als den ersten Bewacher, dann erst den Wachsoldaten.
Hedwig Waidmann, geb. Stäb v. Hlzl., weiß nur von einem Wachsoldaten.

Der Aktenlage nach hatten sowohl ein Wachsoldaten, als auch Xaver Bihlmaier und weitere Hilfswachmänner die Überwachung der Gefangenen inne. Zum Thema "Wachmann" gibt es auch die Aussage v. Karl Hirth in Hlzl: ...... dass sein Vater des Öfteren am Abend die Gruppe der Soldaten von Hlzl. nach Heuchlingen ins Schloss abgeführt hat.

Ein Zeitfenster:
Hedwig. Waidmann legt das Zeitfenster des Geschehens auf etwa 1943 / 44. Eventuell. ist dieses Fenster besser auf etwa 1940 bis 1942 oder noch etwas früher festzulegen. Siehe hier auch Anmerkung: b. Max Vogt i. Hlzl.

Der Gang zur Arbeitsstelle                         .
Die Kriegsgefangenen wurden auf verschiedenen Hofanwesen in Holzleuten, Riedhof, Mäderhof, Brackwang und Heuchlingen als Arbeitskraft eingesetzt. Hierzu führte der Wachmann in der Frühe die Gefangenen in Gruppen, oder Einzeln, den bestimmten Anwesen zu. Das Ganze wiederholte sich gegen Abend in umgekehrter Reihenfolge. Die  Männer  wurden abgeholt und die Nacht über im Schloss eingeschlossen.

Anton
Knödler hat noch gut vor Augen, wie der Xaver Bihlmaler in Uniform und mit umge-hängtem glänzenden *Säbel die Gefangenen an ihre Arbeitsstellen führte. Das Jahresdatum kann er nicht mehr festlegen. *Anmerkung hierzu: X. Bihlmaier war amtlich bestallter Wachmann und war ganz sicher er mit einer Schusswaffe - Gewehr oder Pistole, ausgerüstet)

Hedwig
Waidmann sieht noch einen Wachsoldaten - es war ein kleinerer untersetzter Mann, mit umgehängtem Gewehr hinter den Gefangenen hergehen. Auffallend für alle in Bewohner in Holzleuten war dabei die sehr späte Zustellung der Gefangenen gegen 8 Uhr oder später und die wiederum sehr frühe Abholung derselben gegen 17:00, oder 17:30 Uhr.
so Hedwig W.

Die Regeln
zur Bewachung waren am Anfang recht streng, wurden später dann etwas gelockert. Das führte soweit, dass die Gefangenen nun teilweise selbständig ihre Arbeitsstelle aufgesucht haben.
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Gottesdienst für die Kriegsgefangenen

Linus Wagner, 1928 - 1942 Pfarrer in Hchl., hielt einmal im Monat mit den französischen Kriegsgefangenen am Marienaltar einen Sonntagsgottesdienst. Oft wurde dabei auch das "Lourdes-Lied" gesungen. Die Soldaten haben nach den Erinnerungen sehr schön und ergreifend gesungen. Besonders  "Jean"- der bei J. Ilg, d. "Kolba- Done" eingesetzt war, ist mit seiner schönen Stimme noch in guter Erinnerung. Anton Knödler durfte bei diesen Gottesdiensten des Öfteren als Messdiener mit dabei sein.

Abzug der französischen Gefangenen - aus Zeitzeugenaussagen.

Die gefangenen Franzosen hatten einmal den Wunsch geäußert eine kleine Feier zu abzuhalten – ob Nationalfeiertag od. Weihnachtsfeier ist nicht bekannt.  Hierzu wurde von ihren Bauern kleine Geschenke und wohl auch Getränke und Essbares gesammelt und den Soldaten überreicht. Aug. Haas v. Mäderhof hatte davon Wind bekommen und die Sache zur Anzeige gebracht. Die Gefangenen wurden daraufhin abgezogen und in andere Lager und Arbeitsstellen verlegt. - Rudolf Schmid erwähnt hier Obergröningen als neues Gefangenenlager. Der Wachsoldat wurde angeblich an die Front versetzt. Leider sind über all die gemachten Aussagen keine genauen zeitlichen Vorstellungen mehr vorhanden. Qu. O. u. R. Schmid.
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Geschichte der Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen auf den einzelnen Anwesen in Heuchlingen - s. gesond. Abschnitt

In gesondert ausgearbeiteten Einzelobjekten wir versucht, die Geschichte der Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen in Heuchlingen näher anzugehen. Die Geschichten beruhen überwiegend auf noch vorhandenem Wissen von Zeitzeugen.

Quellen: verschiedene Gemeindeakten, ergänzt durch kurze Auszüge diverser Beiträge im Internet, wie: "Damals-Zwangsarbeiter im Dritten Reich, Nr. 2/2000, S. 35ff, v. Mark Spoerer* und Internet-Beitrag von "Birgit Maas, Berlin°.

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