Ärztliche Versorgung im Mittelalter bis zur Neuzeit


Neben den wenigen studierten Ärzten bildeten im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit die Bader, Barbiere, Scherer, Wundärzte und Hebammen den Hauptanteil der Heilpersonen  vor allem der armen Bevölkerung in Stadt und Land.

Sie waren die „Ärzte der kleinen Leute“ und übten einen hochgeachteten, Heilberuf aus. Er umfasste das Badewesen, Körperpflege und Kosmetik, Teilgebiete der Chirurgie, der Zahn- und Augenheilkunde, Kinderkrankheiten u. a.

 

Innere Medizin und Chirurgie

Die Aufgaben der Wundärzte und akademischer Mediziner wurden nach einem Beschlusses des Konzils von Tour's (1163) und des IV. Laterankonzils von 1215 strikt voneinander getrennt. Die Chirurgie wurde als mindere Medizin aus den Universitäten ausgeschlossen
Ebenso wie akademische Ärzte keine chirurgischen Eingriffe vornahmen und mit Blut nicht in Berührung kommen sollten, war es Wundärzten untersagt, innere Medizin zu betreiben.

Die Ausübung der praktischen Chirurgie im Mittelalter oblag der in Zünften zusammen-geschlossenen Handwerkschirurgen. Je nach regionaler Ausprägung waren dies die Bader, Barbiere und Wundärzte.

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Bader – Barbiere - Wundärzte - Chirurgen

 

Wundärzte - Chirurgen

Hauptaufgabe der Wundärzte war, neben dem damaligen Allheilmittel, dem Aderlass, die Versorgung äußerer Wunden. Außerdem behandelten Wundärzte Abszesse, Hämorrhoiden, Verbrennungen und Krampfadern, führten Starstiche, Blasenstein - und Bruchoperationen oder Darm-nähte durch, renkten Gelenke ein, versorgten Knochen-brüche und zogen Zähne. Außerdem nahmen Wundärzte Amputationen vor und stellten Prothesen her.
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Bader

Die Bader durchliefen im Laufe der Zeiten eine handwerkliche Lehre.
Ebenso war die Laufbahn vom Gesellen zum Meister  geregelt.

Die Lehre bei einem Meister dauerte drei Jahre. Danach war eine dreijährige Wanderschaft und Ausübung des Gewerbes bei anderen Meistern gefordert.

Erst nach Ablegung einer recht kostspieligen Meisterprüfung und eines Examens war dem Bader dann die selbständige Berufsausübung erlaubt.

Heute werden Teile des Arbeitsspektrums der ehemaligen Bader von verschiedenen Berufen (mit-) übernommen, etwa von Orthopäden, Physiotherapeuten, Masseuren, Maniküren, Kosmetikern oder Heilpraktikern.

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Bader - Wundärzte - Chirurgen auch in Heuchlingen

Bereits 1366 wird in Hchl. eine Badstube zusammen mit dem Badbrunnen genannt. Fast 500 Jahre bestand für diese Badstube dann eine Badgerechtigkeit.

Die Führung einer solchen Badstube unterlag strengen Regeln hinsichtlich Reinlichkeit und Fachverstand und oblag einem Bader oder auch einem Badmeister - allgemein nur Bader genannt. Der Bader - er wurde von der Gemeinde bestellt, war zugleich Wundarzt und Aderlasser. Auch setzte er den Leuten Blutegel an. Diese kamen sehr reichlich am Nägelessee vor. Davon zeugt noch der Flurname "Nägelessee - ursprünglich Egelessee, abgeleitet v. Egel.


Bemerkenswertes
hierzu aus Recherchen von Altbürgermeister Hans Hopfenzitz:

Um 1600 finden sich in Heuchlingen 3 herrschaftliche Lehen, die Mühle, die Schenkstatt, die Badstube und eine Heiligensöld.


Das Haus mit der Badstube stand an der Staig  zum Schloßaufgang - hinter dem späteren Haus Holstein und heutigen Haus Bopp. Zum Haus gehörte ein Scheuerlein und ein großer Gras- und Krautgarten.

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Chirurgen und Wundärzte in Heuchlingen im 17. u. 19. Jh.

Friedrich Kuhn, Balneator (Bader) vom Mederhof, * ~1685, oo 1715 die Margaretha Vogt von Hlzl. - Dr. Reg. 185

Friedrich Kuhn ,
Balneator, der. Sohn, *1722, oo 1747 Maria Sturm v. Hlzl. - Dr. Reg. 185

Johann Kuhn, Bader, Sohn des Friedrich, * 1751, oo 1780 Rosina Leßle v. Hchl. - Reg. I/58

Franz Eisele, Chirurg in Hchl., * 1755, oo 1797 Klara Schierle v. Hchl.

Johann Radizi, Chirurg in Hchl., dann Wirt u. Chirurg in Hlzl., * 1779, oo 1815 u. 1822

Maximilian Barth, Chirurg, eröffnet 1838 eine Praxis in Hchl., * 1812, oo 1842 die

Theresia Mangold v. Hchl.

Josef Kuhn, Wundarzt in Hchl., * 1842, oo 1872 Mathilde Knödler v. Hlzl. Jos. Kuhn baut

das Hs. 113 (heute Gasth. Rose)
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Wissenswertes:
Auch eine Beinamputation im Jahr 1852 ist belegt. Nachdem eine Wundbehandlung von Chirurg Barth an einem Hchl. Patienten nicht erfolgreich verlief, musste das Bein amputiert werden - der Patient überlebte natürlich. Dabei fielen Kosten von ~ 28 fl. an, die von der Armenkasse der Gemeinde beglichen wurde - siehe hier auch an and. Stelle.


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