Die Zehntscheuer - Haus Nr. 17 -
Geb. Nr. nach der Urkarte 1830 - 1912 Zehentverhältnisse in Heuchlingen vor der Säkularisierung - aus Recherchen von Pfarrer Gustav Zeyer u. a.
– Ellwangen
und Arnold von Wolfen haben Anrecht auf den Großzehnt in
Heuchlingen und zwar je hälftig, darum auch die Zehntscheuer genau in zwei
Hälften abgeteilt ist. Arnold v. Wolfen
hat sodann von dem Zehnt des Fürsten zu Ellwangen 6 Malter Dinkel
u. 6 Malter Haber für sich zu empfangen. Die Zehntscheuer,
zwischen Mattheis Barthle des Schmied`s, des Baders Garten und um die
Gemeinde gelegen, hat der Fürst zu unterhalten. Zur
Erbauung der
Zehntscheuer (im 15. - 16. Jh. - n. H.
W. Bächle) kann mit einiger Wahrscheinlichkeit angenommen werden,
dass die Zehntscheuer seit ihrer Erbauung gemeinschaftlich (vermutlich)
zwei Herrschaften von Hchl. gehört hat. In der O/A Beschreibung Aalen von 1854 ist hierzu vermerkt: "Übrigens
gehörte nicht ganz Hchl. zu der Rechbergischen, jetzt Ellwangischen
Herrschaft. Schon 1349 hatte Hans v. Aumpdum Güter in Hchl. dem Heiligen
verpfändet. 1427-29 werden ein Conrad und Agnes von Waldhausen genannt,
gesessen zu "Heuchlingen". Sie sind ohne Zweifel Nachkommen des
Conz v. Waldhausen. Für den teilweisen Besitznachfolger dieses Geschlechts
darf vielleicht Arnold von Wolfen gelten, der schon 1577 "zu Heuchlingen"
heißt". Geschichte zu Arnold v. Wolfen - aus
der O/A. Beschreibung v. 1854: Arnold v. Wolfen, der schon 1577 "zu Heuchlingen" heißt
und in Heuchlingen selbst die Mühle besaß, zwei Güter auf dem Birkhof,
den Riedhof und einen Teil des Brackwangs. Durch die Vermählung
mit Marie Salome v. Adelmann nach 1595, erwarb er auch das Schloss
Heuchlingen. 1604 - 1609 verkauften die Ehegatten ihr Schloss Hchl. mit
Zubehör an Ellwangen und erhielten dafür leibgedingweise Schloss u.
Herrschaft Wöllstein eingeräumt. Heuchlingen war sodann ab (1590) 1609 Ellwangisches Oberamt (Hchl.
war das 6. Oberamt im neu gestaltenen ellwang. Regierungsbezirk) Dabei
war das Schloß Hchl. für den adeligen Oberamtmann gedacht,
der Amtmann saß zu Abtsgmünd. ...................
................... .................. 1785 - Reparatur oder
Neubau der Zehend- Scheuer? Auszug
28. März 1785 aus amtlichem Bericht (St. Archiv- Lwb.) - Betreff der
Baulichkeiten an der Zehendscheuer zu Heuchlingen. Hofkammerrath Hefele hat sich Anfang
1785 nach Heuchlingen begeben und die Umstände der dortigen hinfälligen
Zehntscheuer, unter Zuzug des hiesigen
Zimmermeisters Michael Holl, in Augenschein genommen. Er berichtetet: Da nun die
in Frag liegende Scheuer von einer solchen Beschaffenheit, dass demselben
ohne Abtragung des ganzen Dachstuhls, welcher an dem Gebälk in allen Fugen
durch die Fäulniß verdorben – darum Aufrichtung eines neuen (Dachstuhls) nicht geholfen – mithin auch das in
Riegelwerk gefertigte alte Gemäuer ( also auch
das Gebäude) dermal nach einer
Schadhaftigkeit nicht wohl geschätzt werden könne: so seien zur Erzielung des
Endzweckes nun allein zweine
Wege übrig: als a)
eine Hauptreparation -
oder b)
eine gänzliche Neuerbauung desselben. Hofkammerrath Hefele
erläutert nun in seinem Bericht an das königliche Hofamt das Für und Wider
der beiden Möglichkeiten. Dabei befürwortet er gehorsamst
und untertänigst eine Neuerbauung
der Zehntscheuer. Seine Begründungen: Eine
Neuerbauung ganz
aus Stein (vorher Gefache) koste nach einschlägiger Beratung mit Holl nur
unwesentlich mehr als eine Generalsanierung, welche er mit 6135 Gulden
veranschlagte. (Mehrkosten ca. 911 fl)
Bei
einer Neuerbauung biete sich die Möglichkeit, die Scheuer zu
vergrößern, da die Abmessungen der beiden Tennen in der Breite von 34 Schuh
(~ 10,2 m) und auch in der Höhe schon jetzt nicht ausreichend seien. Der Wortlaut: Würde dieser
neue Bau nach zitierten Überschlägen 1.
nicht nur allein bis unter das Dach 14 Schue hoch und 2 Schue
dick, über dem Grund gänzlich mit Steinen ausgeführt, sondern auch 2.
um 6 Schue (~1,8 m) breiter, folglich die zweene Dreschtennen
geräumiger und um so viel länger. 3.
könnte die sicherte Hoffnung gehögt werden, dass das ararium Camerale viele Jahre von
Reparationskösten, sowie die Unterthanen von Frohnfuhren befreyt sein
dürften, endlich und 4.
wären die Steine welche in der Nähe zu haben, durch die bemöhnte in 9 Mann
bestehende Unterthanenschaft weit leichter zu dienen, als das von dem Gut
Heuchlingen weiter stehendem Bauholz. Aus
diesen angeführten Ursachen glaube priogonent Gründe zu haben, folgendes
unterthänigst unmaßgebliches Gutachten abgeben zu dürfen, dass der in Frage
liegende Zehendststadel zu Heuchlingen künftiges Frühjahr nach dem Accord und
beiliegendem Ries von dem dasigen sehr geschickten Zimmermeisters Holl
ganz neu hergestellt, das Bauholz aber in thunlicher Zeit noch dieses Jahr
gefällt werden könnte um in einigen Stücken den frohnbaren Unterhanen ihre
Arbeit insoweit zu erleichtern, als sie dann nicht alle Fuhren
respective in einem viertel Jahr,
sondern solche auch im künftigen Herbst
noch vollbracht – ihren Feld – und Hausgeschäften zum Theil gemächlicher verrichten könnten. .. ** Komplette Neuerbauung im Jahr 1786 Die
Zehntscheuer wurde nun 1786 ganz aus Stein, 2 Schue dick (vorher Ständerbau mit Fachwerk) neu errichtet. Die
Breite der Zehntscheuer betrug nun 40 Schuh, statt vorher 34 Schuh. (die
Länge der Scheuer blieb also gleich? - die Breite wuchs um ca. 1,8 m. --- Maßeinheit:
1 Schuh ca. 30 cm) Bemerkenswert wäre hier noch: im
Jahr 1802 (also schon 16 J. später) musste das Dach der Zehntscheuer erneut
aufwendig repariert werden. ................... **
Ergänzende Anmerkung zum Umbau/ Neubau der Zehntscheuer. 1786
erwarb der oben erwähnte Zimmermeister Michael Holl von der hochfürstlichen
Hofkammer in Ellwangen den -dem Einsturz drohenden, Südteil des Schlosses zum
erbauen von (bis zu) 4 neuen Erbsölden, für die
Summe von 250 Gulden. (es wurden dann nur 2 dieser geplanten Erbsölden
erbaut- und zwar die Häuser Nr. 1 u. 2 auf dem Schloßberg) s. dort. Unter
Punkt 5 dieses Vertrags heißt es: …. sollte dem Holl der ganze Platz
des zu verkaufenden Schlosses zukommen …. nur allein soviel von den Stein und Dachplatten ausgenommen, als zu dem neuen
Zehend- Stadel erforderlich werden, als welcher er Holl auch für dießmal ohne Herrschaftliche Kosten decken muß. Dh. bei richtiger Deutung:
für den Bau der Zehntscheuer wurde das Steinmaterial
(Sandsteinquader) und die Dachplatten des abzubrechenden südlichen Schlossteils
verwendet. Die Dachdeckerarbeit hatte Holl auf seine Kosten zu
bewerkstelligen .............................................
Besitzerwechsel. ........... So verkauft
1856 die Gemeinde je die Hälfte an Bernhard Beirle u.
Andreas Lutz für die Summe von jeweils 666 fl. - als 1/2 --- 1/2 1885 verkauft Ludwig
Knödler seinen 1/4 Teil d. Zehntscheuer an Johann Kurz,
Schmied hier, für 675 Mark. (wann Knödler seinen Scheun-enteil
erworben hat, ist nicht bekannt) ............
........... Besitzer
- Legende nach den Kataster - Einträgen und Zeitzeugenwissen. < 1833: Staatliches Kameralamt. < 1850: die Gemeinde Hchl. mit Genehmigung der Königlichen Finanzver-waltung. < 1856/57: < 1869: Michael Geiger (Nullenmichel) (1/4 Anteil) < 1885: Johann Kurz, Schmied (1/4 Anteil) < 1953 - ~ 1975: Maria Stadtmüller, geb. Kurz und 7 Ab-kömmlinge, - 1/4 Anteil;. Alois Geiger
und Ehefrau - 1/4 Anteil, Josef Ehmann - 1/4 Anteil ; Hans (mit
Franziska) Stäb ("Molkers") - 1/4 Anteil. Angemerkt
hier: der Stäb-Anteil ging später an Kaspar Sachsenmaier ("Bihlkaspar")
über. Qu. J. Ehmann Die Zehntscheuer ist
seither in Privatbesitz der Fam. Bopp, zuletzt von Dr. Dieter Bopp. |