Konzessionen zum Betrieb von Schankwirtschaften in Heuchlingen.

hier: Anträge und Gesuche im 19. Jahrhundert.

Qu. Staatsarchiv. Ludwigsburg, Band II: Gewerbe u. Handel, hier: Wirtschaften.

Im 19. Jh. - n. d. Säkularisierung und der sich  abzeichnenden Umwandlung der Lehengüter in Eigenbesitz, entstand offenbar auch ein vermehrter Drang zum Betrieb einer Gastwirtschaft für den Bier - und Branntweinausschank. Man erhoffte sich damit einen Zu- verdienst und eine Verbesserung seiner oft kargen Lebensverhältnisse.

Akten-Datum

Betreff - Antragstellung - Wortlaut.

1813 -


1819-

1821

19. Juli 1813: Ein Jakob Harsch, O.A. Gmünd, bittet in einem Antrag an die Kreisregierung Ellwangen, um die Genehmigung einer Bier- und Branntweinwirtschft auf dem Brackwang.

Nach einer Genehmigungsakte vom 31. Aug. 1819, hatte Jakob Harsch 1819 dann die Erlaubnis zum Wein-u. Bierausschank auf dem Brackwang.

Aus weiteren Akten ist zu ersehen, daß 1821 für Jakob Harsch eine Konzession erteilt wurde. Der nähere Konzessionsumfang hier, konnte  nicht näher beleuchtet werden.

22. März 1820

Johannes Werner stellt den Antrag zum Betrieb einer Branntweinschenke in dem Weiler Holzleuten in dem bereits eine Schenkwirtschaft besteht. Intern: In anderen Quellen ist ein J. Werner, "Wirth" genannt.
Werner bewohnten das Anwesen "Schmelzle", heute Rieger. Wortlaut siehe im Anhang

22. März 1820

Betreff: Gesuch zu der Bitte des Speise - und Gastwirts Johannes Mangold zu Heuchlingen, um das Privilegium zur Schildwirtschaft vom 30. Jan. 1820.
Joseph Ohnewald vermerkt in seinen Tagbuchaufzeichnungen :
1820 erhält Johannes Mangold die Schildgerechtigkeit.

1812 wurde von Kraushansel (Int. v. Johannes Mangold) eine Wirtschaft eröffnet. Kaspar Waibel war der erste, der am 3. Nov. dort seine Hochzeit hielt. (Kaspar Waibel, der Pfeadr, * 1783, oo 1812 eine Barbara Spranz. Frage hier: wurde in diesem Falle das Recht zur Ausgabe von Speisen übergangen?

Wissenswertes: Die Taverne, od. Taffernwirtschaft hatte das Recht, Getränke und Speisen auszugeben u. Fremde übernachten zu lassen, ebenso das Recht ein Schild auszuhängen. Daraus entwickelte sich die "Schildwirtschaft" mit den gleichen Rechten.

29. März 1820

Der Adlerwirt Fuchs erhebt Einspruch gegen die Erlaubnis einer Schildwirtschaft des J. Mangold. Fuchs erwähnt i. d. Antrag, daß Mangold vor 3 Jahren vergantet wurde. Anm.: F. J. Fuchs aus Schechingen, erwirbt 1813 den "Adler".

25. Juni 1821

Antrag: Melchior Joas, Bürger und Bäckermeister daselbst, 50 Jahre alt, bittet um Konzession zum Bier - und Branntweinausschank Realgerechtigkeit zu erteilen. Anm.: Melchior Joas, i. Fol. Reg. der "Wegnersbeck" im Haus 6 am Schlossberg. (D. heute +Bopp gehörend)

1826 - 1827

Adlerwirt Fuchs beantragt, dem Jakob Harsch auf dem Brackwang die Schankgenehmigung zu entziehen, u. a. wegen Überschreitung des Schankrechts (unerlaubte Ausg. v. Speisen, das Abhalten von Hochzeiten, Übernachtungen), mit der Begründung, daß dies für den Adler schädlich sei. In einem weiteren Antrag ersucht Fuchs, dem J. Harsch die im Jahr 1826 erteilte Konzession zu einer Speisewirtschaft wieder abzunehmen.

Jan. 1835
Febr.1835
März 1835

Anton Pflieger aus Holzleuten, ein 35 J. alter Vater mit 6 Kindern, bitte um die Erteilung der dinglichen Schildwirtschaftsgerechtigkeit, samt Brannt-weinbrennung. Begründung: "Ich besitze ungefähr 12 Morgen Feld mit mageren Wiesen. Um ein Durchkommen zu ermöglichen, bittet er, als ehrlicher Vater, um eine zusätzliche Erwerbsmöglichkeit".
Febr. 1835: Pflieger will sich notfalls auch mit einer Pfeifenwirtschaft begnügen. (Pfeifenwirtschaft, eine reine Schankwirtschaft ohne Speisenausgabe)
> Frz. Jos. Fuchs, der Adlerwirt wehrt sich einmal mehr gegen eine weitere Wirtschaft, ebenso der Mangold v. d. Krone. Dieser wehrt sich außerdem gegen den Vorwurf, sein braunes Bier sei nicht in Ordnung.
Will Pflieger in Hlzl. eine Gaststätte eröffnen? wo? Anton Plieger, * 1799, Bürger u. Garnhändler,bewohnte in hchl. das Haus 34. Er zieht 1835 nach Reitprechts.

26. Mai 1884

Vorgesch. s. a. b. Haus 109

Der ledige Schuster Franz Xaver Vogelmann, welcher die seit 1880 bestehende Schankwirtschaft "zum Hohen Garten" seines + Bruders Anton Vogelmann (+ 1883) in Besitz nehmen will, bittet um persönliche Genehmigung zum Ausschank von Wein, Bier und Branntwein auf diesem Anwesen.

Intern: Dem Antrag wird nicht stattgegeben, da der Antragssteller ledig sei. Später stellt der Vater des ob. Rekuranten, der das Gebäude 109 seines verstorb. Sohnes, des Schankwirts Anton, für seinen Sohn Franz Xaver erkaufte, erneut Rekurs. Franz Xaver oo dann i. Sept. 1884 auf das Anwesen u. erhält wohl die Kozession. (Hintergründe: der Vater der Ehefrau des  F. X. , war auch Gemeinderat.

30. März 1884

Gesuch des ledigen Metzgers Peter Spenny von Iggingen, welcher das Wohnhaus 113 (betr. das spät. Gasth. Rose) des Wundarztes Kuhn käuflich erworben hat und auf diesem Anwesen eine Schankwirtschaft zu errichten beabsichtigt. Das Gesuch wird abgelehnt. Das Wohnhaus geht an Kuhn zurück.

Mai 1892
betr. Gasth. Rose

Gesuch des verheirateten Metzgers Josef Brenner um Erlaubnis des Betriebs einer Schankwirtschaft, in dem in seinem Besitz befindlichen Hause 113 an der Laubacher Straße. In diversen Seiten wird angeführt, daß schon dem Besitzervorgänger Kuhn die Schankerlaubnis abschlägig beschieden worden sei.
1895 ist Josef Brenner in den Gewerbekatastereinträgen dann als Schenkwirt u. Metzger auf dem Haus 113 vermerkt.
Anm.: Im Jahr 2005 feierte das Gasthaus Rose 100 jähriges Bestehen. Klingenmaier kauft n. Auss. v. Fam. Angeh. die Konzession v. Vogelmann – Gasthaus  zum hohen Garten.  Klingenmaier zieht im  J. 1900 i. d. Haus 113. Qu. Heimatbüchlein 750 Jahre Hchl.

1890

1890 wird der Wirtschaftssaal der "Krone" angebaut.

Sept. 1913

Josef Stitz *beantragt die nachträgliche Genehmigung des Wirtschafts - Saales.
Nachträgliche Genehmigung des Antrag in 1913.


Antrag zum Betrieb einer Branntweinschenke
von Johann Werner von Holzleuten am 22. März 1820

Gekürzter Wortlaut:

.... haben Sie mir auf untertanigstes Ansinnen im Jahr 1818 die Erlaubnis zum Branntweinbrennen gnädigst erteilt. Nachdem ich zu diesem Gewerbe die gehörige Einrichtung getroffen habe, wünschte ich auch den Ausschank damit zu verbinden, wovon ich mir einen guten Erfolg versprechen darf, als sich hier nur ein Wirt befindet und dieser hinsichtlich des Branntweinausschank nicht die erforderliche Tätigkeit an den Tag legt.

.................... Unterschrift: Johann Werner


Bericht zu der Bitte
des Johannes Werner in Holzleuten um das Recht zum Branntweinausschank

Gekürzter Wortlaut:

... Werner ist bereits privilegierter Branntweinbrenner - und Händler, hat aber das Recht zum Ausschank nicht. Eine Branntweinschenke in dem ganz unbedeutenden Weiler Holzleuten, wo bereits eine Schildwirtschaft existiert, der zugleich Branntwein brennt und schenkt, ist nach unseren, sowie dem fürhalten des ?? Oberumgelders durchaus kein Bedürfnis und wir können dieser Pflichten halber nicht auf Gewährung ..........

Qu. Staatsarchiv. Ludw.burg, Band II: Gewerbe u. Handel, hier: Wirtschaften.

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