Das
gottesdienstliche Leben in Heuchlingen, nach dem Verkündbuch 1818-1823.
Aus Recherchen von Pf. G. Zeyer in 1948.
Dass
das kirchliche – religiöse Andachtsleben mit dem Wechsel der Zeiten
sich auch wandelt und wechselt ist klar. Bisher konnte
jedoch nicht weit zurück dasselbe verfolgt werden, sondern nur
auf Grund des Verkündbuches von 1818
usw. Ein Vergleich mit heute zeigt aber schon manche Änderung.
Der
Sonntags- und Festttagsvorittagsgottesdienst nebst außerordentlichen
Werktagsgottesdiensten.
Regelmäßig
wurde dieser wie heute gehalten, allerdings zeitlich etwas früher,
wie heute mit Predigt und Hl. Messe. Der kirchlichen Feiertage
gab es natürlich noch viel mehr wie heute.
Bis 1822 kannte man in Heuchlingen allem
nach ein Rorateamt noch nicht. In
einer Verkündung vom II. Adventssonntag 1822 heisst
es:
„Übrigens fällt es mir selbst schwer,
dass ich Euch sagen muss, dass wir auf Anordnung
des Generalvikariates unsere Betstunden von der Hochwürdigen Gutsbruderschaft
am 13.
u. 14 Dezember nicht mehr halten dürfen.
Um Eurer Andacht gegen das Allerheiligste Altarsakrament diesen
Advent hindurch Gelegenheit zu geben und diese Betstunden einigermaßen
zu ersetzen, halte ich wöchentlich
2mal ein Rorate. Die 2- tägigen Gebetsstunden aber sind vom Generalvikariat
in
2 Stunden am künftigen Sonntag verwandelt.“
Eine Sonderheit während der Rorate aber war, dass nach der Epistel,
zur Anschaffung des Wachses, in den Klingenbeutel geopfert wurde
und nach der Wandlung das Roratelied gesungen wurde.
< An Weihnachten war der erste Gottesdienst um 5 Uhr, der
zweite um 7 Uhr und der dritte um 9 Uhr.
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<
Am Johannestag (27. Jan.) wurde nicht nur
Wein gesegnet, sondern auch nach der hl. Messe ausgeteilt zum
Trinken.
< Am Sebastiansfest
(29.Febr.) war ein Opfer für
die Sebastianskerze abgelegt worden.
< Am
Fastensonntag, also Sonntag vor Aschermittwoch wurde Mittags 1 Uhr eine Sühneandacht gehalten coram Sanctissima.
< Die Verkündung auf
Aschermittwoch lautet:
nach der Messe ist die Einäscherung zum Andenken an unsere Sterblichkeit
und zum Zeichen unserer Buße.
< In der Fastenzeit
war jeden Donnerstagabend
ein Rosenkranz und die schmerzhafte Litanei. Am Montag, Mittwoch
und Samstag in der Fastenzeit
wurde die hl. Messe
coram Sanstisimum (Cibori-
um) gehalten mit schmerzhaftem Rosenkranz.
< Die Quatemberfastenmessen: Di.,
Do. und Sa.
waren von Pfarrer Wilhelm
Baumann gestiftet.
< Am Palmsonntag war,
allem nach wegen der Passion und deshalb ausgefallenen Predigt vormittags, eine Predigt nachmittags um
1 Uhr.
< Regelmäßig in der Karwoche zu Anfang derselben wurde
die Schulkinder- Beicht gehört.
Mi., Do., und Freitag in der Karwoche war jeweils die Rumpelmette gehalten
< Am Karfreitag war die Predigt jeweils morgens,
hernach die Messe.
< Am Karsamstag
Abends 6 Uhr wurde Auferstehungsfeier gehalten mit Prozession,
hernach war Rosenkranz.
Int. Anmerkungen v. Pf. Zeyer:
< Für Ostern sind keine Aufschriebe gemacht.
< In der Woche nach
dem weißen Sonntag wurden die Speisezettel aufgeschrieben und
eingesammelt.
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Von
Prozessionen, Bittgängen und anderen Besonderheiten.
Aus Verkündbuch 1818 bis 1825 und aus Kirchenvisitation 1820
(1830)
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Prozessionen:
Abgehaltene Prozessionen im Jahresverlauf.
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in 1819
(1818-1824) wurden an folgen Tagen Prozessionen durchgeführt:
Karsamstag:
abends um 6 Uhr n.d. Auferstehungsfeier
ist Prozession, danach Rosenkranz.
Fest des hl. Ap.
Philipp und Jacobus am 1. Mai.: um 6 Uhr Messe, danach Prozession
um das Feld.
Fronleichnam 1818: um 7 Uhr ist
das Amt, nachselber wird die Prozession mit dem hohen Gut um das
Dorf gehalten, allwo die 4 Evangelien
abgesungen und der h. Segen über das Dorf u.d.
Feldfrüchte gegeben wird.
Octav v. Fronleichnam: um 7 Uhr Amt und danach gewöhnliche Prozession.
Skapulier Fest am 2.-3. So. i. Juli: um 7 Uhr Frühmesse, um
9 Uhr Predigt, Prozession und Hochamt.
Allerheiligen am 1. November: nachmittags
Predigt und dann die Prozession um den Kirchhof.
Allerseelen am 2. Nov. : um 7 Uhr
Seelenmette, danach Seelamt mit anschl.
Prozession um den Kirchhof.
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Prozessionsordnung
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Erwähneswertes: Bei diesen Kreuzgängen soll gute
Ordnung gehalten werden, wo es immer möglich ist, besonders wenn
man in ein Dorf kommt, soll alles paar
und paar nicht haufenweise gehen. Bei den Knaben und Jünglingen
soll der Polizeidiener die Ordnung leiten; die Männer und Weibsbilder
sollen sich selbst in die Ordnung fügen. Wenn man manchmal vom
Gebote aus schrufet,
soll man doch eingezogen fortwandeln ,
nicht einander warten, oder andere unanständige Possen treiben..
Wenn man von einem Wallfartort wieder
abzieht, soll man sich auf das gegebene
Zeichen wieder in der Kirche versammeln, nicht in Scheunen
und Wagenhäusern herumstehen: Besonders soll sich niemand unterstehen,
in den Wirtshäusern sitzen zu bleiben. Sollte es von
einen oder dem anderen geschehen,
so werde ich hier von der Kanzel aus den Fehler öffentlich
und namentlich ahnden.
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Kreugänge
fanden statt: am Marxtag
(Fest d. h. Markus am 25. Apr.) Johann v. Nepomuk am 16. Mai,
und in der Kreuzwoche (Bittwoche)
nach Dom V. Post Pascha.
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Die
Kreuzgänge fanden jeweils um 5 Uhr statt. (Ausnahme 1822. hier
um ½ 6 Uhr.
Marxtag am 25 April:
1819 – 1825 : jeweils um 5 Uhr mit dem
Kreuz nach Iggingen.
Johann v. Nepomuk a. 16. Mai: auf
den Abend geht man mit dem Kreuz auf die Bruck (Brücke)
Kreuzgänge in der Kreuzwoche (Bittwoche)
1819 :1820 u. 1821 wie 1819
am Mo. um 5 Uhr mit dem Kreuz nach Mögglingen. –
Dienstag: in die Kapell.
Mittw. n. Leinzell.
Freitag auf den Beisenwang.
1822: 1823, 1824 u. 1825 wie
1822.
am Mo. um 5 Uhr mit dem Kreuz nach Mögglingen.
Dienstag mit d. Kreuz in die Kapell.
Mittw. n. Leinzell.
Freitag nach Schechingen. ** Beim
Ki. Konvenent am 5. Mai 1822
wurde einstimmig der Kreuzgang nach dem Beisenwang
am Kreuzfreitag abgestellt. und am nämlich Tag ein Bittgang nach
Schechingen angeordnet: haupsächlich
deswegen, weil die Kapell auf dem Beisenwang viel
zu klein ist, um die Leute zu fassen.
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Messlesungen:
außerhalb der Pfarrkirche.
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1821 wurden n. d. Verkündbuch in der Kapell
(St. Georgskapelle in Heuchl.) und in
Holzleuten ( Dreifaligk. Kapelle) Messen
gelesen. In der St. Georgskapelle: 20 mal,
In d. Dreif.
Kapelle in Holzleuten: 5
mal.
Danach auch 2 Messlesung
am Marien- Altar -„bei der Mutter Gottes“- und 1 mal am Antonius- Altar.
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Betstunden: zwei 12- stündige
Betstunden:
drei
10-stündige Betstunden:
sieben einfache
Betstunden.
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Aus
DOM II. Adv.: Am Do. u. Fr., 13. U. 14 Dez. werden die Betstunden
von der Anbetung des hochw. Guts gehalten:
Um 6 Uhr morgens wird jedesmal der h.
Segen gegeben um 9 Uhr ist die h. Mess:
und abends 6 Uhr wird die Andacht mit dem h. Segen beschlossen.
Nach
dem Verkündbuch wurden in 1821
drei - mal 10-stündige -Betstunden
bei ausgesetztem Ciborio gehalten,
um eine günstige Witterung für die Feldfrüchte von Gott zu erhalten
und zugleich ein Gebet um Abwendung der leidigen Viehseuche.**
um 6 Uhr (7Uhr) ist die erste Betstund, um 9 Uhr die hl. Messs,
u. um 4 Uhr (5Uhr) Abends wird mit dem h. Segen die Andacht beschlossen. Nach dem Verkündbuch wurden in 1821 sieben-mal
einfache Betstunden abgehalten.
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Christliche
Lehr
(Christenlehre)
DOM. IX. p. Pente.
12.
August 1821
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Um eine Gleichheit im ganzen Kirchensprengel
zu erzielen, sind alle ledige Personen
männl. und weiblich Geschlechts, namentlich auch die im Urlaub
befindlichen Soldaten verpflichtet, bis zur erreichten Volljährigkei, also bis nach zurückgelegtem 25. Lebensjahr
die Christen Lehr an Sonntagen zu besuchen. Damit diese Bischöfliche
Anordnung befolgt werde:
sollen die Seelsorger selber von der Kanzel verkünden, scharf
darauf halten, und die Hausväter und Hausmütter sollen sich angelegen
sein lassen ihre Kinder und Untergebenen zum Besuch der Christenlehr
anzuhalten, u. soviel es ihre Verhältnisse gestatten, derselben
selbst auch beizuwohnen, und so durch gutes Beispiel vorzuleuchten.
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Aus Kirchenvisitation:
Auszüge aus 1820 und 1830.
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Abschnitt V.
Gottesdienstliche
Ordnung. (Auszüge)
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Pu. 19: Kirchengesang: bei der Vor- u. nachmittägigen
Gottesverehrung ist der deutsche Gesang ohne Schwierigkeit eingeführt.
Zum Gesangbuch dient das Tübinger und das Konstanzer
Gesangbuch. Es ist ein Sänger Chor gebildet.
Auch die Schuljugend und das Volk nimmt
daran teil. N. Abschn. 5 B, Pu. 19:
... es ist ein Sänger Chor gebildet, der aber izt
auf 4 stimmige Gesänge einübt.
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Abschnitt VI.
Von
der Kirche sowohl als den Filialen Kirchen und den Kapellen
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Pu. 7. Orgel: Es
befindet sich in der Kirche eine Orgel in gutem Zustand:
sie wird vom Schullehrer und Bürgermeister
Ohnewald gespielt.
VI. B, Pu.
7 :
Die Orgel, in gutem Zustand, spielt der Lehrer, und der Tonsetzer
Ohnewald.
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Abschnitt XI.
Von
der Schule.
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Pu. 10.
Die Schulkinder, je nachdem sie fähig sind, werden auch mit
12 Jahren zur ersten Kommunion gelassen, aber erst mit zurückgelegtem
14. Jahr aus der Schule entlassen.
aus XI B, Pu.
10: die Schulkinder werden erst n. zurückgel. 14 Jahren, u. nach einem zweimal vollständigen
Religions- Cursus, zur ersten Kommunion
zu, und aus der Schule entlassen.
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Abschnitt XII.
Von
der Gemeinde.
|
13. Bei den Rug-
Gerichten
wird noch der Pfarrer gefragt, wobei er sich für Beförderung
der Ordnung verwendet. Das letzte Rug-
Gericht ist gehalten worden 1819, d. 8. Sept.
(Rug- Gericht, ehem. Rüge- Gericht (v. rügen): eine Art Volkgericht, bei denen
der/die Missetäter öffentlich
gerügt und gemaßregelt / bloßgestellt wurden.)
aus XI B, Pu. 10 v. 1830: Ruggericht ist seit dem Hierseyn
des Pfarrers keine gehalten worden. Das letzte (Ruggericht)
war 1828 im März.
...
Angemerkt hierzu: nicht nur im kirchen
Bereich wurden Ruggerichte abgehalten, sondern auch im Weltlichen-
in der Gemeinde. ---
Josef
Ohnewald schreibt hierzu in seinen Tagebuchaufzeichnungen im Jan.
1825: Am 13tn, 14 u. 15tn Januar 1825 wurde
hier (in der Gemeinde) durch Herrn Oberamtmann "Kranz"
das Ruggericht gehalten. Wobei aber nichts von Bedeutung vorkam.
---
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weiteres Bermerkens-
werte hierzu |
aus
Verkündbuch 1818 - 1838 und Kirchenkonventsprotokoll |
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