Das gottesdienstliche Leben in Heuchlingen, nach dem Verkündbuch 1818-1823.
Aus Recherchen von Pf. G. Zeyer in 1948.

Dass das kirchliche – religiöse Andachtsleben mit dem Wechsel der Zeiten  sich auch wandelt und wechselt ist klar. Bisher konnte jedoch nicht weit zurück dasselbe verfolgt werden, sondern nur auf Grund des Verkündbuches von 1818 usw. Ein Vergleich mit heute zeigt aber schon manche Änderung.

Der Sonntags- und Festttagsvorittagsgottesdienst nebst außerordentlichen Werktagsgottesdiensten.

Regelmäßig wurde dieser wie heute gehalten, allerdings zeitlich etwas früher, wie heute mit Predigt und Hl. Messe. Der kirchlichen Feiertage gab es natürlich noch viel mehr wie heute.

Bis 1822 kannte man in Heuchlingen allem nach ein Rorateamt noch nicht. In einer Verkündung vom II. Adventssonntag 1822 heisst es:

„Übrigens fällt es mir selbst schwer, dass ich Euch sagen muss, dass wir auf Anordnung
des Generalvikariates unsere Betstunden von der Hochwürdigen Gutsbruderschaft am 13.
u. 14 Dezember nicht mehr halten dürfen.
Um Eurer Andacht gegen das Allerheiligste Altarsakrament diesen Advent hindurch Gelegenheit zu geben und diese Betstunden einigermaßen zu ersetzen, halte ich wöchentlich 2mal ein Rorate. Die 2- tägigen Gebetsstunden aber sind vom Generalvikariat

in 2 Stunden am künftigen Sonntag verwandelt.
Eine Sonderheit während der Rorate aber war, dass nach der Epistel, zur Anschaffung des Wachses, in den Klingenbeutel geopfert wurde und nach der Wandlung das Roratelied gesungen wurde.


<
An Weihnachten war der erste Gottesdienst um 5 Uhr, der zweite um 7 Uhr und der dritte um 9 Uhr.

 

 

 

 

<  Am Johannestag (27. Jan.) wurde nicht nur Wein gesegnet, sondern auch nach der hl. Messe ausgeteilt zum Trinken.

<  Am Sebastiansfest (29.Febr.) war ein Opfer für
die Sebastianskerze  abgelegt worden.

<  Am Fastensonntag, also Sonntag vor Aschermittwoch wurde Mittags 1 Uhr eine Sühneandacht gehalten coram Sanctissima.


<  Die Verkündung auf Aschermittwoch lautet:
nach der Messe ist die Einäscherung zum Andenken an unsere Sterblichkeit und zum Zeichen unserer Buße.


<  In der Fastenzeit war jeden Donnerstagabend 
ein Rosenkranz und die schmerzhafte Litanei. Am Montag, Mittwoch und Samstag in der Fastenzeit

wurde die hl. Messe  coram Sanstisimum (Cibori-
um) gehalten mit schmerzhaftem Rosenkranz.

< Die Quatemberfastenmessen: Di., Do. und Sa.
 waren von Pfarrer Wilhelm Baumann gestiftet.


<  Am Palmsonntag war, allem nach wegen der Passion und deshalb ausgefallenen Predigt  vormittags, eine Predigt nachmittags um 1 Uhr.


<  Regelmäßig  in der Karwoche zu Anfang derselben wurde die Schulkinder- Beicht gehört.
Mi., Do., und Freitag in der Karwoche war jeweils die Rumpelmette gehalten


<  Am  Karfreitag war die Predigt jeweils morgens, hernach die Messe.


<  Am Karsamstag Abends 6 Uhr wurde Auferstehungsfeier gehalten mit Prozession,
hernach war Rosenkranz.


Int. Anmerkungen v. Pf. Zeyer:
< Für Ostern sind keine Aufschriebe gemacht.


<  In der Woche nach dem weißen Sonntag wurden die Speisezettel aufgeschrieben und eingesammelt.

 

Von Prozessionen, Bittgängen und anderen Besonderheiten.
Aus Verkündbuch 1818 bis 1825 und aus Kirchenvisitation 1820 (1830)

Prozessionen:


Abgehaltene Prozessionen im Jahresverlauf.

in 1819 (1818-1824) wurden an folgen Tagen Prozessionen durchgeführt:

Karsamstag
: abends um 6 Uhr n.d. Auferstehungsfeier ist Prozession, danach Rosenkranz.
Fest des hl. Ap. Philipp und Jacobus am 1. Mai.: um 6 Uhr Messe, danach Prozession um das Feld.
Fronleichnam 1818: um 7 Uhr ist das Amt, nachselber wird die Prozession mit dem hohen Gut um das Dorf gehalten, allwo die 4 Evangelien abgesungen und der h. Segen über das Dorf u.d. Feldfrüchte gegeben wird.
Octav v. Fronleichnam: um 7 Uhr Amt und danach gewöhnliche Prozession.
Skapulier Fest am  2.-3. So. i. Juli: um 7 Uhr Frühmesse, um 9 Uhr Predigt, Prozession und Hochamt.
Allerheiligen am 1. November: nachmittags Predigt und dann die Prozession um den Kirchhof.
Allerseelen am 2. Nov. : um 7 Uhr Seelenmette, danach Seelamt mit anschl. Prozession um den Kirchhof.

Prozessionsordnung

Erwähneswertes: Bei diesen Kreuzgängen soll gute Ordnung gehalten werden, wo es immer möglich ist, besonders wenn man in ein Dorf kommt, soll alles paar und paar nicht haufenweise gehen. Bei den Knaben und Jünglingen soll der Polizeidiener die Ordnung leiten; die Männer und Weibsbilder sollen sich selbst in die Ordnung fügen. Wenn man manchmal vom Gebote  aus schrufet, soll man doch eingezogen fortwandeln , nicht einander warten, oder andere unanständige Possen treiben.. Wenn man von einem Wallfartort wieder abzieht, soll man sich auf das gegebene  Zeichen wieder in der Kirche versammeln, nicht in Scheunen und Wagenhäusern herumstehen: Besonders soll sich niemand unterstehen, in den Wirtshäusern sitzen zu bleiben. Sollte es  von  einen oder dem anderen geschehen,  so werde ich hier  von der Kanzel aus den Fehler öffentlich und namentlich ahnden.

Kreugänge
fanden statt: am Marxtag (Fest d. h. Markus am 25. Apr.) Johann v. Nepomuk am 16. Mai, und in der Kreuzwoche (Bittwoche)
nach Dom V. Post Pascha.

Die Kreuzgänge fanden jeweils um 5 Uhr statt. (Ausnahme 1822. hier um ½ 6 Uhr.
Marxtag am 25 April:
1819 – 1825 : jeweils um 5 Uhr mit dem Kreuz nach Iggingen.
Johann v. Nepomuk a. 16. Mai: auf den Abend geht man mit dem Kreuz auf die Bruck (Brücke)
Kreuzgänge in der Kreuzwoche (Bittwoche)

1819 :1820 u. 1821 wie 1819
am Mo. um 5 Uhr mit dem Kreuz nach Mögglingen. –
Dienstag: in die Kapell.
Mittw. n. Leinzell.
Freitag auf den Beisenwang.

1822: 1823, 1824 u. 1825 wie 1822.
am Mo. um 5 Uhr mit dem Kreuz nach Mögglingen.
Dienstag mit d. Kreuz in die Kapell.
Mittw. n. Leinzell.
Freitag nach Schechingen. ** Beim Ki. Konvenent am 5. Mai 1822 wurde einstimmig der Kreuzgang nach dem Beisenwang am Kreuzfreitag abgestellt. und am nämlich Tag ein Bittgang nach Schechingen  angeordnet: haupsächlich deswegen, weil die Kapell auf dem Beisenwang viel zu klein ist, um die Leute zu fassen.

Messlesungen:
außerhalb der Pfarrkirche.

1821 wurden n. d. Verkündbuch in der Kapell (St. Georgskapelle in Heuchl.) und in Holzleuten ( Dreifaligk. Kapelle) Messen gelesen. In der St. Georgskapelle: 20 mal,
In d. Dreif. Kapelle in Holzleuten:  5 mal.
Danach auch 2 Messlesung am Marien- Altar -„bei der Mutter Gottes“- und  1 mal am Antonius- Altar.

Betstunden: zwei 12- stündige Betstunden:

drei 10-stündige Betstunden:  


sieben einfache
Betstunden.

Aus DOM II. Adv.: Am Do. u. Fr., 13. U. 14 Dez. werden die Betstunden von der Anbetung des hochw. Guts gehalten: Um 6 Uhr morgens wird jedesmal der h. Segen gegeben um 9 Uhr ist die h. Mess: und abends 6 Uhr wird die Andacht mit dem h. Segen beschlossen.

Nach dem Verkündbuch wurden in 1821  drei - mal 10-stündige -Betstunden  bei ausgesetztem Ciborio gehalten, um eine günstige Witterung für die Feldfrüchte von Gott zu erhalten und zugleich ein Gebet um Abwendung der leidigen Viehseuche.** um 6 Uhr (7Uhr) ist die erste Betstund, um 9 Uhr die hl. Messs, u. um 4 Uhr (5Uhr) Abends wird mit dem h. Segen die Andacht beschlossen. Nach dem Verkündbuch wurden in 1821 sieben-mal einfache Betstunden abgehalten.

Christliche Lehr
(Christenlehre)
DOM. IX.  
p. Pente.  

12. August 1821 

Um eine Gleichheit im ganzen Kirchensprengel zu erzielen, sind alle ledige Personen männl. und weiblich  Geschlechts, namentlich auch die im Urlaub befindlichen Soldaten verpflichtet, bis zur erreichten Volljährigkei, also bis nach zurückgelegtem 25. Lebensjahr die Christen Lehr an Sonntagen zu besuchen. Damit diese Bischöfliche Anordnung  befolgt werde: sollen die Seelsorger selber von der Kanzel verkünden, scharf darauf halten, und die Hausväter und Hausmütter sollen sich angelegen sein lassen ihre Kinder und Untergebenen zum Besuch der Christenlehr anzuhalten, u. soviel es ihre Verhältnisse gestatten, derselben selbst auch beizuwohnen, und so durch gutes Beispiel vorzuleuchten.

Aus Kirchenvisitation: Auszüge aus 1820 und 1830.

Abschnitt V.
Gottesdienstliche Ordnung. (Auszüge)

Pu. 19: Kirchengesang: bei der Vor- u. nachmittägigen Gottesverehrung ist der deutsche Gesang ohne Schwierigkeit eingeführt. Zum Gesangbuch dient das Tübinger und das Konstanzer  Gesangbuch.  Es ist ein Sänger Chor gebildet. Auch die Schuljugend und das Volk nimmt daran teil. N. Abschn. 5 B, Pu. 19: ... es ist ein Sänger Chor gebildet, der aber izt auf 4 stimmige Gesänge einübt.

Abschnitt VI.
Von der Kirche sowohl als den Filialen Kirchen und den Kapellen

Pu. 7. Orgel: Es befindet sich in der Kirche eine Orgel in gutem Zustand:
sie wird vom Schullehrer und Bürgermeister Ohnewald gespielt.
VI. B, Pu. 7 : Die Orgel, in gutem Zustand, spielt der Lehrer, und der Tonsetzer Ohnewald.

Abschnitt XI.
Von der Schule.

Pu. 10. Die Schulkinder, je nachdem sie fähig sind, werden auch mit 12 Jahren zur ersten Kommunion gelassen, aber erst mit zurückgelegtem 14. Jahr aus der Schule entlassen.
aus XI B, Pu. 10:  die Schulkinder werden erst n. zurückgel. 14 Jahren, u. nach einem zweimal vollständigen Religions- Cursus, zur ersten Kommunion zu, und aus der Schule entlassen.

Abschnitt XII.
Von der Gemeinde.

13.  Bei den Rug- Gerichten wird noch der Pfarrer gefragt, wobei er sich für Beförderung der Ordnung verwendet. Das letzte Rug- Gericht ist gehalten worden 1819, d. 8. Sept.  (Rug- Gericht, ehem. Rüge- Gericht  (v. rügen): eine Art Volkgericht, bei denen der/die Missetäter  öffentlich gerügt und gemaßregelt / bloßgestellt wurden.)
aus XI B, Pu. 10 v. 1830: Ruggericht ist seit dem Hierseyn des Pfarrers keine gehalten worden. Das letzte (Ruggericht) war 1828 im März.
...
Angemerkt hierzu: nicht nur im kirchen Bereich wurden Ruggerichte abgehalten, sondern auch im Weltlichen- in der Gemeinde. ---

Josef Ohnewald schreibt hierzu in seinen Tagebuchaufzeichnungen im Jan. 1825: Am 13tn, 14 u. 15tn Januar 1825 wurde hier (in der Gemeinde) durch Herrn Oberamtmann "Kranz" das Ruggericht gehalten. Wobei aber nichts von Bedeutung vorkam. ---

weiteres Bermerkens-
werte
hierzu
aus Verkündbuch 1818 - 1838 und Kirchenkonventsprotokoll

 zurück zu Navigation 4