1000 Jahre Feudal – oder Lehnsherrschaft |
Während
in den altgermanischen und alemannischen Stammesverbänden die
Stammesange-hörigen sogenannte Freie und der König nur der erste der Freien
war, entwickelte sich nach der Entstehung des Frankenreiches im 8. Jh. der
Lehnstaat. In ihm war der König oberster Lehnsherr. Alles Land gehörte dem König d. h. dem Königreich.
Die Gefolgsleute des Königs -seine Vasallen, wurden, wie man im Schemate oben
sehen kann, mit Ländereien und Ämtern belehnt. Diese, meist größere Lehen,
wurden in in Teilen wiederum - und wiederum - an Unterlehensleute weiter
verliehen, welche ihrerseits wieder zu ihrem
Lehnsherrn in einem Treueverhältnis standen - Diese Lehnsmänner
waren frei. |
Vom freien Bauern zum unfreien Bauer Die
untere Reihe in der obigen
Schemata zeigt die Hintersassen, die Unfreien. So auch die Bauern,
Lehner, Söldner, Häusler und Handwerker. Wobei zu Anfang- über viele Jahre -
auch die Bauern sogenannte Freie waren, mit eigenen frei verfügbaren Grund
und Boden. Natürlich waren dann aber auch sie als freie
Bauern zu diversen Diensten, wie z. B. Heeresdiensten, verpflichtet,
mussten sich selbst ausrüsten und konnten immer wieder zum Kriegsdienst aufgehoben
werden - was sie mit der fortschreitenden Zeit und der fortschreitenden
Expansion und der damit einhergehenden Konflikten
sehr schnell überforderte. So gingen nach und nach die Bauern
zu ihrem nächsten Lehnsträger, seien es Freiherren, Ritter, Grafschaften,
Klöster oder andere Lehnsgeber, mit der Bitte, für ihn, dem freien Bauern,
diese Lasten - aber auch den Schutz - zu übernehmen (nicht selten
nachgeholfen durch Druck und Schikanen). Dafür
übereignete nun der Bauer seinen
Grundbesitz dem neuen Lehensträger. Dieser gab das Land dem Bauern als Lehen
zur Bewirtschaftung zurück. Im Gegenzug hatte er lediglich Schutz gegen
Feinde und vor Gericht zu gewähren. Vor Gericht saß der Bauer nun
hinter dem neuen Herrn - er war "Hintersasse", er war unfrei
geworden. Der Sohn konnte den Hof des Vaters nur dann übernehmen, wenn der
Grundherr zustimmte. --- Dieser Zustand - dieses System, sollte nun rund
1000 Jahre andauern, bis zur Säkularisation im Jahr 1803 und noch kurze Zeit
danach. . Die Säkularisation. Auf dem Höhepunkt seiner Macht gelang es Napoleon - nachdem er
zuvor große linksrheinische Gebiete deutscher Fürsten seinem
französischem Reich eingegliedert hatte - diese Fürsten wieder für sich zu
gewinnen, indem er großzügig Ländereien verteilte, die er zuvor anderen
weltlichen- und geistlichen Herrschaften abgenommen hatten. 1803
wurden durch den sogenannten "Reichsdeputationshaupschluß" des
Regensburger Reichstages alle geistlichen Fürsten enteignet - ihre Gebiete
fielen weltlichen Herren zu ("säkularisieren"- verweltlichen).
Klöster wurden aufgehoben und weltlichen Zwecken zugeführt - z. B. in
Kasernen verwandelt - wie d. Dominikaner Kloster in Schwäb. Gmünd, oder
klostereigene Landanwesen, wie z. B. die landwirtschaftl. Anwesen in
Holzleuten - wurden dem Landesherren unterstellt. Auch Reichsgrafen - z. B.
die Grafschaft Adelmann in Hohenstadt und Schechingen, u. a.
Reichsritterschaften, sowie die freien Reichsstädte - z.B. Gmünd, Aalen,
Bopfingen u. a. - verloren ihre Reichsunmittelbarkeit. Über 1600 Herrschaften, die im Laufe von Jahrhunderten entstanden
waren, verschwanden. Eine heillose Zersplitterung - vor allem des
süddeutschen Raumes, ging damit zu Ende. Die negativen Folgen: durch die
Säkularisierung entstanden z. Tl. unwiederbringliche Schäden an Personen,
Baulichkeiten, Kirchenschätzen u. a. ... Nach Inkrafttreten der Lehensauflösung im Königreichs Wttb.
konnten in der ersten Hälfte des 19. Jh. jetzt die einzelnen Lehensnehmer -
Bauern, Lehner, Seldner und Häusler, durch die Ablösung aller Zehnten und
Grundlasten endgültig frei über ihre Grund und Boden
verfügen. Näheres siehe an anderer Stelle. |