1000 Jahre Feudal – oder Lehnsherrschaft

Während in den altgermanischen und alemannischen Stammesverbänden die Stammesange-hörigen sogenannte Freie und der König nur der erste der Freien war, entwickelte sich nach der Entstehung des Frankenreiches im 8. Jh. der Lehnstaat.

In ihm war der König oberster Lehnsherr.

Alles Land gehörte dem König d. h. dem Königreich. Die Gefolgsleute des Königs -seine Vasallen, wurden, wie man im Schemate oben sehen kann, mit Ländereien und Ämtern belehnt. Diese, meist größere Lehen, wurden in in Teilen wiederum - und wiederum - an Unterlehensleute weiter verliehen, welche ihrerseits wieder zu ihrem  Lehnsherrn in einem Treueverhältnis standen - Diese Lehnsmänner waren frei.

Vom freien Bauern zum unfreien Bauern

Die untere Reihe in der obigen Schemata zeigt die Hintersassen, die Unfreien. So auch die Bauern, Lehner, Söldner, Häusler und Handwerker. Wobei zu Anfang- über viele Jahre - auch die Bauern sogenannte Freie waren, mit eigenen frei verfügbaren Grund und Boden.

Natürlich waren dann aber auch sie als freie Bauern zu diversen Diensten, wie z. B. Heeresdiensten, verpflichtet, mussten sich selbst ausrüsten und konnten immer wieder zum Kriegsdienst aufgehoben werden - was sie mit der fortschreitenden Zeit und der fortschreitenden Expansion und der damit einhergehenden Konflikten sehr schnell überforderte.

So gingen nach und nach die Bauern zu ihrem nächsten Lehnsträger, seien es Freiherren, Ritter, Grafschaften, Klöster oder andere Lehnsgeber, mit der Bitte, für ihn, dem freien Bauern, diese Lasten - aber auch den Schutz - zu übernehmen (nicht selten nachgeholfen durch Druck und Schikanen). Dafür übereignete nun der Bauer seinen Grundbesitz dem neuen Lehensträger. Dieser gab das Land dem Bauern als Lehen zur Bewirtschaftung zurück. Im Gegenzug hatte er lediglich Schutz gegen Feinde und vor Gericht zu gewähren.

Vor Gericht saß der Bauer nun hinter dem neuen Herrn - er war "Hintersasse", er war unfrei geworden. Der Sohn konnte den Hof des Vaters nur dann übernehmen, wenn der Grundherr zustimmte. --- Dieser Zustand - dieses System, sollte nun rund 1000 Jahre andauern, bis zur Säkularisation im Jahr 1803 und noch kurze Zeit danach.

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Die Säkularisation. Auf dem Höhepunkt seiner Macht gelang es Napoleon - nachdem er zuvor große linksrheinische Gebiete deutscher Fürsten seinem französischem Reich eingegliedert hatte - diese Fürsten wieder für sich zu gewinnen, indem er großzügig Ländereien verteilte, die er zuvor anderen weltlichen- und geistlichen Herrschaften abgenommen hatten.

1803 wurden durch den sogenannten "Reichsdeputationshaupschluß" des Regensburger Reichstages alle geistlichen Fürsten enteignet - ihre Gebiete fielen weltlichen Herren zu ("säkularisieren"- verweltlichen). Klöster wurden aufgehoben und weltlichen Zwecken zugeführt - z. B. in Kasernen verwandelt - wie d. Dominikaner Kloster in Schwäb. Gmünd, oder klostereigene Landanwesen, wie z. B. die landwirtschaftl. Anwesen in Holzleuten - wurden dem Landesherren unterstellt. Auch Reichsgrafen - z. B. die Grafschaft Adelmann in Hohenstadt und Schechingen, u. a. Reichsritterschaften, sowie die freien Reichsstädte - z.B. Gmünd, Aalen, Bopfingen u. a. - verloren ihre Reichsunmittelbarkeit. Über 1600 Herrschaften, die im Laufe von Jahrhunderten entstanden waren, verschwanden. Eine heillose Zersplitterung - vor allem des süddeutschen Raumes, ging damit zu Ende. Die negativen Folgen: durch die Säkularisierung entstanden z. Tl. unwiederbringliche Schäden an Personen, Baulichkeiten, Kirchenschätzen u. a.

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Allodifizierun = Umwandlung eines Lehngutes in eigenen Besitz.

Nach Inkrafttreten der Lehensauflösung im Königreichs Wttb. konnten in der ersten Hälfte des 19. Jh. jetzt die einzelnen Lehensnehmer - Bauern, Lehner, Seldner und Häusler, durch die Ablösung aller Zehnten und Grundlasten endgültig frei über ihre Grund und Boden verfügen. Näheres siehe an anderer Stelle.

 

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