Allmandplätze  auf der Markung Heuchlingen - aus Gemeinderechnung v. 1814 7 14 - Rapiat Bl. 12a bis 17b

 

Die Commun Hchl. hat schon vor vielen Jahren (1804) nach und nach einzelne Allmandplätze den hiesigen Bürgern zur  Benutzung als Gärten und Ländern, als Bauplätze und Holzlager in Hofstätten abgegeben, sich aber  jedes Mal das Grundeigentum vom selbigen vorbehalten. Die Nutznießer reichen nun jährlich folgende Zinse  i. d. Gemeindekasse …… …. .


An anderer Stelle:
So hat diese Kommun schon vor alten Zeiten 7 Morgen Gemeindeacker - in den Eicheläckern genannt ,  an mehrere Bürgern mit Nutzen u. Eigentum verkauft,  jedoch unter der Bedingung, daß die Inhaber jährlich aus jedem Morgen der mit Winter- und Sommerfrucht angebaut ist 16 Kreuzer Bodenzins in die Gemeindekasse zahlen - in der Brache aber hiervon frei sein sollen.
Hierbei  sind 7 Nutzer namentlich  aufgeführt.

…………….

Einnahmen aus Kommun Güter - Allmandgüter.
Int. angemerkt: die nachsteh. vermerkten Allmendfelder beinhalten wohl nur einen Teil der Gd.- Allmenden. Die Feldstücke für die Sommer - Winterschafbeweidung fehlen.

 

 

Grundstückgrößen

Acker -- Wiesen - Feldnamen

1813

½ viertl. u. 2 ¼ Ruten

Acker -- das Straßen- Äckerle  f. 3 Jahre

 

1 ½ viertl., 1 ½ Rut.

Acker -- im Stöckach

12b

2 Mrg. ½ viertl. U. 14 7/8 Rut.

Acker – im  Stockach

 

½ Mrg.

Acker -- das Lettenbeet

12b

1 Mrg - 2 ½ vrtl.-13 1/8 Rut

Acker -- aufm Hörnerfeld

13 a

 1Mrg. - ½ viertl. 13 1/8 Rut.

Acker --  aufm Lohn

13b

 …….. - 1 viertl. 13 7/8 Rut.

Acker --  in der Röte

 

……… - 2 viertl.

 Acker -- im Danbach

 

1 Mrg. – 2 ½ viertl. u. 13 1/8 Rut.

 Acker -- im Diefenbach

 

..

Acker -- im Dornbusch am gemeinen Weg

 

1 Mrg. - 2 ½ vrtl- 13 1/8 Ruten

Wiese -- im Siechenbach

14a

……… - 2 viertl.

Waide  -- am Gemeinds- Äckerle

14b

……… - 1 viertl.

Waide -- der Brückleswasen

15a

……… - ………. – 12 Ruten

Waide  -- der Brückleswasen am Hardberg

14b

……… - 2 viertl.

Waide  -- die Espenkling

15a

……… - ½ viertl.

Waasender Gehrenwaasen

15b

……… - 1 viertl.

Waasender Gehrenwaasen

16a

 

Die Lettenkling erhielt auf 3 Jahre …….

..

 

Den Waasen hinter des Michael Waibels Haus
in der oberen Halde genannt erhielt f. 3 J.

16b

 

1 Stückchen Waasen  an des Wirts Weileracker  erhielt auf 2 Jahre ….

16b

 

1 Stück Kappelrain hat auf Jahre im Bestand ….

17a

 

Waasendas Häldele im tiefen Bach hat bekommen auf Jahre und Bestand ……

17a

1 Morgen mit einigen Gemeinds -

Eichen im Schelmenhölzle erhielt auf Jahre in Bestand: Lukas Barthl

17b

 

Waasendie große Hirtenkling hat auf Jahre  in Bestanderhalte ..

17b

 

Die Anwanden in den Leinhalden erpachtete auf 3 Jahre ….

 

1 Tgw - 2/4 – 13 ½  Ruten

An der Lein auf der Au

 

1 Mrg - 1/4 – 13 ½  Ruten

Baum - Wurz u Garten hinterm Schulhaus

 

…… - 1 viertl.

Grasgarten am Kirchweg u. am Pfarrgarten.

 

…… - 1 viertl. - 10 1/8 Ruten.

Uf der Halde – in der Sandgrube

 

…… - ½ viertl. - 2 ¼ Ruten.

Waide – die Auchterwaide, so mit einigen kleinen Eichen u. Büschen bewachsen

 

 

Die Halde im Tiefenbach

 

 

 

 

Triebwege - Triebrecht

Den Trieb von des Wanners Garten bis an daes Johs. Kolb Äckerle bekam auf Jahre in Bestand …

          

 

 

7b

Einnahmen  Allmendzinse

Für 418 ½ Allmendteile a`5 Kreuzer
die Sa. von. 34 fl. Und  52 kr.

 

 

 

 

 

Farrenwiesen. Folgende Gemeindewiesen  genießt observanzmäßig ein jeweiliger Farrenhalter allhier unentgeldlich .

 

 2 viertl.  – 3 1/8 Rut.

Die obere Hummelswiese am Räfflens Rain

 

 1 ¼ viertl. – 11 Rut

Die äußere Hummelswiese in der Bilz

 

1 viertl. -  4 1/8 Rut

Die Hummelswiese im Vogelsang

 

2 viertl. - 12 1/8 rut

Die sogenannte Hirtenklinge gegen das Heuholz

 

 1 7/8 viertl. - 17 3/8 Rut.

Die Brückles Wies oder Hirtenklinge

 

 ……… - 13 ¾ Rut.

Acker dabei

 

aus Rapiat S. 30b
die Gemeinde besitzt 2 Farren zu Besorgung der Kuhherde allda, und diese Farren werden samt denen dazugehörigen Gemeindegütern nach alter Observanz alle 3 Jahre wiederum aufs neue im öffentlichem  Aufstreich an Meistbietende dergestalt freigegeben, dass dem Farrenhalter selbige gehöhrig erhalten und dafür gedachte Güter unentgeltlich benutzen darf. Gegenwärtig u. bezogen auf 1811-14 hat solch der Johannes Mangold erhalten für jährlich 10 fl.

 

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