Die Geschichte des Feld- oder Flurschützen

Eine wichtige Einrichtung
in den Gemeinden war die Bestellung eines oder mehrerer Flurschützen. Mit ihnen wollte man den Felfrevel unterbinden oder eindämmen. Ein weiteres Anliegen in den Gemeinden waren auch die Klagen der Bauern über Wildschäden auf den Feldern. Auch hiefür sollte der Feldschütz- im wahrsten Sinne des Wortes, Abhilfe schaffen.
So wird die Schierle Sippe in Hchl. über mehrere Generatione mit dem Zusaz "Jäger" genannt. z. B. der Lorenz Schierle, Bürger, Bauer u. „Jäger“ ( * 1758 - s. Hs. Nr. 75)
Betreffs Wildschaden wird 1826/27 dann bereits eine Jagpacht erhoben - die Tätigkeit ist also von der des Feldschützen getrennt. Pächter ist der Michael Schierle für eine jährl. Pachtgebühr von 11 Gulden.
Ein Feldschütz war in Heuchlingen noch bis weit hinein in das 20 Jh. tätig.

Manch älterer Bewohner wird sich noch an die Zeit erinnern, wo man zur Arbeit auf das Feld ging oder das Vieh austrieb. Da kam es dann schon einmal vor, dass Äpfel, Birnen oder Zwetschgen von den Bäumen oder Früchte von den Felder geholt wurden.
Kam dann bei einer solchen Aktion unerwartet der Feldschütz in Sichtweite, rannten die jungen Leute in alle Himmelsrichtungen davon. Konnte der Feldschütze dann doch einen "Täter" dingfest machen, kam es zu einer Geldstrafe oder amtlichen Anhörung und Ermahnung- und Spott und Gerede in der Gemeinde.

Feldfrevel sollten die Feldschützen mit aller Strenge begegnen.

Grundlage für die Ahndung von Feldfrevel war das Feldstrafgesetz (um 1840) . Hierzu wurden Ausführungsverordnung erlassen, die auszugweise in dem von der Gemeinde zu führenden Feldfrevelbuch abgedruckt war. Danach waren die Feldschützen verpflichtet, der Ortspolizeibehörde alle Vorkommnisse zu melden. Die einzelnen Feldfrevel musste der Feldschütze auf einem Formular der Gemeinde melden, die wiederum diese Angaben in das Feldfrevelbuch niederschrieb. Aufgabe des Feldschützen war neben der Feststellung der Personenangaben auch das Sammeln von Beweismitteln, sprich die Sicherstellung ent-wendeter Früchte. ................. usw.
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Die Feldschützen in Heuchlingen 1826/27

Hudelmayer (verm. Mathäus) erhält bis 31 Dez. 1826 eine Besoldg. v. 18 fl u. 20 kr.
unterzeichnet: Handzn. ... . xxxx

Bernhard Kaiser erhält v. Jan. bis Juli 1827 eine Besoldung von 19 fl. u. 30 kr.
Bernhard Kaiser wird im Sommer 1827 wegen "Schläfrigen Dienst" entlassen.

Ein Auszug hierüber aus dem Beilagenblatt Nr. 48 der Schultheißenrechnung:
Nach einem gemeinderätlichen Beschluß solle ein Feldschütz für das kommende Jahr gedingt werden. Für diesen werde eine Besoldung mit 36 Gulden bestimmt.
Die allen fachligen Liebhaber sollen aufgefordert werden. Auf diese Zahl solle der Tauglichste aufgestellt werden. --Das Los fiel auf den Bernhard Kaiser von Heuchlingen.
Vermög dem Gd. Rat, fol 48 den 25 Juli 1827.
Kam bei Versammlung der 2 Bürger Collegium die Klage vor, dass der Feldschütz Kaiser auf kürzlich gegebene Warnung seines "schläfrigen Dienst jener noch der nemliche seye. Der Gemeinderat beschließe hierauf den Kaiser von seinem Dienst zu entlassen, was auch sogleich vollzogen worden. Not.: die Anstellung war am 11 Jan. 1827 und abgesetzt am 26 Juli 1827. Abschrift beurkundet den 11 Aug. 1827 .... Schulheiß Trettner.

Vom Feldschützen in Hchl. gemeldeten Feldfrevel

Die meisten der Feldfrevel scheinen aus wirtschaftlicher Not begangen worden zu sein.
Die nachstehenden
Beispiele von Feldfrevel, entnommen aus dem Beilagen Blatt 26 der Schultheißenrechnung v. Hchl. 1826/27 deuten darauf. (Beispiel-Link in Webausgabe nicht aktiviert) Man beachte hier die teilweise recht ungelenken und nicht immer aussagekräftigen Anschuldigung des jeweiligen Flurschützen.
< Johannes Werner von Schenhard (Schönhardt) wegen 1 Stunde im Wald extor..? (vermutl. aus dem Wald verwießen) .... 1 fl. Strafe. (1 Gulden)
< Vitus Klingenmayer in düefn (ev. im Tiefenbach) 1 Ehrlene (Erle) Stängel (Stange) gehauen: 12 kr. Strafe.
< Katharina Grießerin habe im Feld gegraset (verm. Gras geschnitten oder gerupft): .. 6 kr.
< Mihl Knecht (Mahlknecht) Sachsenmayer auf einem verbohten (verbotenen) Weg gefahren: ....... 15 kr. Strafe
< Johannes Werners Weib gegraset ...... 6 kr. Str.
< Johannes Schönbergers Weib gegraset: ......... 6 kr. Str.
< Johannes Sachsenmayer von Horn wegen überfahren ... : 30 kr. Str.
Wegen verbothen (verbot.) Überfahren der Mühlwiese werden zu je 15 kr. bestraft:
< Michel Lutz von hier; Melcher Ilg; Wirt Fuchs u. Lukas Barthle
Johann Klingenmayer wegen zu leichtn Broth (zu leichtes Brot): .... 30 kr. Str.
< Friedrich Schürle v. Hchl. wegen Schwemmholz Entwendung: 12 kr. Strafe.

Häufigkeit der Feldfrevel. In den Dienstzeiträumen der einzelnen Feldschützen schwankte die Anzahl der Einträge oft stark. Offensichtlich hing die Anzahl der Einträge auch stark vom Fleiß und Einsatzwillen der Feldschützen ab.

Nachstehend ein paar weitere Auszüge aus dem Feldfrevelbuch, das in ganz ähnlicher Form damals in jeder Ortschaft geführt wurde. Sie geben einen weiteren Überblich über das Aufgabenspektrum des Feldschützen. Von Feldschützen und Feldfreveln (1842-1873) | liebersbach.wiki
- Weiden d. Vieh: Es wurde Vieh
"an verbotenen Orten weiden lassen" oder man besorgte sich meist in aller Herrgottsfrühe eine Traglast Futter für das im Stall stehende Vieh.
- Peter Jeck von Nieder-Liebesbach hat mit zwei Stück Vieh auf den gemeinen Allmenden geweidet.
- Viehfutterdiebstahl: Am 18. Mai 1843 "hat dem Adam Klein seine Frau Anna Margaretha an dem Graben Futter in der Weickertswies 1/4 Traglast gemacht." Durch diese Tat waren Georg Michel Attig und Leonhard Kadel in Höhe von 2 Kreuzer geschädigt worden.
- Feldüberfahrten: Am 21. Mai 1843 "morgens um 8 Uhr ist Adam Klein mit einem Wagen voll Dung über der Witwe Helfert ihren Allmendacker gefahren, welcher mit Hanfsamen besämt ist."
Weißrübendiebstahl: Für November/Dezember 1843 befassen sich nicht weniger als 10 Einträge damit.
- Vormittags gar hat dem Philipp Schuch seine Tochter eine Last Weißrüben gemacht und ist dem Schützen Hasenzahl auf dem Weg begegnet."
- Viehfutter:
"Peter Helfert II. hat bei Betretung seines Ackers nachmittags um sechs Uhr zwei Säck Klee auf seinem Wagen gehabt.
- Kleinvieh: Am 2 Juli 1845 Ahaben dem Philipp Mülbert seine fünf Stück Gäns morgens um 11 Uhr im Mühlgraben geweidet."
- Weiderchtverstoß: Am gleichen Tage hatte Adem Michel Heckmann ein Stück Huhn im Spelz des Adam Knapp geweidet."
- Gemüsediebstahl: Am 14 Juli 1845 "hat dem Schmitt sein Sohn Adam Gelbrüben ausgeropft, 29 Stück im Kandelstück."
- Obstdiebstahl: 11. August 1846: "Dem Zink seine Tochter Katharina hat mittags um ein Uhr Äppel geschüttelt im Wehracker. Sie ist bei Entdeckung entlaufen und hat die Äppel liegen lassen."
- Am gleichen Tag "nachmittags um ein Uhr hat dem Jakob Knapp sein Sohn Johann eine kleine Last Dörrzwetschgen abgeschnitten im Rod."
- Holzdiebstahl: Im Winter 1847, am 26. Dezember hat "Georg Jöst morgens um sechs Uhr vor Sonnenaufgang im Baumacker einen grünen tragbaren Appelbaum von fünf Zoll dick mit der Säg abgeschnitten."
- Nüssediebstahl: Ebenfalls im Winter 1847 wurden "bei der Stetten Witwe 650 Nüsse auf dem Speicher entdeckt. Sie hat nicht angegeben, wo sie gefrevelt worden sind." Weitere 250 Nüsse
- zum schmunzeln: "Dem Gölz Philipp sein schulpflichtiger Pflegesohn Philipp hat am 8. August 1850 nach dem Nachtläuten um 8 1/2 Uhr seine Kuh auf dem Kleeacker auf der Reisener Höhe geweidet (nach dem Nachtleuten, dh. n.d. Gebetläuten)
- Kleediebstahl: Susanna Stetten hatte exakt um diese Zeit dort einen Arm voll Klee "geroppt".
- Wiederholt schickte Susanna Stetten ihre Kinder auf die Reisener Höhe um Klee zu sichelnoder die einzige Ziege weiden zu lassen. (Sicherlich war bei dieser Familie Schmalhans)
- Verbotener Taubenflug: Am 9. April 1869 hatten Georg Geiß, Leonhard Jeck III., Philipp Jeck III., Johannes Knapp II., Michael Röhm, Leonhard Schmitt II. und Nikolaus Schütz "Ihre Tauben polizeiwidrig bei offenem Schlag fliegen lassen."
.. und viele weiteren Beispiele s. Wikip.
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