Die
Geschichte des Feld- oder Flurschützen
Eine wichtige Einrichtung in den Gemeinden war die Bestellung eines
oder mehrerer Flurschützen. Mit ihnen wollte man den Felfrevel
unterbinden oder eindämmen. Ein weiteres Anliegen in den Gemeinden
waren auch die Klagen der Bauern über Wildschäden auf den
Feldern. Auch hiefür sollte der Feldschütz- im wahrsten Sinne
des Wortes, Abhilfe schaffen.
So wird die Schierle Sippe in Hchl. über mehrere Generatione mit
dem Zusaz "Jäger" genannt. z. B. der Lorenz
Schierle,
Bürger, Bauer u. „Jäger“ ( * 1758 - s. Hs. Nr. 75)
Betreffs Wildschaden wird 1826/27 dann bereits
eine Jagpacht erhoben - die Tätigkeit ist also von der des Feldschützen
getrennt. Pächter ist der Michael Schierle für eine jährl.
Pachtgebühr von 11 Gulden.
Ein Feldschütz war in Heuchlingen noch bis weit hinein in
das 20 Jh. tätig.
Manch älterer Bewohner wird sich noch an die Zeit erinnern,
wo man zur Arbeit auf das Feld ging oder das Vieh austrieb. Da kam es
dann schon einmal vor, dass Äpfel, Birnen oder Zwetschgen von den
Bäumen oder Früchte von den Felder geholt wurden.
Kam dann bei einer solchen Aktion unerwartet der Feldschütz
in Sichtweite, rannten die jungen Leute in alle Himmelsrichtungen davon.
Konnte der Feldschütze dann doch einen "Täter" dingfest
machen, kam es zu einer Geldstrafe oder amtlichen Anhörung und
Ermahnung- und Spott und Gerede in der Gemeinde.
Feldfrevel sollten die Feldschützen mit aller Strenge begegnen.
Grundlage für die Ahndung von Feldfrevel war das Feldstrafgesetz
(um 1840) . Hierzu wurden Ausführungsverordnung erlassen, die auszugweise
in dem von der Gemeinde zu führenden Feldfrevelbuch abgedruckt
war. Danach waren die Feldschützen verpflichtet, der Ortspolizeibehörde
alle Vorkommnisse zu melden. Die einzelnen Feldfrevel musste der Feldschütze
auf einem Formular der Gemeinde melden, die wiederum diese Angaben in
das Feldfrevelbuch niederschrieb. Aufgabe des Feldschützen war
neben der Feststellung der Personenangaben auch das Sammeln von Beweismitteln,
sprich die Sicherstellung ent-wendeter Früchte. .................
usw.
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Die
Feldschützen in Heuchlingen 1826/27
Hudelmayer
(verm. Mathäus) erhält bis 31 Dez. 1826 eine Besoldg. v. 18
fl u. 20 kr.
unterzeichnet: Handzn. ... . xxxx
Bernhard
Kaiser erhält v. Jan. bis Juli 1827 eine Besoldung von 19 fl.
u. 30 kr.
Bernhard Kaiser wird im Sommer 1827 wegen "Schläfrigen Dienst"
entlassen.
Ein Auszug hierüber
aus dem Beilagenblatt Nr. 48 der Schultheißenrechnung:
Nach einem gemeinderätlichen Beschluß solle ein Feldschütz
für das kommende Jahr gedingt werden. Für diesen werde eine
Besoldung mit 36 Gulden bestimmt.
Die allen fachligen Liebhaber sollen aufgefordert werden. Auf diese
Zahl solle der Tauglichste aufgestellt werden. --Das Los fiel auf den
Bernhard Kaiser von Heuchlingen.
Vermög dem Gd. Rat, fol 48 den 25 Juli 1827.
Kam bei Versammlung der 2 Bürger Collegium die Klage vor, dass
der Feldschütz Kaiser auf kürzlich gegebene Warnung seines
"schläfrigen Dienst jener noch der nemliche seye. Der Gemeinderat
beschließe hierauf den Kaiser von seinem Dienst zu entlassen,
was auch sogleich vollzogen worden. Not.: die Anstellung war am 11 Jan.
1827 und abgesetzt am 26 Juli 1827. Abschrift beurkundet den 11 Aug.
1827 .... Schulheiß Trettner.
Vom
Feldschützen in Hchl. gemeldeten Feldfrevel
Die
meisten der Feldfrevel scheinen aus wirtschaftlicher Not begangen worden
zu sein.
Die nachstehenden Beispiele
von Feldfrevel,
entnommen aus dem Beilagen Blatt 26 der Schultheißenrechnung v.
Hchl. 1826/27 deuten darauf. (Beispiel-Link
in Webausgabe nicht aktiviert) Man
beachte hier die teilweise recht ungelenken und nicht immer aussagekräftigen
Anschuldigung des jeweiligen Flurschützen.
< Johannes Werner von Schenhard (Schönhardt)
wegen 1 Stunde im Wald extor..? (vermutl. aus dem Wald verwießen)
.... 1 fl. Strafe. (1 Gulden)
< Vitus Klingenmayer in düefn (ev. im Tiefenbach) 1 Ehrlene
(Erle) Stängel (Stange) gehauen: 12 kr. Strafe.
< Katharina Grießerin habe im Feld gegraset (verm. Gras
geschnitten oder gerupft): .. 6 kr.
< Mihl Knecht (Mahlknecht) Sachsenmayer auf einem verbohten (verbotenen)
Weg gefahren: ....... 15 kr. Strafe
< Johannes Werners Weib gegraset ...... 6 kr. Str.
< Johannes Schönbergers Weib gegraset: ......... 6 kr. Str.
< Johannes Sachsenmayer von Horn wegen überfahren ... : 30 kr.
Str.
Wegen verbothen (verbot.) Überfahren der Mühlwiese werden
zu je 15 kr. bestraft:
< Michel Lutz von hier; Melcher Ilg; Wirt Fuchs u. Lukas Barthle
Johann Klingenmayer wegen zu leichtn Broth (zu leichtes Brot): ....
30 kr. Str.
< Friedrich Schürle v. Hchl. wegen Schwemmholz Entwendung: 12
kr. Strafe.
Häufigkeit
der Feldfrevel. In den Dienstzeiträumen der einzelnen Feldschützen
schwankte die Anzahl der Einträge oft stark. Offensichtlich hing
die Anzahl der Einträge auch stark vom Fleiß und Einsatzwillen
der Feldschützen ab.
Nachstehend
ein paar weitere Auszüge aus dem Feldfrevelbuch, das in ganz
ähnlicher Form damals in jeder Ortschaft geführt wurde. Sie
geben einen weiteren Überblich über das Aufgabenspektrum des
Feldschützen. Von Feldschützen
und Feldfreveln (1842-1873) | liebersbach.wiki
- Weiden d. Vieh:
Es wurde Vieh "an
verbotenen Orten weiden lassen" oder man besorgte sich meist in
aller Herrgottsfrühe eine Traglast Futter für das im Stall
stehende Vieh.
- Peter Jeck von Nieder-Liebesbach hat mit zwei Stück Vieh auf
den gemeinen Allmenden geweidet.
- Viehfutterdiebstahl: Am 18. Mai 1843
"hat dem Adam Klein seine Frau Anna Margaretha an dem Graben Futter
in der Weickertswies 1/4 Traglast gemacht." Durch
diese Tat waren Georg Michel Attig und Leonhard Kadel in Höhe von
2 Kreuzer geschädigt worden.
- Feldüberfahrten: Am 21. Mai 1843
"morgens um 8 Uhr ist Adam Klein mit einem Wagen voll Dung über
der Witwe Helfert ihren Allmendacker gefahren, welcher mit Hanfsamen
besämt ist."
Weißrübendiebstahl: Für November/Dezember
1843 befassen sich nicht weniger als 10 Einträge damit.
- Vormittags gar hat dem Philipp Schuch seine Tochter eine Last Weißrüben
gemacht und ist dem Schützen Hasenzahl auf dem Weg begegnet."
- Viehfutter: "Peter
Helfert II. hat bei Betretung seines Ackers nachmittags um sechs Uhr
zwei Säck Klee auf seinem Wagen gehabt.
- Kleinvieh: Am 2 Juli 1845 Ahaben dem
Philipp Mülbert seine fünf Stück Gäns morgens um
11 Uhr im Mühlgraben geweidet."
- Weiderchtverstoß: Am gleichen
Tage hatte Adem Michel Heckmann ein Stück Huhn im Spelz des Adam
Knapp geweidet."
- Gemüsediebstahl: Am 14 Juli 1845
"hat dem Schmitt sein Sohn Adam Gelbrüben ausgeropft, 29 Stück
im Kandelstück."
- Obstdiebstahl: 11. August 1846: "Dem
Zink seine Tochter Katharina hat mittags um ein Uhr Äppel geschüttelt
im Wehracker. Sie ist bei Entdeckung entlaufen und hat die Äppel
liegen lassen."
- Am gleichen Tag "nachmittags um ein Uhr hat dem Jakob Knapp sein
Sohn Johann eine kleine Last Dörrzwetschgen abgeschnitten im Rod."
- Holzdiebstahl: Im Winter 1847, am 26.
Dezember hat "Georg Jöst morgens um sechs Uhr vor Sonnenaufgang
im Baumacker einen grünen tragbaren Appelbaum von fünf Zoll
dick mit der Säg abgeschnitten."
- Nüssediebstahl: Ebenfalls im Winter
1847 wurden "bei der Stetten Witwe 650 Nüsse auf dem Speicher
entdeckt. Sie hat nicht angegeben, wo sie gefrevelt worden sind."
Weitere 250 Nüsse
- zum schmunzeln: "Dem Gölz Philipp
sein schulpflichtiger Pflegesohn Philipp hat am 8. August 1850 nach
dem Nachtläuten um 8 1/2 Uhr seine Kuh auf dem Kleeacker auf der
Reisener Höhe geweidet (nach dem Nachtleuten, dh. n.d. Gebetläuten)
- Kleediebstahl: Susanna Stetten hatte
exakt um diese Zeit dort einen Arm voll Klee "geroppt".
- Wiederholt schickte Susanna Stetten ihre Kinder auf die Reisener Höhe
um Klee zu sichelnoder die einzige Ziege weiden zu lassen. (Sicherlich
war bei dieser Familie Schmalhans)
- Verbotener Taubenflug: Am 9. April 1869
hatten Georg Geiß, Leonhard Jeck III., Philipp Jeck III., Johannes
Knapp II., Michael Röhm, Leonhard Schmitt II. und Nikolaus Schütz
"Ihre Tauben polizeiwidrig bei offenem Schlag
fliegen lassen."
.. und viele weiteren Beispiele s. Wikip.
..................
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