Vom Urbarium zum Catastrum - oder Steuerbuch in Württemberg -

zum Zwecke einer besseren und effizientere Steuererfassung im im 17. Jh.

Aus 150 Jahre Wttb. Landesvermessung
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Ab 1620 betrieb der Herzog v. Württemberg erneut die Einführung eines besseren Steuersystems. Er forderte jetzt  von jedem Ort  ein ordentliches  Catastrum oder Steuerbuch von Gütern einzurichten, um eine durchgehend gleichmäßige Steuer zu erreichen. Hier erscheint jetzt in der Amtssprache erstmals das Wort Kataster.
Ähnlichen Zwecken
dienten vorher das sogenannte Urbarium oder Zinsbuch- Zinsrodel.
In diesen wurde aber nur der Grund und Boden aufgeführt, der als urbar galt und Nutzen eintrug.

Stückvermessungen
1713
wurden die Gemeinden und Städte im Herzogtum Württemberg wiederum angewiesen, den gesamten Grund und Boden und Gebäude zu erfassen und in Kataster-oder Register festzuhalten.
Ziel dabei war, die vergebenen und einzelne Lehen durch eine Vermessung zu erfassen. Dabei mussten geschworene (vereidigte) Untergänger, also ortskundigen  Bauern und Bewohner, die Grenzen der zu vermessenden Grundstücken abmarken. Dazu wurden Feldstücke mit eichenen Pfosten markiert und die Abstände abgeschritten. Es war eine einfache Vermessung, ohne örtlichen Zusammenhang- z.B. Lage zum Nachbargrund. Sie diente allein zur Flächenermittlung der nutzbaren Besitzstücke. Ödland,  ungerade Weiden, Raine, Buschwälder, Wege und Bäche wurden nicht vermessen.
Im Grund wurde hier also festgehalten: wie viel Morgen Wiesen, Äcker und Garten hatte der einzelne Lehner oder Bauer.

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Landesvermessung -

Württemberg wird neu ausgemessen

Abbildung oben: PlanUrnummernkarte Heuchlingen -  Schlossgasse – Küfergasse

Von 1818 bis 1840 wurde das gesamte  Land Württemberg neu vermessen. Fundamentalpunkt oder Ausgangspunkt der Vermessung war das Schloss Hohentübingen. Heuchlingen wurde dann um 1830 / 34 erreicht. Die Vermessungstätigkeit dauerte dann wohl mehrere Jahre (1840)

Dabei wurde jede Wiesen - und Ackerparzelle, jeder Hausgarten, jede Hütte,  jedes Haus und  jeder Weg und Bach nach Lage und Fläche vermessen – und mit fortlaufenden Nummern versehen.  Das Ergebnis fand seinen Eintrag dann in den Urkarten und im sogenannten Primärkataster.   So eine Urkarte sehen wir  vor uns.

Vorher wurde die Lage eines Hauses oder eines Flurstücks etwa so beschrieben: Kaspar Waibel, Bauer in Hchl., besitzt seit ... 1768*   ein Falllehen,  welches laut Güterbuch von  1773*,   Folio xy, besteht:  in Haus und Scheuer unter einem Dach, an der Straße gegen Morgen neben Georg Kuhn und gegen Abend neben Anton Schenk gelegen und einem Backhaus dabei.  
Eine solche Beschreibungsmethode führte  vielleicht  schon nach 1, spätest nach 2 Generationen, bei einer notwend. Recherche zu Problemen
(* Zahlen sind  willkürlich gewählt)

Anmerkungen zur Benummerung der Karten: Auf der obigen Karte sehen wir die bereits geänderten Ur- Nummern aus der Nummernvergabe im Gemeindekataster von 1827. Diese geänderten Nummern galten dann bis in das 20. Jahrhundert hinein.
Sie beginnen
mit der Nr. 1 am Schloss, führen dann  rechts – und links die Schlossgasse hinunter, links die Küfergasse entlang und an der  rechten Seite wieder zurüc
k zur Alten Mögglinger Strasse / Gänsbühl. Weiter zur Vorstadt danach ins Dorf, links der Lein, usw.

Wenn wir noch genauer hinschauen, erkennen wir Lücken. Das ehem. Stadtmüller- Haus  und das - altes Rathaus fehlen in der Schlossgasse- Küfergasse noch.  Auf dem Plan Vorstadt fehlen das Haus 55-2 (Werner) und das Haus 112 (heute Brenner) Diese  wurden erst nach der Landesvermessung  erbaut.
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Urnummernkarte Vortstadt

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