Vom
Urbarium zum Catastrum - oder Steuerbuch in Württemberg -
zum Zwecke einer besseren und effizientere Steuererfassung
im im 17. Jh.
Aus 150 Jahre Wttb. Landesvermessung
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Ab
1620 betrieb der Herzog v. Württemberg
erneut die Einführung eines besseren Steuersystems. Er forderte jetzt
von jedem Ort ein ordentliches Catastrum oder Steuerbuch
von Gütern einzurichten, um eine durchgehend gleichmäßige Steuer zu erreichen.
Hier erscheint jetzt in der Amtssprache erstmals das Wort Kataster.
Ähnlichen Zwecken
dienten vorher das sogenannte Urbarium oder Zinsbuch- Zinsrodel. In
diesen wurde aber nur der Grund und Boden aufgeführt, der als urbar
galt und Nutzen eintrug.
Stückvermessungen
1713 wurden die Gemeinden und Städte im Herzogtum
Württemberg wiederum angewiesen, den gesamten Grund und Boden und Gebäude
zu erfassen und in Kataster-oder Register festzuhalten.
Ziel dabei war, die vergebenen und einzelne Lehen durch eine Vermessung
zu erfassen. Dabei mussten geschworene (vereidigte) Untergänger,
also ortskundigen Bauern und Bewohner,
die Grenzen der zu vermessenden Grundstücken abmarken. Dazu wurden Feldstücke mit eichenen Pfosten markiert und
die Abstände abgeschritten. Es war eine einfache Vermessung, ohne
örtlichen Zusammenhang- z.B. Lage zum Nachbargrund. Sie diente allein
zur Flächenermittlung der nutzbaren Besitzstücke. Ödland, ungerade Weiden, Raine, Buschwälder, Wege und Bäche wurden
nicht vermessen.
Im Grund wurde hier also festgehalten: wie viel
Morgen Wiesen, Äcker und Garten hatte der einzelne Lehner oder Bauer.
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Landesvermessung -
Württemberg wird neu ausgemessen

Abbildung oben: PlanUrnummernkarte
Heuchlingen - Schlossgasse – Küfergasse
Von 1818 bis
1840 wurde das gesamte Land Württemberg neu vermessen. Fundamentalpunkt
oder Ausgangspunkt der Vermessung war das Schloss Hohentübingen.
Heuchlingen wurde dann um 1830 / 34 erreicht. Die Vermessungstätigkeit
dauerte dann wohl mehrere Jahre (1840)
Dabei
wurde
jede Wiesen - und Ackerparzelle, jeder Hausgarten, jede Hütte, jedes Haus und jeder Weg und Bach nach Lage und Fläche vermessen
– und mit fortlaufenden Nummern versehen. Das Ergebnis fand seinen Eintrag dann in den
Urkarten und im sogenannten Primärkataster. So eine Urkarte sehen wir vor uns.
Vorher wurde die Lage eines
Hauses oder eines Flurstücks etwa so beschrieben: Kaspar
Waibel, Bauer in Hchl., besitzt seit ... 1768*
ein Falllehen, welches laut
Güterbuch von 1773*, Folio
xy, besteht: in Haus und Scheuer unter einem Dach, an der
Straße gegen Morgen neben Georg Kuhn und gegen Abend neben
Anton Schenk gelegen und einem Backhaus dabei.
Eine solche Beschreibungsmethode
führte vielleicht schon nach 1, spätest nach 2 Generationen, bei
einer notwend. Recherche zu Problemen
(* Zahlen sind willkürlich gewählt)
Anmerkungen zur Benummerung der Karten: Auf der obigen Karte sehen wir
die bereits geänderten Ur- Nummern aus der Nummernvergabe im Gemeindekataster
von 1827. Diese geänderten Nummern galten dann bis in das 20. Jahrhundert
hinein.
Sie beginnen mit der Nr. 1 am Schloss, führen dann rechts
– und links die Schlossgasse hinunter, links die Küfergasse entlang und
an der rechten Seite wieder zurück
zur Alten Mögglinger Strasse / Gänsbühl. Weiter zur Vorstadt danach ins
Dorf, links der Lein, usw.
Wenn wir noch genauer hinschauen, erkennen wir Lücken. Das
ehem. Stadtmüller- Haus und das
- altes Rathaus fehlen in der Schlossgasse-
Küfergasse noch. Auf dem Plan Vorstadt fehlen das Haus 55-2 (Werner)
und das Haus 112 (heute Brenner) Diese wurden erst nach der Landesvermessung erbaut.
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Urnummernkarte Vortstadt
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