Wohnsituation
und Moral
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Wohnungssituation
auf dem
Schloßberg im 19. Jh.
beispielhaft hier die
Hausobjekte
Nr. 1 bis 6
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Beispielhaft soll
hier die Beschreibung der Wohnung des Josef Hägele auf dem Schlossberg im Jahr 1827 dargelegt werden.
1827
verkauft Josef Hägele sein erblehenbares
Wohnhaus Nr. 3 im Schloss,
neben Georg Vogt, Hs. 4
und Frz. Grießer im Eg. Nr. 3 (Nr. 3 = das
Armenhaus)
Die Beschreibung: "Der Eingang führt über die Stiege,
was mit dem "Vogt" gemeinschaftlich unterhalten werden muss.
Nebst dem Viechstall, gleich neben der Stiege, neben der Kammer, neben
dem Armenhaus, anderseits des Vogts- Kuhstall. (also zwei Ställe)
mit jeweils 1 Dunglege) Der auf diesen 2
Ställen vorfindende Heuboden ist zum Kauf bedungen und ein Eigentum
des neuen Käufers. Die Dunglege findet im Stall statt, indem das Schloss
(Int.: der Schlosshof) nicht weiter in Anspruch genommen werden kann
als das gesetzliche Traufrecht.
Man beachte dabei jetzt die außerordentliche
Bewohnerdichte im Schlossbereich im ersten
Drittel des 19. Jh - besonders die der Häuser
3, 4 und 5 mit zusammen
wohl 15 - 20 Personen. Hinzu kommen hier noch die Bewohner in den
Häusern 1, 2 und 6. Es war ein Gemenge von Familien mit Kindern und
Einzelpersonen, alt und jung, männlichen - und weiblichen Geschlechts.
Das Thema: Wohnsituation und Moral
- siehe
auch bei den Hausobjekten 2,4 u. 5
Dass hier (und in weiteren Bereichen im Ort) das
soziale Umfeld sowohl von der weltlichen, wie auch von der kirchlichen
Gemeinde kritisch beäugt wurde, liegt nahe. Darüber zeugt auch ein
Vorkommnis, welches Anlass genug war, vor dem Kirchenkonvent zu vorgetragen
zu werden.
Geschehen April 1828: Dem Pfarramt wurde durch das Schultheißenamt
die Anzeige gemacht, daß die ledigen Pursch
(junge Männer also) bei der Nacht einen im hiesigen Armenhause wohnenden
bejahrten Witwer u. eine daselbst wohnende ledige Weibsperson beisammen
in einem Bette getroffen, und die Weibsperson herausgeführt haben.
Da das Schultheißenamt diese Person schon aus dem Armenhause entfernt
hatte, so bezeugte das Konvent hierüber seine Zufriedenheit u. beschied,
noch beide, um ihnen ihr Vergehen nachdrucksamst zu verweisen, mit
dem strengen Auftrage, daß sich die Weibsperson
nicht mehr im Armenhause sehen lassen dürfe. -
gez.: Seibold; Trettner; Ohnewald; Ilg.
Ein
anderer Fall: Das Pfarramt
hatte in Erfahrung gebracht, daß auf dem Mederhof ein lediger
Mensch sich aufhalte, wo eine ledige Weibsperson, der Bäurin
Schwester, mit zwei unehelichen Kinder, von deren dieser Mensch Vater
ist, Magd Dienste versehe. Es wurde heute noch durch die Polizei diesem
Menschen ausgebotten. (ausgewiesen) Prot. v. 4. Nov. 1821
Intern hierzu
angemerkt: die Gemeindebürger waren zu jener Zeit angewiesen, auf
allerlei Verstöße gegen die Ordnung Acht zu geben und solche der Gemeinde
oder dem Kirchenkonvent zu melden. Die meldenden Personen wurden gelobt
und mit einem kleinen Geldbetrag belohnt. In
anderen Gemeinden (Leinzell) wurden der hierfür aufgestellten
"Scharwache" der strenge Auftrag erteilt, in allen verdächtigten
Häusern, namentlich in verdächtigten Wohnungen, verdächtige
Personen zur Nachtzeit zu visitieren- also zu beobachten - mehr darüber
in "Kirchenkonventsberichte".
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