Wohnsituation und Moral

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Wohnungssituation auf dem
Schloßberg
im 19. Jh.
beispielhaft hier die

Hausobjekte Nr. 1 bis 6

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Beispielhaft soll hier die Beschreibung der Wohnung des Josef Hägele auf dem Schlossberg im Jahr 1827 dargelegt werden.

1827 verkauft  Josef Hägele sein erblehenbares Wohnhaus Nr. 3 im Schloss, neben Georg Vogt, Hs. 4 und Frz. Grießer im Eg. Nr. 3 (Nr. 3 = das Armenhaus)


Die Beschreibung:
"Der Eingang führt über die Stiege, was mit dem "Vogt" gemeinschaftlich unterhalten werden muss. Nebst dem Viechstall, gleich neben der Stiege, neben der Kammer, neben dem Armenhaus, anderseits des Vogts- Kuhstall. (also zwei Ställe) mit jeweils 1 Dunglege) Der auf diesen 2 Ställen vorfindende Heuboden ist zum Kauf bedungen und ein Eigentum des neuen Käufers. Die Dunglege findet im Stall statt, indem das Schloss (Int.: der Schlosshof) nicht weiter in Anspruch genommen werden kann als das gesetzliche Traufrecht.

Man beachte
dabei jetzt die außerordentliche Bewohnerdichte im Schlossbereich im ersten Drittel des 19. Jh - besonders die der Häuser 3, 4 und 5 mit zusammen wohl 15 - 20 Personen. Hinzu kommen hier noch die Bewohner in den Häusern 1, 2 und 6. Es war ein Gemenge von Familien mit Kindern und Einzelpersonen, alt und jung, männlichen - und weiblichen Geschlechts.


Das Thema: Wohnsituation und Moral - siehe auch bei den Hausobjekten 2,4 u. 5

Dass hier (und in weiteren Bereichen im Ort) das soziale Umfeld sowohl von der weltlichen, wie auch von der kirchlichen Gemeinde kritisch beäugt wurde, liegt nahe. Darüber zeugt auch ein Vorkommnis, welches Anlass genug war, vor dem Kirchenkonvent zu vorgetragen zu werden.


Geschehen April 1828:
Dem Pfarramt wurde durch das Schultheißenamt die Anzeige gemacht, daß die ledigen Pursch (junge Männer also) bei der Nacht einen im hiesigen Armenhause wohnenden bejahrten Witwer u. eine daselbst wohnende ledige Weibsperson beisammen in einem Bette getroffen, und die Weibsperson herausgeführt haben. Da das Schultheißenamt diese Person schon aus dem Armenhause entfernt hatte, so bezeugte das Konvent hierüber seine Zufriedenheit u. beschied, noch beide, um ihnen ihr Vergehen nachdrucksamst zu verweisen, mit dem strengen Auftrage, daß sich die Weibsperson nicht mehr im Armenhause sehen lassen dürfe. - gez.: Seibold; Trettner; Ohnewald; Ilg.

 

Ein anderer Fall: Das Pfarramt hatte in Erfahrung gebracht, daß auf dem Mederhof ein lediger Mensch sich aufhalte, wo eine ledige Weibsperson, der Bäurin Schwester, mit zwei unehelichen Kinder, von deren dieser Mensch Vater ist, Magd Dienste versehe. Es wurde heute noch durch die Polizei diesem Menschen ausgebotten. (ausgewiesen) Prot. v. 4. Nov. 1821

 

Intern hierzu angemerkt: die Gemeindebürger waren zu jener Zeit angewiesen, auf allerlei Verstöße gegen die Ordnung Acht zu geben und solche der Gemeinde oder dem Kirchenkonvent zu melden. Die meldenden Personen wurden gelobt und mit einem kleinen Geldbetrag belohnt. In anderen Gemeinden (Leinzell) wurden der hierfür aufgestellten "Scharwache" der strenge Auftrag erteilt, in allen verdächtigten Häusern, namentlich in verdächtigten Wohnungen, verdächtige Personen zur Nachtzeit zu visitieren- also zu beobachten - mehr darüber in "Kirchenkonventsberichte".

 

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