"Veitenbauer" - Mederveith- Pfeifenmacher`s - Veitawägner ..... .. Großbrand
in der Küfergasse - Gd. Ratsprotokoll v. 24.Jan.1929: Infolge des am 10.
Januar 1929 im Weber- & Grauschen- Anwesen, hier, ausgebrochenen Brandes sollen die Arbeitsverdienste für die
hierdurch verursachten Aufräumarbeiten, Nachtwachen, usw. geregelt werden. Es
sollen: für Spanndienste mit 2 Pferden
p. Std. 1,5 Mark - für Handdienste einer männl.
Person = 50 Pfg. p. Std. und für Nachtwachen pro Mann u. 1 Nacht = 2 RM
angesetzt werden. Es folgen: Taglohn– u.
Auszahlungslisten für Aufräumarbeiten v. 10. bis 15. Jan. im Umfang v.
619,5 Std. und 69,5 Std. für Spanndienste. Für die Nachtwachen
am 11. u. 12 Jan. wurden 121 Mark
ausbezahlt. Spenden: Michael Grau, Wagner in Heuchlingen, bedankt sich für die
Spende von 10 Mark- als Brandhilfe- von der Fa. Spießhofer
und Braun in Heubach. ..
Die Küfergasse mit derBrandstätte der Häuser "Mederveit" und "Veitenwägner" zwischen Knödler- "Schneiders-bauer" und Weber - "Kappaknöpfle" gelegen. ………………….. Die Brandstätte v. 1929 - Michael Grau erbaut auf der Brandstätte eine neus
Anwesen und richtete darin eine moderne Wagnerei
ein. Hausgeschichte v. Haus 21 hier nochmals aufgegriffen. Die
Haussituation von Haus Ur-Nr. 16, besonders die der nach der Teilung entstandenen Hausteilen
Nr. 21 und 22 ist im Unklaren und auch
den ältesten Bewohnern nicht mehr ekannt. Bilder und Fotos sind scheinbar
keine mehr vorhanden. -- Grau -
Legende Michael
Grau, geb. am 16.1.1885 im Buchhof, gest. 1968, (lt. Fam. Ang. 1964/65 +) oo a. 20.4.1909 die Witwe Mathilde Grießer, geb.
Kieninger. Wissenswertes: < Michael Grau kommt v. Buchhof.
(genauer: von Reute) Er lernt beim Schloßwägner
Stäb am Schlossberg das Wagnerhandwerk. < Mathilde Grau, dessen Ehefrau,
hat angeblich ein Dornenzweig ins Auge geschlagen. Das Auge ist dabei
erblindet. Später ist dann auch das andere Auge erblindet. Die Kinder v.
Michaels 2. Ehe wissen aus entspr. Familiengesprächen, dass Mathilde
allmählich erblindet sei. . entnommen aus der Hausgschichte Haus 22. |