Wechselthemen -- Februar 2022
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Farrenhaltung - 1907

Die Haltung der von der Gemeinde zu haltenden 3 Farren, werden von Johannes Waidmann übernommen. (Intern angemerkt: es findet sich momentan keine Information über den vorherigen Farrenhalter)
Der F. Halter verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Tiere gut zu füttern, zu pflegen, nicht roh zu behandeln und weder zur Weide zu treiben, noch zur *Arbeit zu verwenden. (*Was er aber getan hat)
Die Zulassung zum Sprung hat während der Futterzeit von morgens 5 - 7 Uhr (6 1/2 - 8 1/2 Uhr im Winter), mittags v. 11 - 12 Uhr und abends v. 5 - 7 Uhr (3 - 5 Uhr im Winter) zu erfolgen.
Der Farrenhalter hat eine Haftpflichtversicherung gegen Schäden abzusichern.
Dem Farrenhalter wird jährlich 260 Mark an Verpflegungsgeld und 3 Hektar u. 87 Ar Wiesen zur Fütterung überlassen. (Einzelheiten s. Vertrag)