Streitschlichtung im Dorf durch
sogenannte "Ruggerichte" - bis hinein ins 19.Jahrhundert. Sowohl im kirchlichen,
wie auch im weltlichen Bereich wurden in den Dörfern in Württemberg
sogenannte Ruggerichte abgehalten (ehemals
Rüge-Gericht (rügen)). Dabei handelte es sich um eine Art Volksgericht, bei
denen der / die Missetäter öffentlich gerügt und gemaßregelt oder auch
bloßgestellt werden. ... Aus
dem Verkündbuch 1818 bis 1825 und aus Kirchenvisitation
1820 (1830) erfahren wir: Bei den Rug-Gerichten
auf kirchlicher Seite wird der Pfarrer gefragt, wobei
dieser sich für Beförderung der Ordnung verwendet. Über eine solche
Gerichts-Abhaltung finden sich sowohl im Verkündbuch
1818 bis 1825 als auch in den Kirchevisitationen
v. 1820 (1830) Hinweise: "Das letzte Rug-Gericht ist gehalten worden am 8. Sept. 1819." In der Kirchenvisitatio XI B, Pu. 10
v. 1830 ist vermerkt: "Ruggericht ist seit dem Hierseyn
des Pfarrers keine gehalten
worden". "Das letzte Ruggericht war 1828 im März". ... "Am 13., 14. u.
15. Januar 1825 wurde hier (in der
Gemeinde) durch Herrn Oberamtmann "Kranz" das Ruggericht
gehalten. Wobei aber nichts von Bedeutung vorkam". .. Über solche Rug-Gerichtsbarkeiten finden sich auch fundierte
Abhandlungen, z. B. in Wikipedia
u. a. - siehe Link |