Streitschlichtung im Dorf durch sogenannte "Ruggerichte" - bis hinein ins 19.Jahrhundert.
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Sowohl im kirchlichen, wie auch im weltlichen Bereich wurden in den Dörfern in Württemberg sogenannte Ruggerichte abgehalten (ehemals Rüge-Gericht (rügen)). Dabei handelte es sich um eine Art Volksgericht, bei denen der / die Missetäter öffentlich gerügt und gemaßregelt oder auch bloßgestellt werden.

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Aus dem Verkündbuch 1818 bis 1825 und aus Kirchenvisitation 1820 (1830) erfahren wir:

Bei den Rug-Gerichten auf kirchlicher Seite wird der Pfarrer gefragt, wobei dieser sich für Beförderung der Ordnung verwendet.

Über eine solche Gerichts-Abhaltung finden sich sowohl im Verkündbuch 1818 bis 1825 als auch in den Kirchevisitationen v. 1820 (1830) Hinweise:

"Das letzte Rug-Gericht ist gehalten worden am 8. Sept. 1819."
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In der Kirchenvisitatio XI B, Pu. 10 v. 1830 ist vermerkt:

"Ruggericht ist seit dem Hierseyn des Pfarrers keine gehalten worden".

"Das letzte Ruggericht war 1828 im März".

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Über die Abhaltung eines Ruggerichts in der weltlichen Gemeinde berichtet Josef Ohnewald. Er schreibt in seinen Tagebuchaufzeichnungen im Jan. 1825:

"Am 13., 14. u. 15. Januar 1825 wurde hier (in der Gemeinde) durch Herrn Oberamtmann "Kranz" das Ruggericht gehalten. Wobei aber nichts von Bedeutung vorkam".

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Über solche Rug-Gerichtsbarkeiten finden sich auch fundierte Abhandlungen, z. B. in Wikipedia u. a. - siehe Link