1811 / 1822
Seine Majestät Der König von Württemberg verbietet den katholischen Landleuten das Wallfahren in das benachbarte Ausland.
Hier der gekürzte Wortlaut:
„Die Königlich Württembergische Regierung des Jagst- Kreises an das Königliche Oberamt Aalen“.
„Aus Veranlassung einer Oberamts- Visitation ist das häufige Wallfahrten der katholischen
Landleute in das benachbarte Ausland (intern: Bayern, Oberland, Baden, Schweiz u. a.) Seiner Königlichen Majestät als ein Hindernis der Religiosität, der Arbeitsamkeit und der Sittlichkeit bezeichnet worden. (intern: dabei wird ja auch Geld ins Ausland getragen)
Des Königs Majestät haben hierauf zu befehlen geruht, daß allen Ernstes auf Entfernung dieses Hindernisses hingewirkt und in dieser Beziehung die zweckmäsigsten Maasregeln ergriffen werde sollen.
Da nun das Wallfahrten in das Ausland schon längst, und zwar durch die im Regierungsblatt ent-haltenen Verordnung vom 17. Oktober 1811 gänzlich verboten ist, und die Oberämter beauftragt sind, gegen dieses Auslaufendes Untergebenen zu wirken, so sieht man sich veranlaßt, das K. Oberamt unter Anberaumung eines Termins von 4 Wochen darüber zum Bericht aufzufordern, ob und in wieferne gleichwohl dieser Unfug noch stattfindet.
Auf diesen Fall hin wird v. K. Oberamte eine genaue Handhabung der Polizei Gesetze über das Wallfahrten der Katholiken wiederholt zur Pflicht gemacht ..... . usw.
Lese weiter im nachstehendem  Originalabscann. ---
Quelle  Gemeindearchiv, Karton 140.

Wortlaut im Original