1811
/ 1822
Seine
Majestät Der König von Württemberg verbietet den katholischen
Landleuten das Wallfahren in das benachbarte Ausland.
Hier
der gekürzte Wortlaut:
„Die
Königlich Württembergische Regierung des Jagst- Kreises an das Königliche
Oberamt Aalen“.
„Aus Veranlassung einer Oberamts- Visitation ist das häufige Wallfahrten
der katholischen Landleute
in das benachbarte Ausland
(intern:
Bayern, Oberland, Baden, Schweiz u. a.)
Seiner Königlichen Majestät als ein Hindernis der Religiosität,
der Arbeitsamkeit und
der Sittlichkeit
bezeichnet worden. (intern:
dabei wird ja auch Geld ins Ausland getragen)
Des Königs Majestät haben hierauf zu befehlen
geruht, daß allen Ernstes auf Entfernung dieses Hindernisses hingewirkt
und in dieser Beziehung die zweckmäsigsten Maasregeln
ergriffen werde sollen.
Da nun das Wallfahrten in das Ausland schon längst, und zwar durch
die im Regierungsblatt ent-haltenen Verordnung
vom 17. Oktober 1811 gänzlich verboten ist, und die Oberämter beauftragt
sind, gegen
dieses Auslaufendes Untergebenen zu wirken, so sieht man
sich veranlaßt, das K. Oberamt unter Anberaumung eines Termins von
4 Wochen darüber zum Bericht aufzufordern, ob
und in wieferne gleichwohl dieser Unfug noch stattfindet.
Auf diesen Fall hin wird v. K. Oberamte
eine genaue Handhabung der Polizei Gesetze über das Wallfahrten der
Katholiken wiederholt zur Pflicht gemacht ..... . usw.
Lese weiter im nachstehendem Originalabscann. --- Quelle
Gemeindearchiv, Karton 140.
Wortlaut im Original

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