Wechselthemen -- September/Oktober 2021
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Hier: Wasenplatz - Abdecker – Schinder-Kleemeister.

Abdecker nannte man auch Schinder - in anderen Gauen auch Wasenmeister, Kleemeister, weil er tote Tiere enthäutete (schinden= die Haut abziehen) Andere nannten ihn Hundehäuter, Racker oder auch Schelm. Alles Bezeichnungen, die ehrliche Leute als Schimpfwörter empfanden.

 

Abdecker - Schinder auch in Heuchlingen?

In den diversen Registern unserer Gemeinde finden sich derzeit keine konkreten Hinweise auf diese Tätigkeit im Ort. Sicher wird es Diese aber gegeben haben. Darauf deuten ganz deutlich auch die Gewann-Namen: Kleemeisterei, Schelmen und Schelmenhölzle, Siechenbach und der Schindersbach mit dem Schinderhäusle hin. Letztgenannte liegen heute auf der Markung Horn.
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Josef Ohnewald nennt in seiner Chronik für 1796 einen Johann Rieck, "der Keartschwarz", welcher am Siechenbach zum Abziehen verendeter Tiere abgestellt war. Dieser Johann Rieck findet sich auch im Fam. Register als Johann Rieck, Taglöhner im "Kearthaus".

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Kein Wasenplatz- Abdeckplatz Hchl. im 19. Jh.?  (amtlich vermerkt)

Das Thema Abdecker / Kleemeister ist in der Schultheißen-Rechnung von 1872/73 erwähnt: "dem Kleemeister Däfner und dessen Tochtermann Johannes Schleicher in Horn, lt. der Rechnung v. 1870/71, Wartgeld für die Einräumung eines Platzes zum Verscharren der gefallenenn Tiere - auf 6 Jahre bis 1876 jährl. 5 fl." Gewährt. In Heuchlingen wurde also –zu der Zeit- kein gesonderter Platz für das Abdecken gefallener Tiere mehr bereitgehalten - Der Posten eines Abdeckers ist in Heuchlingen danach offensichtlich nicht mehr besetzt.

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1902 dann Einrichtung eines Wasenplatzes in Holzleuten?

Im Januar 1902 erteilt das Oberamt Aalen der dortigen Teilgemeinde Hlzl. die Erlaubnis zur Errichtung eines öffentlichen Wasenplatzes auf der Parzelle 349/351in Holzleuten, unter der Bedingung, dass der als Verscharrung-Stätte für Milz und Rauschbrand Kadaver dienende Teil auch als Wasenplatz für Pferde und Wiederkäuer sowie Schweine unzugänglich gemacht, auch auf demselben Viehfutter oder Streu weder geworben noch vorübergehend aufbewahrt wird. ..... (§ 11. Abs.1. der ........ Instruktionen zum Kreisviehseuchengesetzes. Aalen den 8. Jan. 1902. Die Gemeinde Hchl. hat dan mit der Teilgemeinde Hlzl. einen Mitbenutzungs-Vertrag abgeschlossen- s. hier entspr. Einträge in den Beilagen der Gemeinde-Pflege-Rechnungen in 1902-1903 u.a..

Randvermerk hierzu: In einer Beilage der Teilgemeinderechnung Hlzl. v. Jan. 1906, sucht der Pächter des Brunkelwasen- der Bernhard Bach, um eine Pachtänderung nach, da er infolge der Benutzung des Wasenplatzes durch die Gd. Heuchlingen einen Schaden erleiden würde. Die Teilgemeinde will diese Sache mit der Gesamtgemeinde Hchl. vertraglich regeln.