|
Zwangsarbeiter
und Kriegsgefangene
im Dritten Reich - auch in Heuchlingen
.
Erzeugungsschlacht 1938
- Vorboten einer großen Sache?
Aalen
den 8. Nov. 1937 - Gesch. Zeichen: 5200
-
"An alle Bürgermeister der Kreise Aalen, Ellwangen und Neresheim
zwecks Vorbereitungsmaßnahmen
für die Bereitstellung von Arbeitskräften für die
Erzeugungsschlacht
1938" .
Hierbei wurden Anträge und Listen ausgelegt
- *darin konnten bäuerliche - und gewerbliche Betriebe (u. a.)
ihren Bedarf an Arbeitskräften für all die anfallenden Tätigkeiten
und Arbeiten vorbringen.
*siehe
hierzu den Anhang.
....................
Sachlagen
Während
des zweiten Weltkrieges arbeiteten etwa 13,5 Millionen ausländische
Zivilarbeiter, Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und KZ- Häftlinge im
Deutschen Reich.
Erst verpönt
- dann willkommen
Noch Mitte der 1930er Jahre waren ausländische Arbeitskräfte in
Deutschland nicht will-kommen. Als durch die Rüstungskonjunktur 1936
eine Vollbeschäftigung erreicht wurde, ließ das Regime jetzt immer mehr Ausländer
ins Land. Ideologischen Bedenken , vor
allem die slawischen Zivilarbeitern betreffend , wurden zusehends
fallen gelassen.
Ab 1936 begann die NS-Führung Arbeitskräfte für die Landarbeit
aus anderen Ländern anzuwerben. Bei Verhandlungen darüber stimmte
die polnische Regierung für 1937 der Anwerbung von 10 000, für
1938 von 60 000 und für 1939 von 90 000 polnischen
Landarbeitern zu.
Mitte 1939
arbeiteten zudem 37 000 Italiener, 15 000 Jugoslawen, 12 000 Ungarn,
5 000 Bulgaren und 4 000 Holländer in der Landwirtschaft des Deutschen
Reiches.
....................
Sicherstellung landwirtschafticher
Erzeugnisse.
Anwerbung v. Arbeitskräften.
Zur Sicherstellung der landwirtschaftlichen
Erzeugung wurde zunächst versucht die deutschen Behörden durch
Aufrufe und Plakataktionen und "Anwerber" der Arbeitsämter,
die polnische Bevölkerung für einen Arbeitseinsatz in der deutschen
Landwirtschaft zu gewinnen - mit nur geringem Erfolg. - s. Anhang- (in pdf)
Ende der Freiwilligkeit .
Bereits am 3. September 1939 - zwei Tage nach Beginn
des Polenfeldzugs, wurde dort mit der Einrichtung von Arbeitsämtern
begonnen und schon Ende Januar 1940 war der flächendeckende
Aufbau dieser Arbeitsverwaltung im besetzten Polen vollzogen.
Im Generalgouvernement galt dann ab dem 26. Oktober 1939 ein
genereller Arbeitszwang für die polnische Bevölkerung. Er umfasste
alle Personen zwischen 18 und 60 Jahren und wurde im Dezember desselben
Jahres auf Jugendliche vom 14. Lebensjahr an ausgedehnt. Zudem
übernahmen die Arbeitsämter die Anwerbung von Landarbeitern für
den Einsatz in der deutschen
Landwirtschaft.
.
Verschärfung der Maßnahmen.
Im Januar 1940 beauftragte der Generalgouverneur die Arbeitsverwaltungem
in den besetzten Gebieten mit der "Bereitstellung und Transport
von mindestens 1 Million Land- und Industriearbeiter und Arbeiterinnen
ins Reich. Davon etwa 750 000 landwirtschaftliche
Arbeitskräfte - von denen mindestens
50% Frauen sein müssen.
.
Zwangsmaßnahmen
Die Besatzungsbehörden entschieden dann im April 1940 außerdem,
Zwangsmaßnahmen anzuwenden. Neben Inhaftierungen, die bei Razzien
besonders in den Städten vorgenommen wurden, zwang man die polnischen
Gemeindevorsteher, Arbeitskräfte für den Arbeitseinsatz zu bestimmen.
Jetzt galt zudem die Bestimmung, dass sich alle 15-25 jährigen
Polen und Polinnen zum Arbeitseinsatz nach Deutschland zu melden
hatten.
...........
Arbeitspflicht
auch für deutsche Staatsbürger.
Der allgegenwärtige Arbeitskräftemangel
führte nun auch zur Einführung einer Arbeitspflicht für
deutsche Staatsbürger - aus
Gd. Akten - 2012
Dabei bestand nun eine Arbeitspflicht für alle arbeitsfähigen männlichen
und weiblichen deutschen Personen ab der Entlassung aus der Volksschule,
ausgenommen Personen über 80 Jahren.
Alle
arbeitsfähige deutsche, männliche
und weibliche Bewohner erhielten ein Arbeitsbuch- Dieses Arbeitsbuch
musste immer mitgeführt werden. Darin eingetragen waren jeweils die
Arbeitgeber und diverse Hinweise.
Aber
schon früher hatten die Gemeindebehörden arbeitslose Personen
zu erfassen. Ein besonderes Augenmerk sollte hierbei auf jene Personen
gerichtet werden, die sich während den Arbeitszeiten in den Gasthäusern
aufhielten. Der erfasste Personenkreis musste der zuständigen Arbeitsbehörde
gemeldet werden. (darüber liegen div. Meldungen i. d. Gd. Akten vor)
.
Weiterhin prekärer Arbeitskräftemangel in der
deutschen Landwirtschaft.
Viele deutsche Bauernanwesen waren durch den Kriegseinsatz
oder Arbeitsdienst ihrer männlichen Angehörigen fast vollständig beraubt.
Die Bewirtschaftung oblag den betagten Eltern, Ehefrauen und Kindern.
Die Lage versuchte man durch die Einführung
eines Land- Pflichtjahres für alle junge Frauen und Mädchen zu
lindern. - Und eben durch den oben beschriebenen Einsatz von Ostarbeitern.
Es reichte
wohl nicht aus. Die Eingaben u. die Suche nach Arbeitskräften
nahmen weiter zu. (angemerkt: Schon 1938 wurden
auch in Heuchlingen landwirtsch. Betriebe
Arbeitskräfte angefordert). Für 21 Betriebe wurden Betriebskarteien
angelegt. -- In der Anlage
(in pdf) sehen wir eine solche Eingabe nach Arbeitskräften
aus dem Jahr 1942.
Auch Ehefrauen,
Mütter und Witwen, wurden
nun verpflichtet während der Erntesaison zumindest stundenweise sich
als Arbeitskraft einzubringen - -
s. auch hierzu eine kurze Auflistung in vorgenannten Anlagen
........................
zurück
z. Navigation -- oder direkt weiter z. Zwangsarb.
u. Kriegsgef. in Hchl. - Abschnitt b
|