Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene im Dritten Reich - auch in Heuchlingen
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Erzeugungsschlacht 1938 - Vorboten einer großen Sache?
Aalen den 8. Nov. 1937 - Gesch. Zeichen: 5200 -
"An alle Bürgermeister der Kreise Aalen, Ellwangen und Neresheim zwecks Vorbereitungsmaßnahmen für die Bereitstellung von Arbeitskräften für die
Erzeugungsschlacht 1938" .
Hierbei wurden Anträge und Listen ausgelegt - *darin konnten bäuerliche - und gewerbliche Betriebe (u. a.) ihren Bedarf an Arbeitskräften für all die anfallenden Tätigkeiten und Arbeiten vorbringen.

*siehe hierzu den Anhang.
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Sachlagen
Während
des zweiten Weltkrieges arbeiteten etwa 13,5 Millionen ausländische Zivilarbeiter, Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und KZ- Häftlinge im Deutschen Reich.

Erst verpönt - dann willkommen
Noch Mitte der 1930er Jahre
waren ausländische Arbeitskräfte in Deutschland nicht will-kommen. Als durch die Rüstungskonjunktur 1936 eine Vollbeschäftigung erreicht wurde,  ließ das Regime jetzt immer mehr Ausländer ins Land. Ideologischen Bedenken , vor     allem die slawischen Zivilarbeitern betreffend , wurden zusehends fallen gelassen.

Ab 1936 begann die NS-Führung
Arbeitskräfte für die Landarbeit aus anderen Ländern anzuwerben. Bei Verhandlungen darüber stimmte die polnische Regierung für 1937 der Anwerbung von 10 000, für 1938 von 60 000 und für 1939 von 90 000 polnischen Landarbeitern zu.
Mitte 1939 arbeiteten zudem 37 000 Italiener, 15 000 Jugoslawen, 12 000 Ungarn, 5 000 Bulgaren und 4 000 Holländer in der Landwirtschaft des Deutschen Reiches.
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Sicherstellung landwirtschafticher Erzeugnisse.
Anwerbung v. Arbeitskräften.

Zur Sicherstellung der landwirtschaftlichen Erzeugung wurde zunächst versucht die deutschen Behörden durch Aufrufe und Plakataktionen  und "Anwerber" der Arbeitsämter, die polnische Bevölkerung für einen Arbeitseinsatz in der deutschen Landwirtschaft zu gewinnen - mit nur geringem Erfolg. - s. Anhang- (in pdf)

Ende der Freiwilligkeit                                      .
Bereits am 3. September 1939 - zwei Tage nach Beginn des Polenfeldzugs, wurde dort mit der Einrichtung von Arbeitsämtern begonnen und schon Ende Januar 1940 war der flächendeckende Aufbau dieser Arbeitsverwaltung im besetzten Polen vollzogen.
Im Generalgouvernement galt dann ab dem 26. Oktober 1939 ein genereller Arbeitszwang für die polnische Bevölkerung. Er umfasste alle Personen zwischen 18 und 60 Jahren und wurde im Dezember desselben Jahres auf Jugendliche vom 14. Lebensjahr an ausgedehnt. Zudem übernahmen die Arbeitsämter die Anwerbung von Landarbeitern für den Einsatz in der   deutschen Landwirtschaft.
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Verschärfung der Maßnahmen.
Im Januar 1940 beauftragte der Generalgouverneur die Arbeitsverwaltungem in den besetzten Gebieten mit der "Bereitstellung und Transport von mindestens 1 Million Land- und Industriearbeiter und Arbeiterinnen ins Reich. Davon etwa 750 000 landwirtschaftliche Arbeitskräfte - von denen mindestens 50% Frauen sein müssen.
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Zwangsmaßnahmen
Die Besatzungsbehörden entschieden dann im April 1940 außerdem, Zwangsmaßnahmen anzuwenden. Neben Inhaftierungen, die bei Razzien besonders in den Städten vorgenommen wurden, zwang man die polnischen Gemeindevorsteher, Arbeitskräfte für den Arbeitseinsatz zu bestimmen.
Jetzt galt zudem die Bestimmung, dass sich alle 15-25 jährigen Polen und Polinnen zum Arbeitseinsatz nach Deutschland zu melden hatten.
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Arbeitspflicht auch für deutsche Staatsbürger. 
Der allgegenwärtige Arbeitskräftemangel führte nun auch zur Einführung einer Arbeitspflicht für deutsche Staatsbürger - 
aus Gd. Akten - 2012
Dabei bestand nun eine Arbeitspflicht für alle arbeitsfähigen männlichen und weiblichen deutschen Personen ab der Entlassung aus der Volksschule, ausgenommen Personen über 80 Jahren.
Alle arbeitsfähige deutsche, männliche und weibliche Bewohner erhielten ein Arbeitsbuch- Dieses Arbeitsbuch musste immer mitgeführt werden. Darin eingetragen waren jeweils die Arbeitgeber und diverse Hinweise.
Aber schon früher hatten die Gemeindebehörden arbeitslose Personen zu erfassen. Ein besonderes Augenmerk sollte hierbei auf jene Personen gerichtet werden, die sich während den Arbeitszeiten in den Gasthäusern aufhielten. Der erfasste Personenkreis musste der zuständigen Arbeitsbehörde gemeldet werden. (darüber liegen div. Meldungen i. d. Gd. Akten vor)
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Weiterhin p
rekärer Arbeitskräftemangel in der deutschen Landwirtschaft.
Viele deutsche Bauernanwesen waren durch den Kriegseinsatz oder Arbeitsdienst ihrer männlichen Angehörigen fast vollständig beraubt. Die Bewirtschaftung oblag den betagten Eltern, Ehefrauen und Kindern. Die Lage versuchte man durch die Einführung eines Land- Pflichtjahres für alle junge Frauen und Mädchen zu lindern. - Und eben durch den oben beschriebenen Einsatz von Ostarbeitern.

Es reichte wohl nicht aus. Die Eingaben u. die Suche nach Arbeitskräften nahmen weiter zu. (angemerkt: Schon 1938 wurden auch in Heuchlingen landwirtsch. Betriebe Arbeitskräfte angefordert). Für 21 Betriebe wurden Betriebskarteien angelegt. -- In der Anlage (in pdf) sehen wir eine solche Eingabe nach Arbeitskräften aus dem Jahr 1942.
Auch Ehefrauen, Mütter und Witwen, wurden nun verpflichtet während der Erntesaison zumindest stundenweise sich als Arbeitskraft einzubringen -  - s. auch hierzu eine kurze Auflistung in vorgenannten Anlagen
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