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Begriffe: Hausgenossen- Hintersassen und Beisassen.
Hausgenossen waren Personen die
bei den Bauern als Knechte und Mägde arbeiteten und im Haushalt
des Bauern lebten. Gelegentlich waren einige auch verheiratet und
hatten eine Familie. In diesem Fall schaffte die ganze Familie auf
dem Hof. Nicht selten war es auch ein Geschwisterteil, z.B. der Bruder
oder die Schwester, die dann (bis zu ihrer Heirat z.B.) als Knecht
oder Magd auf dem Hof arbeiteten. All diese Leute waren vom Hofinhaber
abhängig, waren Besitz - und rechtlos. Auch erscheinen sie selten
einmal unter der Bezeichnung Hausgenosse in den Kirchenbüchern
oder in alten Verwaltungsakten. Bewohnerschätzungen waren deshalb
schwierig. Ein Beisasse (auch Beiwohner,
Beisitzer, Inwohner, Schutzverwandter, Schutzbürger, Hintersasse) ist Bürger einer Stadt oer eines Dorfes mit eingeschränktem
Bürgerrecht. Der Unterschied zwischen Bürgern und Beisassen
entwickelte sich im mittelalterlichen Stadtrecht und bestand bis ins
19. Jahrhundert, in der Schweiz bis zur Änderung der Bundesverfassung
1874.[1] Ein Beisasse unterstand jedoch ebenfalls dem Schutz
des Stadtrechtes, musste für "Schutz
und Schirm" deshalb ein Beisitzgeld
bezahlen. Beisassen unterstanden im Regelfall der städtischen
Jurisdiktion, blieben aber von wesentlichen politischen Rechten, beispielsweise
der Vertretung im Rat, ausgeschlossen. Der Inbegriff der ihnen gewährten
Rechte ist das Beisassenrecht, ihre Verfassungsurkunde die
Beisassenordnung, die zu entrichtende Abgabe das Beisassengeld.
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