Bemerkenswertes aus den Schulheißerei Rechnungen v. 1812 bis 1872 festgehalten
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Auszüge kurz gefasst

A. Regeln zur Einbürgerung von Neubürgern

Neu aufgenommenen Bürger haben nach der Kommunordnung folgendes in die Gemeindekasse zu bezahlen:
1 Mannsperson = 15 fl (Gulden)
1 Weibsperson 7 fl. 30 kr.
1 Knabe = 3 fl. 45 kr. -- u.
1 Mädchen = 1 fl. 52 kr.

Die zu Halbbürgern / Beisitzern aufgenommene Personen  bezahlen dafür in die Kommun Kasse:
1 Mannsperson = 5 fl.
1 Weibsperson = 1/2 fl.
1 Knabe = 1/4 fl.
1 Mädchen = 1/8 fl.

Ein weiterer Eintrag betreff - Halbbürger und Beisitzer oder Beisassen:
Die Beisitzer oder Halbbauern, welche nicht im völligen Genuss der Benefizien stehen, sondern sich nur eines gewissen Anteils derselben zu erfreuen haben, zahlen hier für ihre Aufnahme ohne Unterschied die Hälfte.
siehe auch Link zu Halbbürger und Beisitzer oder Beisassen
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B. Waisenkinder und Armut in Heuchlingen

Kinderpacht: hier ein Auszug aus einem Ratsprotokoll v. 1826

Antoni Schenk hat dieselben übernommen für 12 Kreuzer

gez. das Waisengericht .................................
Dem armen Johannes Lang hat der Wirt Fuchs ohne allen Beitrag übernommen

gez. das Waisen-gericht
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nicht weiter notiert

Am. 31. Dez. 1826 hat sich der Verpflegungspacht der 2 Mayerischen Knaben geschlossen.
Vom Gd. rat wurde darum ein neuer Pacht auf den Januar 1827 veranstaltet, welcher bis z. 24 Apr. 1827 dauern muß.
Der Pächter hat für die 2 Knaben das nötige Liegestatt anzuschaffen, dieselbs ihrer zerrissenen Kleider flicken und das nötige Waschen und überhaupt Reinlichkeit zu versorgen, nebst dem nötigen Schmer zum Schuhe schmerben anzuschaffen. Die neuen Kleider schafft die Comun an. Die Nahrung haben die 2 Knaben bei der Bürgerschaft zu genießen. Unter dieser Bedingnis werden sie für jede Woche angeboten f. 14 Kreuzer. Es bietet Antoni Schenk .. s. li. Sp.

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29. Juni 1826

Die Verpflegungszeit für die 5 armen Kinder geht bis z. 3. Juni zu Ende. Daher ist für den neuen Pacht der 1 Juli der esrte Tag .....
< die 2 Knaben Christoph u. Bernhard Mayer .... übernimmt für je 9 Kreuzer p. Woche ..... Antoni Schenk.

< Ebenso die 3 Stadelmaierschen Kinder v. 1 Juli bis auf den 6. August abends - auf 5 Wochen.
Pächter ist Johannes Wanner für insges. 4 Gulden u. 45 Kreuzer

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Wissenswertes Allerlei aus den Schultheißerei-Rechnungen
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Wegezoll in Heuchlingen - Gd. Rn. 1813/14 a. Rapiatseite 30

Ehemalen und bis 1811 hat jeder fremde Wagen, der mit Kohlen, Brettern usw. durch

Heuchlingen gefahren, zu dieser Kommun- Kasse = 4 Kreuzer Weggeld bezahlt, so aber

durch *Einführung der Königl. Chausse - sind die Gelder abgekommen- (fallen weg)

* möglicherweise ist hierbei der Bau von befestigten Wegeverbindungen "Mögglingen - Heuchlingen

(Heuchlinger-Weg, über die Alte Möggl. Strasse) und die Verbindung nach Schechingen -Hohenstadt

gemeint -- und vermutl. auch eine befestigten Wegverbindung nach Laubach über die Röth. Dies bedarf

aber noch näherer Untersuchungen.

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Obstbaum - Bepflanzung - betreffend - s. Rapiat 1813/13 - S. 18
Betreffend der Pflanzung fruchtrbarer Bäume auf die Allmand und Straßen, wo neu angenommene Bürger und erstmals sich verehelichten Bürgers - Söhnen: Dieses Baumsetzen ist derzeit in dieser Schultheißerei noch nicht eingeführt, und weil auch zufolge der Commun- Ordnung S. 78 kein Surrogat Geld dafür eingezogen werden darf, sondern das Baumsetzen in Natura geschehen muß .
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Allmandverteilung - in der Bürgermeisterrechnung ist a. S. 13 hierzu vermerkt:
Die Kommun Hchl. hat schon vor vielen Jahren nach und nach einzelne kleine Allmandplätze an hiesige Bürger zur Benutzung als Gärten und Länder, Bauplätze und Holzlager, Hofstätten usw. abgegeben, sich aber jedesmal das Gemeindeeigentum vorbehalten, und die Nutznießer reichen nun jährlich folgende Zinsen in diese ´Gemeindekasse: es werden hier nun 22 Bürger namentlich genannt mit Zinswerten von 6 Kreuzer, ansteigend bis 1 fl. 30 kr.
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Waidgeld - Hirtenlohn für das Hornvieh - Allmand - Stallfütterung.
Die Allmand zu Heuchlingen ist im Jahr 1804 unter die Bürgerschaft geteilt worden, wobei jeder Gemeindeberechtigte 1 ½ Jauchert Acker und Wiesen unentgeldlich mit Nutzen und Eigentum erhielten und womit keine Allmandzinse an diese Gemeindkasse bezahlt wurde. Unter diesen Umständen treibt zu Heuchlingen kein Hirt mehr aus, sondern ist die Stallfütterung eingeführt. ( 1804 u. danach)
In Holzleuten ist derzeit die Allmand noch ungeteilt- selbige wird jedoch hinach als Schafweide verliehen, und nicht durch Hornvieh benutzt (dort ebenfalls die Stallfütterung)

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Bodenzinse aus Allmandplätzen - aus Bürgermst Rn. 1813/14

Lehmgruben: Ziegler Holl zahlt aus ¼ (Mrg.) Leimengruben = 4 kreuzer Zins
(Leimengruben = Loimagruabe = Lehmgrube)

Sandgrube in Hchl.: Nach Observanz (Brauch, Gewohnheitsrecht) darf jeder Bürger
zu Hchl. seinen benötigten Sand hier unentgeldlich graben.
Bürgermst. Rn. 1813/14
Int. Hinweis: Die Sandgrube lag einstens unterhalb der heut. Siedlung - " Sandgrube"

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Bemerkenswertes Allerlei aus den Schultheißen Rechnungen

Dem Meßner und Schulmeister von Hchl hier, für das Trauerleuten ihrer Majestät der Königin Mutter 5 fl. gegeben

Anlässlich des deutsch- fanzösichen Krieges wurde dem Sanitätsverein in Aalen bezahlt = 109 fl. u. 40 kr.

Wegen der Friedensfeier und Rückkehr der Soldaten wurde bezahlt = 91 fl. u. 29 kr.
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Dem neuen Amtsdiener Michael Wanner hier, Beitrag zur Anschaffung einer neuen Uniform v. 28 fl.

Dem Kaminfeger Litzenmaier von Aalen für d. Reinigung der Kamine in d. Schule, i. Rathaus und im Armenhaus bezahlt = 1 fl u. 3 kr.
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