Bemerkenswertes
aus den Schulheißerei Rechnungen v. 1812 bis 1872 festgehalten
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Auszüge kurz gefasst
A.
Regeln zur Einbürgerung von Neubürgern
Neu
aufgenommenen Bürger haben nach der
Kommunordnung folgendes in die Gemeindekasse
zu bezahlen:
1 Mannsperson = 15 fl (Gulden)
1 Weibsperson 7 fl. 30 kr.
1 Knabe = 3 fl. 45 kr. -- u.
1 Mädchen = 1 fl. 52 kr.
|
Die
zu Halbbürgern / Beisitzern aufgenommene Personen bezahlen dafür in
die Kommun Kasse:
1 Mannsperson = 5 fl.
1 Weibsperson = 1/2 fl.
1 Knabe = 1/4 fl.
1 Mädchen = 1/8 fl.
|
Ein
weiterer Eintrag betreff - Halbbürger
und Beisitzer oder Beisassen:
Die Beisitzer oder Halbbauern, welche nicht im völligen Genuss
der Benefizien stehen, sondern sich nur eines gewissen Anteils derselben
zu erfreuen haben, zahlen hier für ihre Aufnahme ohne Unterschied
die Hälfte. siehe
auch Link zu Halbbürger
und Beisitzer oder Beisassen
....................
B.
Waisenkinder und Armut in Heuchlingen
Kinderpacht: hier ein Auszug aus einem Ratsprotokoll
v. 1826
Antoni
Schenk hat dieselben übernommen für 12 Kreuzer
gez.
das Waisengericht .................................
Dem armen Johannes Lang hat der Wirt Fuchs ohne allen Beitrag
übernommen
gez. das
Waisen-gericht
.......
nicht weiter
notiert
|
Am.
31. Dez. 1826 hat sich der Verpflegungspacht der 2 Mayerischen
Knaben geschlossen.
Vom Gd. rat wurde darum ein neuer Pacht auf den Januar 1827
veranstaltet, welcher bis z. 24 Apr. 1827 dauern muß.
Der Pächter hat für die 2 Knaben das nötige Liegestatt anzuschaffen,
dieselbs ihrer zerrissenen Kleider flicken und das nötige Waschen
und überhaupt Reinlichkeit zu versorgen, nebst dem nötigen Schmer
zum Schuhe schmerben anzuschaffen. Die neuen Kleider schafft
die Comun an. Die Nahrung haben die 2 Knaben bei der Bürgerschaft
zu genießen. Unter dieser Bedingnis werden sie für jede Woche
angeboten f. 14 Kreuzer. Es bietet Antoni Schenk .. s. li. Sp.
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29.
Juni 1826
Die Verpflegungszeit
für die 5 armen Kinder geht bis z. 3. Juni zu Ende. Daher
ist für den neuen Pacht der 1 Juli der esrte Tag .....
< die 2 Knaben Christoph u. Bernhard Mayer .... übernimmt
für je 9 Kreuzer p. Woche ..... Antoni Schenk.
< Ebenso
die 3 Stadelmaierschen Kinder v. 1 Juli bis auf den 6. August
abends - auf 5 Wochen.
Pächter ist Johannes Wanner für insges. 4 Gulden u.
45 Kreuzer
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Wissenswertes
Allerlei aus den Schultheißerei-Rechnungen
.........
Wegezoll
in Heuchlingen - Gd. Rn. 1813/14
a. Rapiatseite 30
Ehemalen und bis 1811
hat jeder fremde Wagen, der mit Kohlen, Brettern usw. durch
Heuchlingen gefahren, zu dieser Kommun- Kasse = 4 Kreuzer Weggeld
bezahlt, so aber
durch *Einführung
der Königl. Chausse - sind die Gelder abgekommen- (fallen weg)
* möglicherweise ist hierbei
der Bau von befestigten Wegeverbindungen "Mögglingen - Heuchlingen
(Heuchlinger-Weg, über die Alte Möggl. Strasse) und die
Verbindung nach Schechingen -Hohenstadt
gemeint -- und vermutl. auch eine befestigten Wegverbindung nach Laubach
über die Röth. Dies bedarf
aber noch näherer Untersuchungen.
........
Obstbaum
- Bepflanzung - betreffend - s. Rapiat
1813/13 - S. 18
Betreffend der Pflanzung fruchtrbarer Bäume auf die Allmand
und Straßen, wo neu angenommene Bürger und erstmals sich
verehelichten Bürgers - Söhnen: Dieses Baumsetzen
ist derzeit in dieser Schultheißerei noch nicht eingeführt,
und weil auch zufolge der Commun- Ordnung S. 78 kein Surrogat Geld
dafür eingezogen werden darf, sondern das Baumsetzen in Natura
geschehen muß .
.........
Allmandverteilung
- in der Bürgermeisterrechnung ist a. S. 13 hierzu vermerkt:
Die
Kommun Hchl. hat schon vor vielen Jahren nach und nach einzelne kleine
Allmandplätze an hiesige Bürger zur Benutzung als Gärten
und Länder, Bauplätze und Holzlager, Hofstätten usw.
abgegeben, sich aber jedesmal das Gemeindeeigentum vorbehalten, und
die Nutznießer reichen nun jährlich folgende Zinsen in
diese ´Gemeindekasse: es werden hier nun 22 Bürger namentlich
genannt mit Zinswerten von 6 Kreuzer, ansteigend bis 1 fl. 30 kr.
........
Waidgeld
- Hirtenlohn für das Hornvieh
- Allmand - Stallfütterung.
Die Allmand zu Heuchlingen ist im Jahr 1804 unter
die Bürgerschaft geteilt worden, wobei jeder Gemeindeberechtigte
1 ½ Jauchert Acker und Wiesen unentgeldlich mit Nutzen und
Eigentum erhielten und womit keine Allmandzinse an diese Gemeindkasse
bezahlt wurde. Unter diesen Umständen treibt zu Heuchlingen kein
Hirt mehr aus, sondern ist die Stallfütterung eingeführt.
( 1804 u. danach)
In Holzleuten ist derzeit die Allmand noch ungeteilt- selbige
wird jedoch hinach als Schafweide verliehen, und nicht durch Hornvieh
benutzt (dort ebenfalls die Stallfütterung)
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Bodenzinse
aus Allmandplätzen -
aus Bürgermst Rn. 1813/14
Lehmgruben: Ziegler Holl zahlt aus ¼ (Mrg.) Leimengruben = 4 kreuzer
Zins
(Leimengruben = Loimagruabe = Lehmgrube)
Sandgrube in Hchl.: Nach Observanz (Brauch, Gewohnheitsrecht) darf jeder Bürger
zu Hchl. seinen benötigten Sand hier unentgeldlich graben. Bürgermst. Rn. 1813/14
Int. Hinweis: Die Sandgrube lag einstens unterhalb der heut. Siedlung
- " Sandgrube"
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Bemerkenswertes
Allerlei aus den Schultheißen Rechnungen
Dem
Meßner und Schulmeister von Hchl hier, für das Trauerleuten ihrer
Majestät der Königin Mutter 5 fl. gegeben
Anlässlich
des deutsch- fanzösichen Krieges wurde dem Sanitätsverein
in Aalen bezahlt = 109 fl. u. 40 kr.
Wegen
der Friedensfeier und Rückkehr der Soldaten wurde bezahlt
= 91 fl. u. 29 kr.
....................
Dem
neuen Amtsdiener Michael Wanner hier,
Beitrag zur Anschaffung einer neuen Uniform v. 28 fl.
Dem
Kaminfeger Litzenmaier von Aalen für d. Reinigung der Kamine
in d. Schule, i. Rathaus und im Armenhaus bezahlt = 1 fl u. 3 kr.
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