Dirrenbauer“ - im Haus 90 an der Hauptstraße -

Kaufbuchauszug aus Kfb. VII - 1838 - 42
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Heuchlingen. den 26.8.1839

Kaufübergabe des Anton Vogt, Bauer hier, an den Johannes Sorg.

Anton Vogt, Bauer allhier, verkauft zinseigene Liegenschaften an Johannes Sorg, ledig und volljährig vom Kohlhof, Schulth. Dewangen, und Marianna Weber, ledig von Dewangen gemeinschaftlich.

Gebäude: 1 zwei stock. Wohnhaus mit Scheuer unter einem Dach, Nr. 73 (=Ur-Nr.)
neben Melchior Ilg`s Witwe und Michael Lutz`s Garten. 1 Wasch – und Backhaus neben dem Wohnhaus.

Garten:     3/4 Tagwerk an 2 Stücken neben Lukas Barthle und Franz Selzer.

Wiesen:    10 – 11 Tagwerk in 12 Feldern.

Acker:   ~ 20 Jauchert in verschiedenen Feldern

Frei- eigene Bürgerteile: 2 Morgen, 1 viertel und  1 1/2 Ruthen im Hachbank.
Zusammen für die Summe von 2500 fl. (Gulden)

 

Bedingungen (Kurzfassg)

Behält sich der Verkäufer zu seiner freien Benutzung bevor, solange noch der Verkäufer, als auch dessen Ehefrau lebt:

Acker: 1 3/16 Jauch. u. 3 Ruthen: der Hartacker neben …n.n. - 3/4 Morgen u. 76
Ruthen: der Linzenacker neben ..n.n. – 1/2 Jauch, u. 59 Ruth.  daselbst.

Wiesen: 1 1/2 Tagw. die Au neben der Schulwiese und Josef Riegg – 1/2 Tagw.  im Mühlbrühl, dem Leinfluß zu.

Haus  und Gebäude:

·      im Wohnhaus die hintere Stube, die Hälfte der Küche der hinteren Stube           zu, nebst dem Recht auf dem Herd zu kochen.

·     die hintereKammer, gegenüber der hinteren Stube.

·     den Stall linkerhand von der Haustenne zur Stallung vom Viech, und unter dem Dach vom Oberlingsloch anfangend die hintere Seite dem Garten zu bis zur Stiege reichend im unteren Dach. Sodann im oberen Dach vom Oberlingsloch anfangend den ganzen Platz bis zum hinteren Giebel. Endlich die zwei Fruchtkasten in der Kornkammer auf der linken Seite beim Eingang.

·         Den vierten Teil im Keller, nach beliebiger Auswahl.

·      Vorstehende Liegenschaften haben die Käufer gehörig zu düngen, hierfür aber den Dung von dem Vieh des Ausgedingers zu nutzen.

·      Den Augeding haben die Verkäufer vom 25.7.1842 an unentgeldlich zu beziehen, solange sie leben:

20 Simri Kerne, 5 Smr. gemischtes Brodfrucht, 15 Smr. Haber, 20 Pfd.
schweinernes Fleisch samt Speck, 3 Pfd. Schmeer, 50 Krautstücke,
15 Smr. gute Erdbirn, 1 Klafter (3-4 qm) Holz vom Hackbankholz, welche
nebst  der von dem Käufer von der Herrschaft beziehenden Klafter
Ausgedingholz unentgeldlich für das Haus gebracht werden muß, letztere
Klafter aber vom Verkäufer an die Herrschaft bezahlt wird.

·         Sollte von den Ausgedingern eines mit dem Tod abgehen, so fällt von
dem gegenwärtigen aufgeführten Ausgeding der dritte Teil weg.

·         Waschen und Backen muß vom Käufer den Ausgedingern, solange diese
leben, nach Bedarf unentgeldlich abgereicht werden.

·         Ab 25.7.1842 haben sodann die Käufer vom Verkäufer als Fahrnis
unentgeldlich zu beziehen: 12 Stück Rindvieh, sämtliche Bauern-
gerätschaften, mit Ausnahme von  5 Frucht – und 2 Mehlsäcken, 2 Sensen,
2 Rechen, 1 Holzbeil, 1 Streubäcker.  Das sämtliche Heu, mit Ausnahme der
Auwies und der als weiteren  Ausgeding vorenthaltenen Wiese im Mühlbrühl.

·         Sämtliche Wohnplätze sind vom Käufer auf ihre Kosten wohnbar herzustellen
und solange die Ausgedinger leben, zu unterhalten.

·         Beide Ausgedinger behalten sich das Recht bevor, nach dem Tod des zuerst
verstorbenen Ehegatten sich wieder zu verheiraten, und es hat der neue Gatte
die sämtlichen Wohnplätze solange unentgeldlich zu benutzen, bis der
gegenwärtige letzte Gatte gestorben ist. Nach dessen Tod kann jedoch die
etwaige geheiratete Person weder einen Ausgeding, noch eine Wohnung
ansprechen.


       

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