Bis
um 1800 wurde das "Hornvieh" (in ganz Mitteleuropa)
auf festgelegten Viehgassen und Triebwegen auf die ortsfernen Allmendflächen
und *Waldweiden getrieben. (*die buschbewachsenen Waldweiden wurden
alle 8 - 9 Jahre für einen Neubewuchs ausgehauen) Hierbei galt
der Zwang, das Vieh eines jeden Hauses der Gemeindeherde zuzuführen,
das dann von den besoldeten Gemeindehirten auf die genannten Weiden
getrieben und bewacht wurde.
Qu. "Schwäb. Heimat"- 2016/2
"1804 wurde
in Hchl. die ganze Almmand unter die Bürgerschaft geteilt, wobei
jeder Gemeindeberechtigte 1 ½ Jauchert Acker und Wiesen unentgeldlich
mit Nutzen und Eigentum erhielt " Bm.Rechng. v. 1813/14
"Unter diesen Umständen
treibt zu Heuchlingen kein Hirt mehr aus, sondern ist die Stallfütterung
eingeführt" -
Bürgermeisterrechnung
v. 1813/14
..............................
Sommer
- u. Winterschafweide auf den ehemaligen Allmend - Brachfeldern.
Gegen den Einspruch und Beschwerde der Bauern zur Einrichtung einer
Commun - Schäferei in Hchl., wurde die Genehmigung erteilt, die
von der Commun gedachte Waid zur Probe auf 3 Jahre, nämlich im
Sommer 1813, 14 und 1815 dergestalt zu beschlagen:
1. Die Zahl der Schafe, welche jeder Bürger a.d. Weide treiben
darf, ist nach dem Güterbesitz reguliert.
2. Von jedem Schaf ein Weidegeld von jährl. 1 fl. Zur Commun
Kasse
3. Der Pferch von Wo. zu Woche im öffentl. Aufstreich an
den Meistbietenden zu verkaufen, der Erlöß zur Bestreitung
der Gemeindeaufgaben. --- 4. Der Lohn des Schäfers wird
auf die Schafhalter, nach dem Verhältnis ihrer auf die Weide getriebenen
Schafe umgelegt.
.
Der Pferch wurde
heuer wiederum alle Wochen durch die Ortsvorsteher im öffentlichem
Aufstreich an die Meistbietenden verliehen und zusammen laut der Anlage
erlöst:...........
... 24 fl. u. 56 kr.
..
Die
Schafbeweidung der Allmend- und Brachflächen
in Heuchlingen stellte eine wichtige Einnahmequelle für die
Gemeinde dar.
So bezahlte der jeweilige Schäfer für das Recht seine Schafe
zu treiben bis zu 300 Gulden und mehr. Hinzu kamen noch die Pachtgelder
in Höhe bis zu 35 fl., welche die einzelnen Feldbesitzer für
das Einpferchen der Schafe auf ihren Feldern ersteigern konnten. Auch
diese Beträge flossen in die Gemeindekasse.
Im Gegenzug erfuhr die beweide Feldflur eine Düngung. (Mist
als Dünger war nur in geringen Mengen vorhanden, Gülle gar
nicht, Kunstdünger gab es noch nicht) Nun war aber Schafmist
reich an Phosphorsäure, Kalk und
Harnstickstoff. Besonders intensiv geschah das planmäßige
Düngen durch "Pferchen", bei der die Schafe während
der Ruhezeit eine oder mehrere Nächte auf dem zu düngenden
Feld der Pferchersteigerer in eine Umzäunung eingesperrt (eingepfercht)
wurden.
Zu
der jährlichen Verpachtung der Beweideflächen legte die
Gemeinde ein umfangreiches und kompliziertes, heute nur schwer zu deutendes
Regelwerk vor.
Zur Verpachtung kam jeweils eine Sommerschafweide
von Ambrosi (4. Apr.) bis Martini (10. Nov) mit einem Ertrag v. ca.
250 fl. und eine Winterschafweide von Martini bis Ambrosi für
40 - 50 fl.
......................
Verpachtung der Sommer - und Winterschafweide
1826/27 - Auszug aus der Schultheißerei
Rechnung
Auszug
gekürzt:
Nach einer gesetzlichen Bekanntmachung wurde heut die Sommerschafweide
auf Heuchlinger Markung für das Jahr 1826 verliehen zu den Bedingungen:
1. darf der Pächter 200 Schafe aufschlagen, beim Abzählen
die Spätlingslämmer 2 für
... eines gezählt werden.
2. ------ unverst.-------, die Bürgerschaft darf keine Schafe austreiben.
3. ........... nicht not.
4. der Pferch gehört der Bürgerschaft, der unter ihnen verlost
wird, wofür der Pferchbe-
.... sitzer den Schäfer und den Hund zu verpflegen hat.
5. Die Commun schafft die Hurden, Karren und Salztröge an | 1 Bett
(1beth)| 1 Kopfkissen'
.... samt Überzug (1 Kopfent Küße) | 1 Leilach (Leeintuch)
1 Spreur Sack.
.... Für alle diese Effekte ist der Schafweidpächter verantwortlich
und hat bei Abfahren
.... das abgängige und beschädigte zu ersetzen
6.
und Nr. 8. bis 11. nicht notiert-----------------
7.
Das benötigte Salz hat sich der Schäfer anzuschaffen.
12.
Der Weidedistrikt besteht auf die ganze Brach auf Hchl. Markung, mit
Ausschluß der Gänsweid - (nähers s.b. Hs. 100)
namentlich:
a. die Hirtenkling gegen dem Heuholz mit dem trüb (Trieb)
und Waid von des Brackbauer Gasse an, zwischen dem düfenbach Teiche
(Teich b. Tiefenbach), bis auf die Äcker des Haldenwanger u. Ottenbacher
mit denen weiteren Äcker des Andreas Weber u. Friedrich Otttenbacher.
b. von dem Wintergeweisch erhält der Schäfer die Leinhalden
und das Lohnfeld bis an den Hümlings- Rain, bis z. Eröffnung
der Haberweisch hat der Schäfer durch das Dorf zu treiben. Der
Trieb über die Röth geht über des Feilers und Bühlmaiers
Äcker.
Bei Eröffnung der Haberweisch wir dem Schäfer ein Trieb über
den Lindenrain an des Kuhn- Auchtweid über die Hirtenkling und
des Hägeles Acker auf das Lohn, welches aufgestöckt werden
muss, eingerechnet.
c. Von dem Haber- oder Sommerweisch erhält der Schäfer
den Braitensberg, d. Aßang, Eicheläcker, Berg - u. Maßhaldenhalden
bis auf den Wassergraben dessen Leinmillers Acker und auf die Hirtenkling
stoßend.
d. Weiter wurde bedungen, dass für die Schafweid in der
Brach zur nötigen Weid des Schäfers ungebrachte (nicht i.d.
Brach liegend) Felder liegen bleiben, bis das übrige Brachfeld
angewachsen ist.
Der ganze Bauer muß liegen lassen: 2 Morgen; der 1/2-Bauer:
1 Morgen und der 1/4-Bauer 1/2 Morgen
......
...
13.
Die Auffahrt bis z. 4. Apr. 1826 und Abfahrt bis Martini wir feil
geboten für 300 Gulden.
Es
bieten: .......... versch. Schäfer v. Gschwend bis Backnang
Michael Pfitzenmaier
aus Bachnang ersteigert im letzten Aufstreich die Sommerweid - wie beschrieben
für 246 Gulden.
......................................
Die
Schafbewidung der Ackerfelder in Hchl. hatte
bis hinein in die 1950er –und 60er-Jahre
von "Jakobi" am 24 Juli bis "Martini, am 11.11 Tradition.
Dabei war die "Pferchversteigerung“ nach
dem sonntäglichen Gottesdienst unter dem Kirchberg, eine Besonderheit
im Jahresablauf - siehe Link "Pferchversteigerung".
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