Alllmende - Viehweide - Stallfütterung und Schafbeweidung
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Bis um 1800 wurde das "Hornvieh" (in ganz Mitteleuropa) auf festgelegten Viehgassen und Triebwegen auf die ortsfernen Allmendflächen und *Waldweiden getrieben. (*die buschbewachsenen Waldweiden wurden alle 8 - 9 Jahre für einen Neubewuchs ausgehauen) Hierbei galt der Zwang, das Vieh eines jeden Hauses der Gemeindeherde zuzuführen, das dann von den besoldeten Gemeindehirten auf die genannten Weiden getrieben und bewacht wurde. Qu. "Schwäb. Heimat"- 2016/2

"1804
wurde in Hchl. die ganze Almmand unter die Bürgerschaft geteilt, wobei jeder Gemeindeberechtigte 1 ½ Jauchert Acker und Wiesen unentgeldlich mit Nutzen und Eigentum erhielt " Bm.Rechng. v. 1813/14
"Unter diesen Umständen treibt zu Heuchlingen kein Hirt mehr aus, sondern ist die Stallfütterung eingeführt"
- Bürgermeisterrechnung v. 1813/14

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Sommer - u. Winterschafweide auf den ehemaligen Allmend - Brachfeldern.
Gegen den Einspruch und Beschwerde der Bauern zur Einrichtung einer Commun - Schäferei in Hchl., wurde die Genehmigung erteilt, die von der Commun gedachte Waid zur Probe auf 3 Jahre, nämlich im Sommer 1813, 14 und 1815 dergestalt zu beschlagen:
1. Die Zahl der Schafe, welche jeder Bürger a.d. Weide treiben darf, ist nach dem Güterbesitz reguliert.
2.
Von jedem Schaf ein Weidegeld von jährl. 1 fl. Zur Commun Kasse
3. Der Pferch von Wo. zu Woche im öffentl. Aufstreich an den Meistbietenden zu verkaufen, der Erlöß zur Bestreitung der Gemeindeaufgaben. --- 4. Der Lohn des Schäfers wird auf die Schafhalter, nach dem Verhältnis ihrer auf die Weide getriebenen Schafe umgelegt.

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Der Pferch wurde heuer wiederum alle Wochen durch die Ortsvorsteher im öffentlichem Aufstreich an die Meistbietenden verliehen und zusammen laut der Anlage erlöst:...........
... 24 fl. u. 56 kr.

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Die Schafbeweidung der Allmend- und Brachflächen in Heuchlingen stellte eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinde dar.
So bezahlte der jeweilige Schäfer für das Recht seine Schafe zu treiben bis zu 300 Gulden und mehr. Hinzu kamen noch die Pachtgelder in Höhe bis zu 35 fl., welche die einzelnen Feldbesitzer für das Einpferchen der Schafe auf ihren Feldern ersteigern konnten. Auch diese Beträge flossen in die Gemeindekasse.
Im Gegenzug erfuhr die beweide Feldflur eine Düngung. (Mist als Dünger war nur in geringen Mengen vorhanden, Gülle gar nicht, Kunstdünger gab es noch nicht) Nun war aber Schafmist reich an Phosphorsäure, Kalk und Harnstickstoff. Besonders intensiv geschah das planmäßige Düngen durch "Pferchen", bei der die Schafe während der Ruhezeit eine oder mehrere Nächte auf dem zu düngenden Feld der Pferchersteigerer in eine Umzäunung eingesperrt (eingepfercht) wurden.

Zu der jährlichen Verpachtung der Beweideflächen legte die Gemeinde ein umfangreiches und kompliziertes, heute nur schwer zu deutendes Regelwerk vor.
Zur Verpachtung kam jeweils eine Sommerschafweide von Ambrosi (4. Apr.) bis Martini (10. Nov) mit einem Ertrag v. ca. 250 fl. und eine Winterschafweide von Martini bis Ambrosi für 40 - 50 fl.

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Verpachtung der Sommer - und Winterschafweide 1826/27 - Auszug aus der Schultheißerei Rechnung
Auszug gekürzt:
Nach einer gesetzlichen Bekanntmachung wurde heut die Sommerschafweide auf Heuchlinger Markung für das Jahr 1826 verliehen zu den Bedingungen:
1. darf der Pächter 200 Schafe aufschlagen, beim Abzählen die Spätlingslämmer 2 für
... eines gezählt werden.
2. ------ unverst.-------, die Bürgerschaft darf keine Schafe austreiben.
3. ........... nicht not.
4. der Pferch gehört der Bürgerschaft, der unter ihnen verlost wird, wofür der Pferchbe-
.... sitzer den Schäfer und den Hund zu verpflegen hat.
5. Die Commun schafft die Hurden, Karren und Salztröge an | 1 Bett (1beth)| 1 Kopfkissen'
.... samt Überzug (1 Kopfent Küße) | 1 Leilach (Leeintuch) 1 Spreur Sack.
.... Für alle diese Effekte ist der Schafweidpächter verantwortlich und hat bei Abfahren
.... das abgängige und beschädigte zu ersetzen

6. und Nr. 8. bis 11. nicht notiert-----------------

7. Das benötigte Salz hat sich der Schäfer anzuschaffen.

12. Der Weidedistrikt besteht auf die ganze Brach auf Hchl. Markung, mit Ausschluß der Gänsweid - (nähers s.b. Hs. 100)
namentlich:
a. die Hirtenkling gegen dem Heuholz mit dem trüb (Trieb) und Waid von des Brackbauer Gasse an, zwischen dem düfenbach Teiche (Teich b. Tiefenbach), bis auf die Äcker des Haldenwanger u. Ottenbacher mit denen weiteren Äcker des Andreas Weber u. Friedrich Otttenbacher.
b. von dem Wintergeweisch erhält der Schäfer die Leinhalden und das Lohnfeld bis an den Hümlings- Rain, bis z. Eröffnung der Haberweisch hat der Schäfer durch das Dorf zu treiben. Der Trieb über die Röth geht über des Feilers und Bühlmaiers Äcker.
Bei Eröffnung der Haberweisch wir dem Schäfer ein Trieb über den Lindenrain an des Kuhn- Auchtweid über die Hirtenkling und des Hägeles Acker auf das Lohn, welches aufgestöckt werden muss, eingerechnet.
c. Von dem Haber- oder Sommerweisch erhält der Schäfer den Braitensberg, d. Aßang, Eicheläcker, Berg - u. Maßhaldenhalden bis auf den Wassergraben dessen Leinmillers Acker und auf die Hirtenkling stoßend.
d. Weiter wurde bedungen, dass für die Schafweid in der Brach zur nötigen Weid des Schäfers ungebrachte (nicht i.d. Brach liegend) Felder liegen bleiben, bis das übrige Brachfeld angewachsen ist.
Der ganze Bauer muß liegen lassen: 2 Morgen; der 1/2-Bauer: 1 Morgen und der 1/4-Bauer 1/2 Morgen

...... ...


13. Die Auffahrt bis z. 4. Apr. 1826 und Abfahrt bis Martini wir feil geboten für 300 Gulden.

Es bieten: .......... versch. Schäfer v. Gschwend bis Backnang

Michael Pfitzenmaier
aus Bachnang ersteigert im letzten Aufstreich die Sommerweid - wie beschrieben für 246 Gulden.

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Die Schafbewidung der Ackerfelder in Hchl. hatte bis hinein in die 1950er –und  60er-Jahre von "Jakobi" am 24 Juli bis "Martini, am 11.11 Tradition. Dabei war die "Pferchversteigerung nach dem sonntäglichen Gottesdienst unter dem Kirchberg, eine Besonderheit im Jahresablauf - siehe Link "Pferchversteigerung".


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