Wissenswertes zum Mesneramt
(u. Lehreramt) in Heuchlingen- in früherer Zeit
siehe
hierzu auch "Lehrer und Mesner" in Hausobjekt Schule -Nr. 61
In HL-Rechnungen ist hierzu vermerkt:
Um 1600 ist ein Kaspar Kugler Inhaber des Mesneramtes in Heuchlingen.
"Er bewohnt das Mesnerhaus auf dem Bihl" (a. d. Kirchbühl) Pfarrer Zuber notiert
dazu: „Es war so: In der Regel
war der Schulmeisterdienst mit dem des Mesners verbunden, also Geschäft
des Mesners, zugleich dann das Läuten, die Sorge um die Turmuhr, reinigen
der Kirche, Pflege der Ornamente u.v.a.“
An anderer Stelle steht geschrieben:
" Item 1623 der Schulmeister das erstemal zue Heuchlingen
gewest, haben die Pfleger (Kirch.pfleger) für ihn bezahlt"
........
Weiter: "Der Schulmeister hat von Anfang an das Mesnerhaus
bewohnt". Int. angemerkt. Das bedeutet: Die Mesner in Hchl. führten in
der Regel auch den Lehrerdienst aus. Wobei der wichtigere -besser
erstere- Dienst damals der des Mesners war.
................
Die Rechte und Pflichten eines Mesners werden so beschrieben:
"Kaspar Kugler, dieser Zeit Inhaber
des Mesneramtes zue
Heuchlingen und ist Ihme das vor verschiedener
Zeit von des Hochwürdigen meines Gnädigen Fürsten und Herrn Ambtleuten
zue Ellwangen uff sein Wohlhalten geliehen
und angenommen worden, also und dergestalt daß: Er
Kaspar Kugler erstlich die Uhr mit richten Tag und Nacht vleißig
warten und versehen. Nachmalen
daß Er dem Herrn Pfarrer in der Kirchen und sonst mit
allenm Vleiß und allen christlichen
Ceremonien dienen und gehorsam sein soll,
der Kirchen Zieher (Zier) und Ornaten
getreulich verwahren, die Altär jederzeit
uff - und zuthun, derselbigen
und der Kirchen mit Butzen (putzen) und Khören
(kehren) vleißig halt, dem
Leuthen (läuten) jederzeit nach des Pfarrers Befehl
durch sich oder die seinen gehorsamblich
nachkommen und Jeder Zeit mit dem Herrn Pfarrer von und zue
Krankhen gehen (Krankenbesuche) wie recht ist und
sich sonsten inn- und außerhalb der
Kirchen aller christlichen gehorsam Erbarlich
(ehrbar) wohl und wesentlich halten, wie einem sollichen Diener und
seinem Ambt zue thun
begühret und wol
anstet.
Tha aber einiger Mangel bey
Ihme wurde erschienen und seinem Ambt nit getreulich nachsetezen, sondern fahrlessig
erzeigen , so hat hochgedachter mein Gnädiger Fürst und Herr zue Ellwangen, oder dero Ambtleuth Jeder Zeit macht (Macht) und volle gewallt
(Gewalt) Ihne vom Mesnerambth
abzue setzen oder sonsten
seinem Verschulden nach zue straffen, wie sich
gebührt........
Es folgen nun verschiedene
Punkte über Rechte und Vergütung des Mesneramtes.
Ein Punkt sei dabei genannt: ".... und ist das Mesner
Ambt von der Herrschaft Heuchlingen bißher dienst frey gelassen
worden".
(frei von
allerlei Fronarbeiten)
Über das Einkommen.
Was das Mesner Ambt für gerechtsame
und zue Einkommen hatte:
"Erstlich von Alter und bisher jhee und allweg gebreuchlich geweset, wann allhie in dieser
Pfarre Heuchlingen und wer darein mit pfarrlichen Rerchten geheerig und zum
Sakrament gegangen ist und gehet mit Tod ab, so seyen
desselben abgestorbenen Erben dem Mesner für des Leutterlohn
ain Viertel Dinkel zue
geben schuldig."
2. Beim
Tod einer Person, welche nicht zum Sakrament gegangen, ist dessen
Vater, Mutter oder Verwandter dem Mesner ein Viertel Haber
schuldig.
3. Wenn
ein zur Pfarrei gehöriges Kind zur Tauf getragen wird, haben die Eltern,
welche auf dem Feld anbauen, dem Mesner Einen Tauflaib
zu geben.
Eltern, welche nicht auf dem Felde bauen, haben für den Tauflaib
dem Mesner 4 Pfennig zu geben.(also Eltern
ohne Acker- wie Häusler, Tagelöhner, Hausgenossen u.dgl.)
4."...... Gemaindt zue
Heuchlingen jeden Mesner soll vier Haupt Viech,
unverlohnt deß Hirthenlohns unter dem gemainen
Hürthen gehen & deß
Hürthenlohns frey lassen"
- (er konnte also bis zu 4 Kühe dem Dorfhirten
mit auf die Weide geben).
......................
Die Mesner Güter - "Und gehen nachvolgende Güeter zum Mesnerambt".
Ain
Haus uff dem Bihl
(Kirchbühl) zwischen der Gamaindt gerings
umb gelegen u. hat nit
weiter denn Troffrecht. -1*
Ain
Gärtlein ungevehrlich
ain Viertel unter der Kirchenmauer und zwischen
gemelter Kirch- mauer u. Hannsen
Müller- genannt Gassenhansen- Garten , hinden uff der Pfarrgarthen u. vornen an die
Gemaindt stoßend. - 2 **
Ain
Tagwerk Garten, genannt die Mesner Egart zwischendem gemeinen Trefflinsr Rayn und °°Georg
Seiboldten Akher gelegen, hinden uff Leonhardt Kellins Uchtwaid und vornen uff die Gemaindt stoßend. – 3 *** | °° Georg
Seiboldt bewohnte das Haus 72 am Kirchberg- "Kübler"
Intern hierzu angemerkt: "Kübler" / Barth gehört
das Feldstück noch heute.
Zwei Tagwerk
Wiesen, genannt die Mesnerwiesen, zwischen
Martin Engel, Hans Tholder, Wolf Mayer,
Leonhardt Kellin, der gemainen Hommelwies und der Leyn gerings umb allen zue Heuchlingen gelegen - 4 *
Nähere
*Erläuterungen nach G. Zeyer.
1 * Haus a. Kirchbihl : ist wohl das Haus des Patriz Waibel.
| Int. Neubau d. J. + Waibel.
2
** Ist das Areal das zwischen dem Haidner Hausgarten und dem Haupt-
Treppenaufgang gelegen ist. (
3
*** Ist die sogenannt Schulwies, oberhalb des Wäldleins
v. Bäcker Klingenmaier , anstossend an den
Weg, vorne an Karl Waidmann (Hs.62)
4
**** Wiese gegenüber dem Sporthaus Klingenmaier zur Lein hin gelegen.
..........
Der Mesner als Glöckner - u.a. ein kurzer
Ausschnitt aus einer Darlegung v.H. W. Schmitz im Heft 6, Jahrg. 48
- "Sänger - u. Musikanten"
Herr der Glocken war in den früheren Zeiten der Mesner - also
in den Zeiten, als es noch keine elektrischen Geläute gab und die
Glocken über die Glockenseile zum Schwingen gebracht werden mussten.
Viele Diözesen und Landeskirchen haben hierzu - teilweise recht komplizierte-
Musterläuteordnungen herausgebracht.
Im süddeutschen Raum zeigt die katholisch Leutetradition einige besondere
Läutesitten auf. **Da ist zuerst das Angelus- oder Gebetläuten
zu nennen, das am Morgen, zum Mittag und am Abend mit einer Glocke
zu hören ist. Die heutige Form entstand im 17. Jh. auf der Grundlage
des 1456 angeordneten Türkenleuten, einem führbittenden Gebet gegen
den sich durch Feuer und Schwert ausbreitenden Islam. Dem abendlichen
Angelus schloß sich, seit 1609 von Rom aus verbreitet, ein Arme- Seele-Läuten
an die Verstorbenen, eine Mahnung für die Lebenden.
**Im evangelischem
Raum ist die Marienverehrung und
hierbei auch das "Angelus- Läuten" nicht in
Brauch. So erstaunt eine Anordnung in der Sulzbacher Feuerordnung,
in der es heißt: "das Anheizen und Schüren von
Feuer nach dem Ave-Maria-Läuten ist bei einer Strafe von
5 Schilling Buße untersagt". Dies
besagt, dass das **Ave-Maria-Läuten auch 40 Jahre nach der Reformation
dort noch eine Rolle spielte.
Zusätzlich erfolgte am Donnerstagabend das Todesangst-Christi-Läuten.
Es wurde beispielsweise im Bistum Passau Anf. des 18. Jh. eingeführt
und steht in enger Verbindung zum
Scheideläuten am Freitag um 15 Uhr. Beim Scheideläuten wird
der Todesstunde Christi gedacht. Geläutet wurde mit der großen Glocke.
Dieser Brauch ist seit dem Ausgang das 14 Jh. belegt.
Das sogenannte Sonntagseinläuten am Samstagnachmittag ist,
wie das Angelus-Läuten, heute noch Brauch.
Heute noch Brauch ist das Läuten vor Beginn von Gottesdiensten,
Andachten u.ä an Werk- Sonn- oder Feiertagen. Hierbei erfolgt ein
Vorläuten 1/2 Std. vor, und das Zusam-menläuten 1/4 Std. vor Beginn
des Gottesdienstes -wurde lokal verschieden gehandhabt.
Zu Nennen wären auch:
Das Läuten beim Gang zu Begräbnissen,
Leichenzügen oder heute die Leichenüber-führungen, das
Läuten bei Hochzeiten.
Dann, früher auch das Sturm- und Feuerläuten.
Dabei
gaben die Musterläuteordnungen genau
vor mit wieviel Glocken jeweils bei den einzelnen Anlässen geläutet
werden mussten, abhängig von Anzahl der vorhandenen Glocken.
Eine
solche Laeuteordnung gibt es in Heuchlingen noch heute.
...........
Der Mesner - Lehrer und Organistendienst - ein schwerer Dienst.
Die
Verrichtung von Lehrer- und Kirchendiensten,
über den Mesner - bis hin zum Organistendienst, gehörte
lange Zeit ganz selbstverständlich zu den Aufgaben eines Lehrers.
(häufig waren sie Lehrer, Handwerker, Hochzeitlader u.a. (...)
und Mesner in einer Person. (17. - 18. Jh. b. Anf. 19. Jh.)
Ein Nachkomme aus einer Lehrerdynastie - selbst Lehrer, bezeichnet
dieses Gemengenlage so: "Der Dienst
eines Landlehrers auf einer Schulstelle mit Kirchendienst war früher
sehr schwer und erforderte den vollen Einsatz aller körperlichen
und seelischen Kräfte".
So beschreibt er eine Schuslstelle auf dem Lande - noch um 1900, so:
"Die Lehrerfamilie war im Mesnerhaus untergebracht. Der Lehrer
musste die Glockenleuten und die Turmuhr aufziehen, jeden Tag Mesner
und Orgeldienste leisten und bis zu 100 Kindern den Schuldienst versehen.
So etwas wie Urlaub war praktisch ausgeschlossen. Der Innhaber einer
Lehrer, Mesner, Chorregenten und Organistenstelle war genau so unabkömlich
wie der Pfarrer" - Int. und das bei einem erheblich
geringeren Verdienst.
Qu.: Heft 6,
Jahrg. 48 - "Sänger - u. Musikanten"
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