Wissenswertes zum Mesneramt (u. Lehreramt) in Heuchlingen- in früherer Zeit
siehe hierzu auch "Lehrer und Mesner" in Hausobjekt Schule -Nr. 61

In HL-Rechnungen
ist hierzu vermerkt: 
Um 1600 ist ein Kaspar Kugler Inhaber des Mesneramtes in Heuchlingen. "Er bewohnt das Mesnerhaus auf dem Bihl"
(a. d. Kirchbühl) Pfarrer Zuber notiert dazu: „Es war so: In der Regel war der Schulmeisterdienst mit dem des Mesners verbunden, also Geschäft des Mesners, zugleich dann das Läuten, die Sorge um die Turmuhr, reinigen der Kirche, Pflege der Ornamente u.v.a.“

An anderer Stelle steht geschrieben:
" Item 1623 der Schulmeister das erstemal zue Heuchlingen gewest, haben die Pfleger (Kirch.pfleger) für ihn bezahlt" ........
Weiter: "Der Schulmeister hat von Anfang an das Mesnerhaus bewohnt".
Int. angemerkt. Das bedeutet: Die Mesner in Hchl. führten in der Regel auch den Lehrerdienst aus. Wobei der wichtigere -besser erstere- Dienst damals der des Mesners war.
................

Die Rechte und Pflichten eines Mesners werden so beschrieben:

"Kaspar Kugler, dieser Zeit Inhaber des Mesneramtes zue Heuchlingen und ist Ihme das vor verschiedener Zeit von des Hochwürdigen meines Gnädigen Fürsten und Herrn Ambtleuten zue Ellwangen uff sein Wohlhalten geliehen und angenommen worden, also und dergestalt daß: Er Kaspar Kugler erstlich die Uhr mit richten Tag und Nacht vleißig warten und versehen. Nachmalen daß Er dem Herrn Pfarrer in der Kirchen und sonst mit allenm Vleiß und allen christlichen Ceremonien dienen und gehorsam sein soll, der Kirchen Zieher (Zier) und Ornaten getreulich verwahren, die Altär jederzeit uff - und zuthun, derselbigen und der Kirchen mit Butzen (putzen) und Khören (kehren) vleißig halt, dem Leuthen (läuten) jederzeit nach des Pfarrers Befehl durch sich oder die seinen gehorsamblich nachkommen und Jeder Zeit mit dem Herrn Pfarrer von und zue Krankhen gehen (Krankenbesuche) wie recht ist und sich sonsten inn- und außerhalb der Kirchen aller christlichen gehorsam Erbarlich (ehrbar) wohl und wesentlich halten, wie einem sollichen Diener und seinem Ambt zue thun begühret und wol anstet.
Tha aber einiger Mangel bey Ihme wurde erschienen und seinem Ambt nit getreulich nachsetezen, sondern fahrlessig erzeigen , so hat hochgedachter mein Gnädiger Fürst und Herr zue Ellwangen, oder dero Ambtleuth Jeder Zeit macht (Macht) und volle gewallt (Gewalt) Ihne vom Mesnerambth abzue setzen oder sonsten seinem Verschulden nach zue straffen, wie sich gebührt........

Es folgen nun verschiedene Punkte über Rechte und Vergütung des Mesneramtes.

Ein Punkt
sei dabei genannt: ".... und ist das Mesner Ambt von der Herrschaft Heuchlingen bißher dienst frey gelassen worden".
(frei von allerlei Fronarbeiten)

Über das Einkommen.
Was das Mesner Ambt für gerechtsame und zue Einkommen hatte:

"Erstlich von Alter und bisher jhee und allweg gebreuchlich geweset, wann allhie in dieser Pfarre Heuchlingen und wer darein mit pfarrlichen Rerchten geheerig und zum Sakrament gegangen ist und gehet mit Tod ab, so seyen desselben abgestorbenen Erben dem Mesner für des Leutterlohn ain Viertel Dinkel zue geben schuldig."


2. Beim
Tod einer Person, welche nicht zum Sakrament gegangen, ist dessen Vater, Mutter oder Verwandter dem Mesner ein Viertel Haber schuldig.

3. Wenn ein zur Pfarrei gehöriges Kind zur Tauf getragen wird, haben die Eltern, welche auf dem Feld anbauen, dem Mesner Einen Tauflaib zu geben.
Eltern, welche nicht auf dem Felde bauen, haben für den Tauflaib dem Mesner 4 Pfennig zu geben.(also Eltern ohne Acker- wie Häusler, Tagelöhner, Hausgenossen u.dgl.)

4."...... Gemaindt zue Heuchlingen jeden Mesner soll vier Haupt Viech, unverlohnt deß Hirthenlohns unter dem gemainen Hürthen gehen & deß Hürthenlohns frey lassen" - (er konnte also bis zu 4 Kühe dem Dorfhirten mit auf die Weide geben).
......................

Die Mesner Güter -  "Und gehen nachvolgende Güeter zum Mesnerambt".

Ain Haus uff dem Bihl (Kirchbühl) zwischen der Gamaindt gerings umb gelegen u. hat nit weiter denn Troffrecht. -1*

Ain Gärtlein ungevehrlich ain Viertel unter der Kirchenmauer und zwischen gemelter Kirch- mauer u. Hannsen Müller- genannt Gassenhansen- Garten , hinden uff der Pfarrgarthen u. vornen an die Gemaindt stoßend. - 2 **

Ain Tagwerk Garten, genannt die Mesner Egart zwischendem gemeinen Trefflinsr Rayn und °°Georg Seiboldten Akher gelegen, hinden uff Leonhardt Kellins Uchtwaid und vornen uff die Gemaindt stoßend. – 3 *** | °° Georg Seiboldt bewohnte das Haus 72 am Kirchberg- "Kübler" Intern hierzu angemerkt: "Kübler" / Barth gehört das Feldstück noch heute.

Zwei Tagwerk Wiesen, genannt die Mesnerwiesen, zwischen Martin Engel, Hans Tholder, Wolf Mayer, Leonhardt Kellin, der gemainen Hommelwies und der Leyn gerings umb allen zue Heuchlingen gelegen - 4 *

Nähere *Erläuterungen nach G. Zeyer.
1 * Haus a. Kirchbihl : ist wohl das Haus des Patriz Waibel. | Int. Neubau d. J. + Waibel.

2 ** Ist das Areal das zwischen dem Haidner Hausgarten und dem Haupt- Treppenaufgang gelegen ist. (

3 *** Ist die sogenannt Schulwies, oberhalb des Wäldleins v. Bäcker Klingenmaier , anstossend an den Weg, vorne an Karl Waidmann (Hs.62)

4 **** Wiese gegenüber dem Sporthaus Klingenmaier zur Lein hin gelegen.
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Der Mesner als Glöckner - u.a. ein kurzer Ausschnitt aus einer Darlegung v.H. W. Schmitz im Heft 6, Jahrg. 48 - "Sänger - u. Musikanten"
Herr der Glocken war in den früheren Zeiten der Mesner - also in den Zeiten, als es noch keine elektrischen Geläute gab und die Glocken über die Glockenseile zum Schwingen gebracht werden mussten. Viele Diözesen und Landeskirchen haben hierzu - teilweise recht komplizierte- Musterläuteordnungen herausgebracht.
Im süddeutschen Raum zeigt die katholisch Leutetradition einige besondere Läutesitten auf. **Da ist zuerst das Angelus- oder Gebetläuten zu nennen, das am Morgen, zum Mittag und am Abend mit einer Glocke zu hören ist. Die heutige Form entstand im 17. Jh. auf der Grundlage des 1456 angeordneten Türkenleuten, einem führbittenden Gebet gegen den sich durch Feuer und Schwert ausbreitenden Islam. Dem abendlichen Angelus schloß sich, seit 1609 von Rom aus verbreitet, ein Arme- Seele-Läuten an die Verstorbenen, eine Mahnung für die Lebenden.
**Im evangelischem Raum ist die Marienverehrung und hierbei auch das "Angelus- Läuten" nicht in Brauch. So erstaunt eine Anordnung in der Sulzbacher Feuerordnung, in der es heißt: "das Anheizen und Schüren von Feuer nach dem Ave-Maria-Läuten ist bei einer Strafe von 5 Schilling Buße untersagt". Dies besagt, dass das **Ave-Maria-Läuten auch 40 Jahre nach der Reformation dort noch eine Rolle spielte.
Zusätzlich erfolgte am Donnerstagabend das Todesangst-Christi-Läuten. Es wurde beispielsweise im Bistum Passau Anf. des 18. Jh. eingeführt und steht in enger Verbindung zum
Scheideläuten am Freitag um 15 Uhr. Beim Scheideläuten wird der Todesstunde Christi gedacht. Geläutet wurde mit der großen Glocke. Dieser Brauch ist seit dem Ausgang das 14 Jh. belegt.
Das sogenannte Sonntagseinläuten am Samstagnachmittag ist, wie das Angelus-Läuten, heute noch Brauch.
Heute noch Brauch ist das Läuten vor Beginn von Gottesdiensten, Andachten u.ä an Werk- Sonn- oder Feiertagen. Hierbei erfolgt ein Vorläuten 1/2 Std. vor, und das Zusam-menläuten 1/4 Std. vor Beginn des Gottesdienstes -wurde lokal verschieden gehandhabt.

Zu Nennen wären auch:
Das Läuten beim Gang zu Begräbnissen, Leichenzügen oder heute die Leichenüber-führungen, das Läuten bei Hochzeiten.
Dann,
früher auch das Sturm- und Feuerläuten.

Dabei gaben die Musterläuteordnungen genau vor mit wieviel Glocken jeweils bei den einzelnen Anlässen geläutet werden mussten, abhängig von Anzahl der vorhandenen Glocken.

Eine solche Laeuteordnung gibt es in Heuchlingen noch heute.
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Der Mesner - Lehrer und Organistendienst - ein schwerer Dienst.
Die Verrichtung von Lehrer- und Kirchendiensten
, über den Mesner - bis hin zum Organistendienst, gehörte lange Zeit ganz selbstverständlich zu den Aufgaben eines Lehrers. (häufig waren sie Lehrer, Handwerker, Hochzeitlader u.a. (...) und Mesner in einer Person. (17. - 18. Jh. b. Anf. 19. Jh.)
Ein Nachkomme aus einer Lehrerdynastie - selbst Lehrer, bezeichnet dieses Gemengenlage so: "Der Dienst eines Landlehrers auf einer Schulstelle mit Kirchendienst war früher sehr schwer und erforderte den vollen Einsatz aller körperlichen und seelischen Kräfte".
So beschreibt er eine Schuslstelle auf dem Lande - noch um 1900, so: "Die Lehrerfamilie war im Mesnerhaus untergebracht. Der Lehrer musste die Glockenleuten und die Turmuhr aufziehen, jeden Tag Mesner und Orgeldienste leisten und bis zu 100 Kindern den Schuldienst versehen. So etwas wie Urlaub war praktisch ausgeschlossen. Der Innhaber einer Lehrer, Mesner, Chorregenten und Organistenstelle war genau so unabkömlich wie der Pfarrer"
-
Int. und das bei einem erheblich geringeren Verdienst.
Qu.: Heft 6, Jahrg. 48 - "Sänger - u. Musikanten"

 

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