Übergang
von der Leibeigenschaft zum freien Bauern und Bürger in der ersten Hälfte des
19. Jahrhunders - und die entstandenen Propleme. . Schon
bald nach Errichtung des
Königreichs Württemberg Anf. d. 19. Jh. - und auch nach Anlehnung an
Grundsätze der französ. Revolution, setzten Bestrebungen ein, das aus dem
Mittelalter stammende grundherrliche Lehnswesen aufzuheben und die einzelnen
Bauernlehen allmählich in freien Besitz zu überführen - allodifizieren. – Die einzelnen
Lehensnehmer konnten nun durch die Ablösung aller Zehnten und Grundlasten
endgültig frei über ihren Grund und Boden verfügen. Für die Lehensnehmer
war es nun auch möglich, einzelne Felder aus dem Lehensverbund herauszulösen,
d.h. zu verkaufen, u. mehr. Bemerkenswerte Änderungen / Eckdaten. Das Bürgerrecht für jeden wurde eingeführt - dh. jeder in
einem Ort geborene Mensch war Bürger dieser Gemeinde, mit allen
Bürgerrechten. -- Das Heiratsverbot, besser die Beschränkung einer Heirat auf
den Nachweis, auf das Vorhandensein eines bestimmten Vermögens (Geld, Güter
usw.) wurde aufgehoben. Ein paar Eckdaten: 1817: Abschaffung der Leibeigenschaft (soweit noch
vorhanden) 1828: Abschaffung der Fron, Blut - u. Heuzehnten (u.a.)
mit dem 16-fachen bewertet.
Naturalgefälle von mehr als 10 fl. (Gulden) mit dem 20-fachen, von mehr als 40 fl. mit dem 25-fachen Betrag der jährl. Leistungen bewertet. (Wertmaße: 1
Scheffel Roggen ~ 6 fl. (Gulden), 1 Scheffel Dinkel ~ 4 fl. u. 1836: der Staat bezahlt für den Bauern vorschussweise
den 20-fachen Betrag des jährl. Ertrags an den bisherigen Grundherren. Um 1844: grundlegende Ablösegesetze zur allgem Zehntablösung
(Weiderechte, Allmenden, Brunnen, Wege u.a. 1833:
wird die beschränkte Heiratserlaubnis in Wttb. aufgelöst
- v. d. Gemeinden teilw. aber *heftig angefochten. Erst 1871
wurde sie gänzlich aufgehoben. (*Intern: Anstieg der Zahl an Ortsarmen
und die entstehenden Belastungen) Nochmals zusammengefasst: Von allen auf den einzelnen
Anwesen ruhenden Lasten wie Frone, Spann - u. Handdienste, Zehnt-abgaben
u.a., wurde ein langjähriger
Durchschnittswert ermittelt und mit
dem Faktor 20 multipliziert. In 20 Jahren mussten nun die
errechneten Werte getilgt werden. Hinzu kamen hier natürlich noch die
regelmäßigen Zinszahlungen in Höhe von 4 – 5 %. Die Folgen: hohe Verschuldung - Hofaufgaben – Hofteilungen. Die Belastungen konnten oft nur getragen werden indem die Häuser
in 2 oder gar 3 Wohneinheiten aufgeteilt und so auf mehrere Schultern verteil
wurden. Acker und Wiesen mussten verkauft werden, usw. Weitere
Aspekte: die meisten Anwesen
hatten sich über Lehens-Generationen hinweg hoch verschuldet – dies belegen
„regallange“ Unterpfandsbücher und Einträge in den Verkaufsprotokollen im 18.
und 19. Jahrhundert. Weiter:
Nach dem Bekanntwerden, die
Fallehen in freie Lehen umzuwandeln forderten Pfleg-schaften, Stiftungen und
private Kapitalgeber nun rigoros ihr Geld ein. . Zeit der Spekulanten und der Wucherer. Es kam die große Zeit für Güterhändler und Spekulanten, welche nun reihenweise Anwesen aufkauften und zerschlugen.
Die einzelnen Güter, aber auch Hausteile, wurden sodann wieder
an Interessenten verkauft – oft noch in derselben Woche und im Tagesrhythmus
– dabei mussten nicht selten die auf den Liegenschaften
lastenden Schulden und Pfandschaften sogleich bar an den Gemeinderat
entrichtet werden - ein großer Teil des Verkaufserlöses war dann auch
schon wieder weg. Eine der Folgen: um 1850
waren in Heuchlingen fast 40 Hausvorstände vergantet, also zahlungsunfähig.
Weitere Details zu jener Zeit finden sich auch in Wissenswertes in Navigat. 4 b .............. |