Obereramt Heuchlingen – Dorfordnung – Dorfgemeinschaft - Dorfleben.

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Nach Übergabe der Schlossanlage in Heuchlingen an die Fürstpropstei Ellwangen im Jahr 1609 wurde die Fürstpröpstliche Landesverwaltung von zunächst drei, in zuletzt sechs Oberämter aufgeteilt.

Heuchlingen bildete das zuletzt gebildeten Oberamt. Diese Struktur sollte dann bis in das Jahr 1803 andauern.

> Das Oberamt Heuchlingen bestand aus den Gemeinden Heuchlingen, mit ihren Gehöften (Holzleuten war Lehenvergaben der Klöster in Gmünd- ausgenommen das Hofanwesen „Strohbauer“ welcher d. Schloss Hchl. angehörte)

> Die Herrschaft Wöllstein mit ihren Waldgebieten und Sägemühlen.

> und die Gemeinde Abtsgmünd, ebenfalls mit seinen Korn - u. Sägemühlen und dem Eisen- Hammerwerk. (angemerkt: hier wurde u. a. Stabeisen für die Nagelschmiede im Gmünd, Mögglingen u.a. Orte vorgehämmert.)

< Sitz des adeligen Oberamtmannes war das Schloß Heuchlingen (zeitweilig) --
< während der Amtmann in Abtsgmünd saß.

Heuchlingen -  sozialer Aufbau - Schichten, Stände zu Anfang des 19. Jh.   

Eine Übersicht: Zu Anfang des 19. Jh. standen in Heuchlingen annähernd 72 bis 75 Hausanwesen (mit etwas mehr Wohneinheiten).

Zusammengesetzt aus ca. 8 Bauern, ~ 50 Seldner - und  Lehneranwesen und ca. 15 Häusleranwesen der Taglöhner, Handwerker u. a.

Einige der letztgenannten Häusler / Hanwerker- Anwesen seien genannt:

2 Bäcker - den Wägnersbeck (Hs.16) u. d. Beckamichele (Hs. 54); 1 Bader - i. Hs. unterhalb d. „Badquelle“; mind. 2 Zimmermanns- Familien - den Zimmermstr. Holl u. die Zimmerersippe Schönberger; mind. 2 Maurersippen wie: die "Tonismaurer" Wanner / Werner i. Hs. 19 u. die Maurersippe Krehwedel i. Hs. 35; mind. 1 Schmied - d. Schmied Kuhn i. Hs. 25; mind. 2 Hirten u. Hirtenhäuser i. d. Hirtengasse 100. i. Hs. 76 u. Hs. 64/65 a. d. Kirchbühl; 1 - 2 Gänsehirten a. d. Gänsbühl; mind. 2 Schneider, "Beckenschneider" Jh. Hägele i. Hs. 15 u. d. „Stöffele“-Biehlmaier, a. d. Kirchbühl Hs. 102; 1 Dorfbüttel; 1 Feldschütz; event. noch 1– od. 2 Nachtwächter; mind. 1 Krämer, d. Nikolai Ohnewald i. Hs. 86; 1 Käser; 1 Abdecker („Schinder“ – u. a. d. Keartschwarz) 1 Schultheißenhaus im alten Haus (vermutl. Hs. 26); 1 Mühle; 2 Gasthäuser. Hinzu kommen noch: ~ mind. 2 Hofstellen a. d. Brackwang, 2 Hofstellen auf dem großen- und 1 bis 2 H.S. a. d. kleinen Mäderhof, 1 Hofstelle a. d. Birkhof, 1 H.S. a. d. Riedhof u. 1 Haus im Stöckach, 1 Hs i. Kiart  und 1 Hofstelle in Hlzl. („Strohb.)
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Aufbau und Verwaltung der Gemeinde Heuchlingen im 18./19. Jh.

An der Spitze der Gemeinde- Hierarchie standen:

Der Schultheiß. Er wurde vom jeweiligen Landesherren eingesetzt und hatte dessen Interessen zu vertreten. Er war verantwortlich für den weltlichen Teil– die weltlichen Belange in der Gemeinde.

Er war Richter der niederen Gerichtsbarkeit, Steuerneintreiber,  Amtsschreiber, verantwortlich für d. Steuerung d. herrschaftl. Frondienste, u.s.w. -- Vielleicht interessant: ein Vorfall aus der königlich Wrttb. Herrschaft: auf Martini 1817 (11. November) legte Herr Schultheiß Trettner das Acciser-Amt freiwillig nieder, welches dann ich (Josef Ohnewald) erhielt   Der Anlass: Nach einer Prüfung durch Beamte des Oberamtes wurde der rückständige und schleppende Steuereinzug durch den Schultheiß Trettner beanstandet. -- Quelle: Aus d. Tagebuchaufzeichnungen von Josef Ohnewald.

Neben dem Schultheiß wäre dann zu nennen:

Der Dorfpfarrer- das Pfarramt -- war für die sittlichen - und kirchlichen Belange in der Gemeinde verantwortlich. ---- Wissenswertes hierzu: Nach der Einvernahme der Fürstpropstei  Ellwangen in das neu geschaffene wrttb. Staatsgebiet „Neuwürttemberg“ im Jahr 1803, ordnete König Wilhelm die Einführung der Kirchenkonvente auch in den katholischen Landedesteilen Neuwürttembergs an.

"Da wir von der Zweckmäßigkeit derselben (d. Kirchenkonvente) für die Einhaltung äußerer Ordnung und für die Beförderung der Religion und Sittlichkeit, sowie für die Geitlichen uns überzeugt halten" (Reyscher-Bd. 10 S. 504f. (ZWL Jg. 49)

Dieses Kirchenkonvent in Hchl. bestand aus 4 ehrbaren Dorfleuten (i. d. Regel Bauern) und dem Dorfpfarrer als Vorsitzender dieses Konvents. Konventsitzungen mussten alle 4 Wochen (urspr. 14-tägig) abgehalten werden. Hierbei wurden alle, die Kirchenzucht betreffende Geschehnisse im Ort, untersucht und die zu verhängenden Strafen verhandelt. Konkret verhandelt wurden: Versäumniss des sonntäglichen Gottesdienstes, Wirtshausbesuche während des Gottesdienstes, Ehebruch, nichtehel. Geschlechtsverkehr, Ehestreitigkeiten, nächtliches Lärmen, Sauferei, Tanzvergnügen, abhalten von Lichtstuben u. vieles mehr. Die Bevölkerung war angehalten, derartige Geschehnisse dem „Konvent“ zu melden. An Strafen wurden ausgesprochen wie: Nennung von der Kanzel, sowohl der Person, wie auch das Vergehen. Bei Geldstrafen wurde die anzeigende Person mit einem Teil der Geldstrafen, oder anderweitig belohnt.

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Dorfverwaltung und Dorfordnungen

Die bürgerliche Gemeinde konnte - unter Kontrolle des Schultheißen (also der Herrschaft)- ihre Angelegenheiten weitgehend selbst verwalten. Sie besaß das Recht, in der Gemeindeversammlung für alle Dorfbewohner verbindliche Satzungen aufzustellen und deren Befolgung auch durchzusetzen. (z.B. Bußgelder) Solche Satzungen wurden oft in einer sogenannten „Dorfordnung“ festgehalten. (es findet sich v. Hchl. keine) Der Umfang eine solchen Dorfordnung war oft noch untergliedert in Waldordnung, Hirtenordnung, Ruggerichtsordnung, u.s.w.

In Selbstverwaltung erfolgte dann Regelungen zur geordneten Flurnutzung im Zuge der Dreifelderwirtschaft, Vergabe und Verteilung der Allmenden, Festlegung des Schäferzugs durch die Fluren, die Pferchvergabe und der Pferchverkauf u. mehr.  ---- Als personellen Angelegenheiten können genannte werden: Wahl und von Dorfhirten, Nachtwächtern - oft in Verbindung mit Feuerschau u. Brandschutz. Die Ernennung von Feldschützen und Feldvermesser. Planung der Frondienste, Aushub und sammeln von Leinsand und Leinkies – und dessen Verkauf (für den Häuserbau damals), und vieles mehr.

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Aufbau und Verwaltung der Bürgergemeinde Heuchlingen – in der Fürstpropstei Ellwangen und *Neuwürttemberg - *wie das ehem. Gebiet der Fürstpropstei Ellwangen, der versch. Grafschaften u.a., nach der Eingliederung in das Königreich Wttb. Bezeichnet wurde. Dabei liegen für die ellwangische Zeit derzeit keine detailierten Kenntnisse vor.

Der personelle Aufbau:

Erster Gemeindebeamter war der Schultheiß - in 1826/27 war es Melchior Trettner.
Der Schultheiß übte i. d. Regel auch das Amt des Ratschreibers aus. Angemerkt: Melchior Tretner wurde noch (als letzter) von der Fürstpropstei eingesetzt. Er vertrat die Interessen der Propstei.

Die weiteren Angestellten: Der rechnungsführende Bürgermeister oder Accieser, (der Steuer-eintreiber). Danach war es der Gemeinderechner (Gemeindepfleger) - (jener Zeit -1826/27- Josef Ohnewald), welcher f. d. das Kassen- und Rechnungswesen zuständig war. Der Gemeindepfleger durfte jedoch nicht gleichzeitig Ratsschreiber sein; der Fronbürgermeister - er war i.d. Regel im Gemeinderat vertreten (1. Gd.Rat); ein Polizeidiener - in jener Zeit Bernhard Holl; ein Flur- oder Feldschütz = 1826 Bernh. Kaiser, 1827 M. Hudelmaier -- 1813 noch Flurer genannt; dan ein Nachtwächter - Anton Burghardsmaiyer;  ein Dorfhirte /Gänsehirte - dieses Thema ist in einem gesonderten Blatt dargelegt. Nicht mehr aufgeführt sind: ein Abdecker, auch Kleenmeister genannt, ein Dorfhirte für die Schweinehütung und ein Totengräber.

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Bedienstete in Heuchlingen ohne feste Besoldung in 1813/14

Untergänger: Überwachung der Feldgrenzen, Feststellung u. Berichtigung der Marksteine usw.

Viehschauer und Brod - und Fleisschauer - auch Brod - Bier - und Fleisschauer bezeichnet.

Feuermeister - Rottmeister = Anführer einer Feuer-Rotte - meist 10 Mann stark.

Localfeuerschauer für halbjährl. Visitation

Kaminschauer (Kaminfeger) – extern

Sie beziehen keine Besoldung, sondern nur die Commun-ordnungsmäßigen Taggelder.

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Gemeindebedienstete mit Allmandbesoldung und anderes.

Bei der Allmendteilung im Jahre 1804 wurden einen jeweiligen

Pfarrer - Schultheiß und Schullehrer zu Hchl. jedem 6 Alllmandteile,

Für eine Hebamme allhier aber 5 Allmandteile zur Nutzung vorbehalten - s. sep. Thema

"Wobei die 23 Allmandteile an verschiedenen Orten gelegen sind, und wovon das Grundeigentum der Gemeinde zusteht"

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Besoldungen - Beispiele
Schultheiß und Ratschreiber
in 1826/27: = 36 fl. (Gulden) jährlich + div. Zulagen
............................................................ in 1857/58: = 100 fl. - i. d. Sa.
a. Gemeindepfleger (Bürgermeister) = 22 fl. jährlich + div. Zulagen
b. Fronbürgermeister (Geschäft des Gd. Pflegers) = 12 fl. jährlich
................................................................11853 /54: a + b = 76 fl. i.d. Sa.
Polizeidiener = 36 fl. jährlich ........... 1854/55 ~ 50 fl.
Flurer (Flurschütz) in 1813 mit 21 fl. jähl. vergütet
Flurschütz (Flurer) in 1826/27 = 36 fl. jährlich -
Nachtwächter in 182627 = 25 fl. jährlich
Flurschütz u. Nachtwächter: 1855/56: zusammen v. Bernhrd Wanner, Küfer
................. für Flurschutz jährl. 40 fl. und für Nachtwache jährl 25 fl.
Untergänger.
Die Untergänger (Pers.Gruppe) erhielten 1859/60 das Jahr über = 65 fl.
Der Leichenschauer erhielt lt. Beschluss 1834) in 1859/60 jährl. 6 fl.

Die jährliche Besoldung in 1826/27-scheint gering. Dabei wurden aber gesonderte Einsätze, wie z.B. die einzelnen Sitzungen, Botendienste u.s.w. jeweils mit Taggelder entlohnt. Diese betrugen in jener Zeit ca. 24 Kreuzer.
Zum Vergleich: Der Maurermeister Werner verrechnete für eine Leistug an die Gemeinde
28 kr. Taglohn für die Arbeit eines Gesellen.
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Löhne und Preise um 1850 (Tafel aus Heimatmuseum Waldstetten abgel.)

 

 

 

  

Verdienst - Beispiel gegenüber gestellt:

1860 fertigt der Schuhmacher Vitus Weber im Auftrag der Gemeindepflege Hchl. für die arme Josepha Vogt v. hier ein Par Schuhe und bringt
hierfür in in Rechnung: 2 fl.- 40 kr.

 

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