Vieh - und Gänsehirten in Heuchlingen - in den Schultheißerei -Rechnungen 1811/13 u. a. festgehalten.
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Das Hirtenamt in früheren Zeit (frühe Neuzeit).
Für Heuchlingen liegen leider keine Gemeindeordnungen aus früheren Zeiten vor. Jedoch lauteten diese wohl alle ähnlich und waren nur nach örtlichen Besonderheiten anders lautend. Hierzu deshalb ein Blick weit zurück in die Jahre um 1580. In dem Ortsbuch "Sulzbach - Laufen" von Alfred Klumpp hat dieser ein paar Ordnungspunkte zum "Hirtenamt" aufgezeichnet.

Sie lauten (u. a.)
Wer junge Schweine hat, muß sie im Alter von 12 Wochen dem Hirten übergeben und ihm die Hirtenpfründe bezahlen (in Geld und in Naturalien)
Wird eine Kuh, eine Sau oder Geiß der Viehherde zugeführt, dann ist nach drei Tagen die Hirtenpfründe zur Zahlung verfallen (fällig)
Wenn der Hirte seine Herde in die Stupffel - in die abgeerntnete Getreidefelder getrieben hatte, darf weder die Gemeinde, noch eine Nebenherde, noch die Bauern mit ihren Ochsen die Felder zum Weiden benutzen. Muß aber ein Bauer Garben der Herrschaft oder auch eigene heimführen, soll dieses nur mitangewehntnem Vieh geschehen, also mit Ochsen, die im Joch gehen und dadurch nicht
s abfressen können.
Ist der Gemeindhirt aber bereits über das geleerte Feld gefahren, so darf eine Nebenherde frühestens einen Tag später darüber getrieben werden.

Intern hierzu angemerkt: man sieht an diesen strengen Hüte-Regeln die ganz allgemein ständige prekäre Futterknappheit für für alles Vieh damals - Dies änderte sich erst mit der Einführung der Stallfütterung Anf. des 19. Jh.

Alfred Klumpp beschreibt weitere strenge Regeln zur Viehhaltung damals.
Gänsehaltung: Ein Bauer darf sechs, ein Söldner vier Gänse halten. Junge Gänse sind nach dem Ausschlüpfen zur Pfründe anzumelden und die nun überzähligen alten Tiere zu Jacobi (25. Juli) wegzutun.
Geißenhaltung: wer zwei Kühe (od. mehr) besitzt, darf keine Geißen halten. Neben einer Kuh ist eine Geiß erlaubt. Anstelle einer Kuh dürfen aber zwei Geißen im Stall stehen. Die Aufzucht junger Geißen muß bis Jacobi im Stall erfolgen, anschließend dürfen sie mit dem Hirten das Feld weiden. Von der Waldweide sind sie aber ausgeschlossen.
Der Hirteneid - ein Ausschnitt (aus dem Ortsbuch "Sulzbach - Laufen" v. Alfred Klumpp)
Ein jeglicher Hirt zu Sültzbach würdt gereden, versprechen und an eines leiblichen geschworenen Ayds statt geloben dießer gantzen Gemaindt, des Armen, sowohl als des Reichen, gethrewer ufrechter redlichen und frommer Hirt zu sein, die ihm empfohlen und anvertraute Herd nach bestem und eüßersten seinem vermögen aus und einzutreiben zu Wäldern, Wayden und zu Tränken und in solchem seinem eigenen Nutzen nit zu suchen. Auch niemand nit zu förchten noch verschonen ................
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Der Dorfhirte für das Hornvieh zur Beweidung der - oft zerstreut liegenden - Allmenden in Heuchlingen.
Bis um 1800, und auch danach, wurde in ganz Mitteleuropa das gesamte Jung- u. Altvieh- meist auch die Schweine- auf festgelegten Viehgassen und Triebwege auf die ortsfernen Allmendflächen und *Waldweiden getrieben (* meist mit Eichen, Buchen u.a. Laubbäumen und Büschen bewachsene Weiden.
*Diese wurden alle 8 -10 Jahre für einen Neubewuchs ausgehauen). Hierbei musste das Vieh eines jeden Hauses der Gemeindeherde zugeführt werden, das dann von bestellten Gemeindehirten auf die genannten Weiden getrieben und bewacht wurde.
Das Melkvieh wurde zur Abendzeit in die heimischen Ställe getrieben, während das Jungvieh, Ochsen und Stiere oft auch in der Nacht auf der Weide blieb - Nachtweiden, z. Tl. mit einfachen Vieh- Unterständen und Hirtenbehausungen.
Die Beweidung der Allmenden dauerte vom zeitigen Frühjahr bist in den späten Herbst hinein.
Zur Gewinnung des Winterfutters (Heu) wurden dafür ausgewählten Allmendflächen, Raine und Öden bis zum Juli von der Beweidung frei gehalten und dann einmalig zur Heugewinnung abgemäht - und danach wieder beweidet. Das gewonnen Heu war oft von schlechter Qualität, schlecht gelagert und auch knapp. Im Frühjahr dann, beim ersten Weidegang, war das Stallvieh nicht selten völlig abgemagert und halb verhungert. Qu. "Schwäb. Heimat"- 2016/2

Nach 1804
wurde auch in Hchl. die allgemeine Stallfütterung eingeführt.
Der Gemeindehirte wurde nicht mehr benötigt. Der Eintrag in der Schultheißerei-Rechnung von in 1811/13: *Das Hirtenhaus in Hchl. wurde 1807 an *Michael Waibel (Kauz-Waibel) verkauft".
Angemerkt: *betrifft den Standort des heutigen Wetzel-Anwesen in der Hirtengasse.

*Michael Waibel, der "Hirtenmichel" ist der erste namentlich bekannte Bewohner des Hauses. Im Nov. 1810 verkauft Waibel an Anton Stadelmaier von Leinzell seine, 1807 von der Gemeinde an ihn verkaufte Liegenschaften für 550 fl. Sie besteht aus 1 einstock. Wohnhaus - "das ehemalige Hirtenhaus", 1/4 Garten neben dem Haus, 1/8 Tagw. Wiesen an der Lein und 3 Bürgerteile mit je 1/4 Wttb. Morgen an 3 Stck.

Intern sei hier angemerkt: auch im Haus 76 an der Haldengasse sind in der Folge Stadelmaier mit dem Namenszusatz" "Hirtenseph alt" und „Hirtenseph jung“ (u.a.) vermerkt - offensichtlich gab es nicht nur dieses Hirtenhaus hier in d. Hirtengasse, sondern noch ein zweites: das Haus Nr. 76.“ (auch d. Hs. 64/65)
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Der Gänsehirte in Heuchlingen
Gänsehirtenlohn.
*1859 wurde die Elisabeth Radici hier, als Gänsehirtin angenommen um eine jährl. Belohnung von 32 fl. u. 45 kr. -
--- aus Gemeindepfleg-Rechnung 1859/60

Hierüber steht in den Beilagen der Gd. Rechng. 1859/60- verhandelt am 8. Apr. 1859.
Für die Dauer vom heutigen Tag (8. Apr.) bis 11. Nov. d.J. ist für den hiesigen Ort ein Gänsehirt zu dingen, ........ und *die Liebhaber hierfür eingeladen wurden. Es wurde folgende Bedingungen festgestellt:
1. der Hirt hat sämtliche den hiesigen Ortspersonen angehörige Gänse täglich mit Sonnenaufgang auf die bestimmte Weidegebiete aus - und erst nach Sonnenuntergang einzutreiben.
2. für jeden Schaden, welcher durch das Hüten verursacht wird, hat der Hirt Strafe zu gegenwärtigen.
3. wenn derselbe in Bezug auf die Gänsehut nachlässig oder in irgend einen Beziehung untauglich wird sein Geschäft gehörig zu besorgen, so hat der Gemeinderat das Recht, auf Kosten dieses Hirten einen anderen Hirten aufzustellen.
4. das Hirtenlohn wird zur Hälfte auf Jakobi, und zur andreren Hälfte auf Martini d. J. bezahlt.
5. die gemeinderätliche Genehmigung wird vorbehalten
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*Wahl zum Gänsehirten: ..... Es fordert Melchior Sachsenmaier = 33 fl. **..... verbleibt im letzten Streich die Ehefrau des Johannes Radizi um die Summe von 32 fl.,45 kr.

1871/72: Im April 1872 hat die Maria Uhl die Gänshut für das Jahr 1872 übernommen um 40 fl.---- aus Pu. 6 d. Gemeindepfleg - Rechnung - Protokoll Nr. 12 v. April 1872
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Eine Geschichte zum Thema Gänsehüten in Hchl. - nach *Recherchen v. Pfarrer Gustav Zeyer.
*"In früh. Zeiten spielte die Gänsezucht eine viel größerer Rolle wie heute. Wegen der Lein war für Hchl. die Gänsezucht früher besonders günstig. Der große Gänsebestand v. Hchl. wurde unter Aussicht des Gemeindegänsehirten auch auf die hierfür bestimmte Flur auf dem Gänsbühl oder Gänsfeld getrieben. Die älteren Leute (Bericht i. 1956) können sich noch erinnern, wie in der Morgenfrühe der Gänsehirte des Dorfes Gänse sammelte. Mit seinem Kuhhorn blies er durch die Gassen, damit die Bewohner die Gänseställe öffnen und sich die Gänse der Herde anschließen konnten. Wenn dann abends der Hirte wieder eintrieb, begann er wieder in das Horn zu stoßen und seine Herde watschelte vom Gänsfeld dem Dorf zu und flogen vielfach auch in die Höhe dem Dorf zu.
"Dabei passierte es -(vor etwa 30 Jahren, um 1825)- dass eine Gans an eine Kamin schoss und tot herunterfiel."

Wissenswertes aus der Gemeindepflege-Rechnung 1911.
An der Stelle des vormaligen Sattler- Hauses befanden sich die ehemaligen Krautländer der Mühle und Sachsenmaier (s`Eduarda). Bei diesen Krautgärten, zwischen den Parz. 16 u. 117 und der Lein, wurde 1911 ein eingemachter, sogenannter Gänsewasen oder auch Gänsegarten angelegt. Grund hiefür war das Verbot des Freilaufenlassens der Gänse. Alle 26 Gänsebesitzer mit zusammen 89 Gänsen, mussten zwischen April und Oktober ihre Tiere zwischen 5:30 u. 6:30 Uhr hier abgeben und am Abend zur gleichen Zeit wieder abholen. Als Gänsehirtin wurde Barbara Klopfer für eine jähliche Vergütung von 25 Mark angestellt. Die Gänse waren in den Nachtstunden damals in vielen Fällen unter der Treppe im Hausflur der Wohnhäuser untergebracht. Gänsehirtin war nach H. Stegmaier auch "d` Klopfere". (Anna Klopfer)


 

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