Vieh
- und Gänsehirten in Heuchlingen - in den Schultheißerei
-Rechnungen 1811/13 u. a. festgehalten.
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Das Hirtenamt in früheren
Zeit (frühe Neuzeit).
Für Heuchlingen liegen leider keine Gemeindeordnungen
aus früheren Zeiten vor. Jedoch lauteten diese wohl alle ähnlich und
waren nur nach örtlichen Besonderheiten anders lautend. Hierzu deshalb
ein Blick weit zurück in die Jahre um 1580. In dem Ortsbuch
"Sulzbach - Laufen" von Alfred Klumpp hat dieser ein paar
Ordnungspunkte zum "Hirtenamt" aufgezeichnet.
Sie
lauten (u. a.)
Wer junge Schweine hat, muß
sie im Alter von 12 Wochen dem Hirten übergeben und ihm die Hirtenpfründe
bezahlen (in Geld und in Naturalien)
Wird eine Kuh, eine Sau oder Geiß der Viehherde zugeführt,
dann ist nach drei Tagen die Hirtenpfründe zur Zahlung verfallen (fällig)
Wenn der Hirte seine Herde in die Stupffel
- in die abgeerntnete Getreidefelder getrieben
hatte, darf weder die Gemeinde, noch eine Nebenherde, noch die Bauern
mit ihren Ochsen die Felder zum Weiden benutzen. Muß
aber ein Bauer Garben der Herrschaft oder auch eigene heimführen,
soll dieses nur mitangewehntnem Vieh geschehen, also mit Ochsen, die im
Joch gehen und dadurch nichts
abfressen können.
Ist der Gemeindhirt aber bereits
über das geleerte Feld gefahren, so darf eine Nebenherde frühestens
einen Tag später darüber getrieben werden.
Intern hierzu angemerkt:
man sieht an diesen strengen Hüte-Regeln die ganz allgemein ständige
prekäre Futterknappheit für für alles Vieh
damals - Dies änderte sich erst mit der Einführung der Stallfütterung
Anf. des 19. Jh.
Alfred Klumpp beschreibt weitere strenge Regeln zur Viehhaltung
damals.
Gänsehaltung: Ein Bauer darf sechs, ein Söldner vier
Gänse halten. Junge Gänse sind nach dem Ausschlüpfen zur Pfründe anzumelden
und die nun überzähligen alten Tiere zu Jacobi (25. Juli) wegzutun.
Geißenhaltung: wer zwei
Kühe (od. mehr) besitzt, darf keine Geißen halten. Neben einer Kuh
ist eine Geiß erlaubt. Anstelle einer Kuh dürfen aber zwei Geißen
im Stall stehen. Die Aufzucht junger Geißen muß
bis Jacobi im Stall erfolgen, anschließend dürfen sie mit dem Hirten
das Feld weiden. Von der Waldweide sind sie aber ausgeschlossen.
Der Hirteneid - ein Ausschnitt (aus dem
Ortsbuch "Sulzbach - Laufen" v. Alfred Klumpp)
Ein
jeglicher Hirt zu Sültzbach würdt
gereden, versprechen und an eines leiblichen
geschworenen Ayds statt geloben dießer
gantzen Gemaindt,
des Armen, sowohl als des Reichen, gethrewer
ufrechter redlichen und frommer Hirt zu sein, die ihm empfohlen
und anvertraute Herd nach bestem und eüßersten
seinem vermögen aus und einzutreiben zu
Wäldern, Wayden und zu Tränken und in solchem seinem eigenen Nutzen
nit zu suchen. Auch niemand nit zu förchten noch verschonen
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Der Dorfhirte für das Hornvieh zur Beweidung
der - oft zerstreut liegenden - Allmenden
in Heuchlingen.
Bis
um 1800, und auch danach, wurde in
ganz Mitteleuropa das gesamte Jung- u. Altvieh- meist auch die Schweine- auf festgelegten Viehgassen
und Triebwege auf die ortsfernen Allmendflächen
und *Waldweiden getrieben (* meist mit Eichen, Buchen u.a. Laubbäumen
und Büschen bewachsene Weiden.
*Diese wurden alle 8 -10 Jahre für einen Neubewuchs
ausgehauen). Hierbei musste das Vieh eines jeden Hauses der Gemeindeherde
zugeführt werden, das dann von bestellten Gemeindehirten auf die genannten
Weiden getrieben und bewacht wurde.
Das Melkvieh wurde zur Abendzeit
in die heimischen Ställe getrieben, während das Jungvieh, Ochsen und
Stiere oft auch in der Nacht auf der Weide blieb - Nachtweiden, z.
Tl. mit einfachen Vieh- Unterständen und
Hirtenbehausungen.
Die Beweidung der Allmenden dauerte vom zeitigen Frühjahr bist
in den späten Herbst hinein.
Zur Gewinnung des Winterfutters (Heu) wurden dafür ausgewählten
Allmendflächen, Raine und Öden bis zum Juli von der Beweidung
frei gehalten und dann einmalig zur Heugewinnung abgemäht - und danach
wieder beweidet. Das gewonnen Heu war oft von schlechter Qualität,
schlecht gelagert und auch knapp. Im Frühjahr dann, beim ersten Weidegang,
war das Stallvieh nicht selten völlig abgemagert und halb verhungert.
Qu. "Schwäb.
Heimat"- 2016/2
Nach 1804 wurde auch in Hchl.
die allgemeine Stallfütterung eingeführt.
Der Gemeindehirte wurde nicht mehr benötigt. Der Eintrag in der Schultheißerei-Rechnung von in 1811/13: *Das Hirtenhaus
in Hchl. wurde 1807 an *Michael Waibel (Kauz-Waibel)
verkauft". Angemerkt: *betrifft den Standort des heutigen Wetzel-Anwesen
in der Hirtengasse.
*Michael
Waibel, der "Hirtenmichel"
ist der erste namentlich bekannte Bewohner des Hauses. Im Nov. 1810 verkauft Waibel an Anton
Stadelmaier von Leinzell
seine, 1807 von der Gemeinde an ihn verkaufte Liegenschaften für 550 fl. Sie besteht aus 1 einstock.
Wohnhaus - "das ehemalige Hirtenhaus", 1/4 Garten neben dem Haus,
1/8 Tagw. Wiesen an der Lein und 3 Bürgerteile mit
je 1/4 Wttb. Morgen an 3 Stck.
Intern sei hier angemerkt: auch im Haus 76 an der Haldengasse sind
in der Folge Stadelmaier mit dem Namenszusatz"
"Hirtenseph alt" und Hirtenseph jung (u.a.) vermerkt - offensichtlich gab
es nicht nur dieses Hirtenhaus hier in d. Hirtengasse, sondern noch
ein zweites:
das Haus Nr. 76. (auch d. Hs. 64/65)
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Der
Gänsehirte in Heuchlingen
Gänsehirtenlohn.
*1859 wurde die Elisabeth Radici
hier, als Gänsehirtin angenommen um eine jährl.
Belohnung von 32 fl. u. 45 kr.
---- aus Gemeindepfleg-Rechnung 1859/60
Hierüber
steht in den Beilagen der Gd. Rechng. 1859/60- verhandelt am 8. Apr. 1859.
Für die Dauer vom heutigen Tag (8. Apr.) bis 11. Nov. d.J. ist für
den hiesigen Ort ein Gänsehirt zu dingen, ........ und *die Liebhaber
hierfür eingeladen wurden. Es wurde folgende Bedingungen festgestellt:
1. der Hirt hat sämtliche den hiesigen Ortspersonen angehörige
Gänse täglich mit Sonnenaufgang auf die bestimmte Weidegebiete aus
- und erst nach Sonnenuntergang einzutreiben.
2. für jeden Schaden, welcher durch das Hüten verursacht wird,
hat der Hirt Strafe zu gegenwärtigen.
3. wenn derselbe in Bezug auf die Gänsehut nachlässig oder
in irgend einen Beziehung untauglich wird sein Geschäft gehörig
zu besorgen, so hat der Gemeinderat das Recht, auf Kosten dieses Hirten
einen anderen Hirten aufzustellen.
4. das Hirtenlohn wird zur Hälfte auf Jakobi, und zur andreren
Hälfte auf Martini d. J. bezahlt.
5. die gemeinderätliche Genehmigung
wird vorbehalten
..
*Wahl zum Gänsehirten: .....
Es fordert Melchior Sachsenmaier = 33 fl.
**..... verbleibt im letzten Streich die Ehefrau des Johannes Radizi um die Summe von 32 fl.,45
kr.
1871/72: Im April 1872 hat
die Maria Uhl die Gänshut für das Jahr 1872
übernommen um 40 fl.----
aus Pu. 6 d. Gemeindepfleg - Rechnung -
Protokoll Nr. 12 v. April 1872
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Eine
Geschichte zum Thema Gänsehüten in Hchl.
- nach *Recherchen v. Pfarrer Gustav Zeyer.
*"In früh. Zeiten spielte die Gänsezucht eine
viel größerer Rolle wie heute. Wegen der Lein war für Hchl.
die Gänsezucht früher besonders günstig. Der große Gänsebestand v.
Hchl. wurde unter Aussicht des Gemeindegänsehirten auch
auf die hierfür bestimmte Flur auf dem Gänsbühl
oder Gänsfeld getrieben. Die älteren Leute
(Bericht i. 1956) können sich noch erinnern, wie in der Morgenfrühe
der Gänsehirte des Dorfes Gänse sammelte. Mit seinem Kuhhorn
blies er durch die Gassen, damit die Bewohner die Gänseställe öffnen
und sich die Gänse der Herde anschließen konnten. Wenn dann abends
der Hirte wieder eintrieb, begann er wieder in das Horn zu stoßen
und seine Herde watschelte vom Gänsfeld
dem Dorf zu und flogen vielfach auch in die Höhe dem Dorf zu. "Dabei
passierte es -(vor etwa 30 Jahren, um 1825)- dass
eine Gans an eine Kamin schoss und tot herunterfiel."
Wissenswertes aus der Gemeindepflege-Rechnung 1911.
An der Stelle des vormaligen Sattler- Hauses befanden sich die ehemaligen
Krautländer der Mühle und Sachsenmaier (s`Eduarda).
Bei diesen Krautgärten, zwischen den Parz.
16 u. 117 und der Lein, wurde 1911 ein eingemachter, sogenannter Gänsewasen
oder auch Gänsegarten angelegt. Grund hiefür
war das Verbot des Freilaufenlassens der Gänse. Alle 26 Gänsebesitzer
mit zusammen 89 Gänsen, mussten zwischen April und Oktober ihre Tiere
zwischen 5:30 u. 6:30 Uhr hier abgeben und am Abend zur gleichen Zeit
wieder abholen. Als Gänsehirtin wurde Barbara Klopfer für eine jähliche
Vergütung von 25 Mark angestellt. Die Gänse waren in den Nachtstunden
damals in vielen Fällen unter der Treppe im Hausflur der Wohnhäuser
untergebracht. Gänsehirtin war nach H. Stegmaier auch "d` Klopfere". (Anna Klopfer)
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